Über die Rücksicherung lassen sich Datensicherungen in den Mandanten einspielen. Vor der Rücksicherung sollten alle Instanzen von CAO-Faktura geschlossen werden.

Rücksicherungen sollten nicht bedenkenlos eingespielt werden, da bei der Rücksicherung alle Daten in der Datenbank überschrieben werden. 





  • Datei auswählen


Um eine Datensicherung in den Mandanten einzuspielen, muss die entsprechende Datensicherung gewählt werden. Über die Auswahl der Sicherungsdatei (1) kann die Datensicherung ausgewählt werden.

Über die Einstellung Tabellen vor Rücksicherung neu laden, welche per Standard angewählt ist, werden offene Tabellen in der Datenbank geschlossen und Caches geleert. Da dazu spezielle Berechtigungen in der Datenbank nötig sind und diese bei Hostingdatenbanken nicht unbedingt vergeben sind, kann über die Einstellung die Berechtigung umgangen werden, da ansonsten Datensicherungen nicht eingespielt werden können. 
Dabei ist zwingend zu beachten, das keine Instanz von CAO-Faktura läuft, um Dateninkonsistenz zu verhindern.
Nach Auswahl der Datei kann mit Klick auf den Schalter [Weiter] zum nächsten Bereich gewechselt werden.







  • Datensicherung entpacken

Wurde eine gepackte Datensicherung gewählt, so wird diese entpackt. Ist die gepackte Datensicherung mit einem Kennwort geschützt, so muss vor dem Entpacken das Kennwort eingegeben werden. Ist das Kennwort nicht bekannt, so lässt sich die Datensicherung nicht entpacken.

Nach dem Entpacken wechseln Sie mit Klick auf den Schalter [Weiter] in den nächsten Bereich.










  • Analyse


Nach dem Entpacken wird ein Teil der Datensicherung angezeigt. Bei einer Datensicherung, die über CAO-Faktura erstellt wurde, werden Ihnen einige Informationen zur Datensicherung angezeigt.

Mit Klick auf den Schalter [Weiter] gelangt man zur eigentlichen Rücksicherung.












  • Rücksicherung 


Mit Klick auf den Schalter [Rücksicherung starten] wird die eigentliche Rücksicherung gestartet. Der Fortschritt der Rücksicherung wird im Fenster angezeigt. Der Vorgang der Rücksicherung kann nicht abgebrochen werden.