Die Rechnungskommentare für Auslandsgeschäfte können individuell angepasst werden, vorgegeben sind hier Texte für deutsche Unternehmen.

Für die Rechnungskommentare muss in den Druckformularen das entsprechende Feld (Kopfdaten Rechnungskommentar) vorhanden sein. Darüber hinaus muss im Rechnungsvorgang die Art der Leistung (Dienstleistung oder Ware) ausgewählt werden. Dies ist nur bei mehrwertsteuerfreier Lieferung möglich.