EC,KK vom Bargeldeinnahmen getrennt abrechnen

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EC,KK vom Bargeldeinnahmen getrennt abrechnen

Hallo zusammen,

mich errechte heiute eine Mail vom Steuerberater in der gefordert wird die baren und die unbaren Einnahmen zu trennen.
D.h. EC Cash und KK Zahlungen dürfen nur im Kassenbuch erscheinen und nicht mehr im Z-Bon
Tja ist da was geplant ?

ich poste das Schreiben mal, und ein paar Anhänge dazu kann ich gerne nachreichen

Sehr geehrter Herr XXXX

in der Anlage übersenden wir die gesetzlichen Grundlagen für
die Neuerungen der Kassenführung bei Bargeschäften mit elektronischen Kassensystemen , die wir ergänzend wie folgt erläutern.
Bis zum 31.12.2016 reichte es bei elektronischen Kassensytemen aus, die Einzelaufzeichnung
Auf Bonrollen durchzuführen und zum Nachweis der Tageseinnahmen den Tagesendsummenbon (= Z-Bon)
Mit allen Angaben lt. BMF-Schreiben vom 09.01.1996 in Papierform aufzubewahren.
Dies galt insbesondere für solche Kassen , die technisch nicht so aufgerüstet werden konnten , dass sie alle Daten in elektronischer Form sowie maschinell auswertbar speichern konnten.

Für alle anderen Kassensysteme galt seit dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 bereits die generelle Speicherpflicht ggfs. durch entsprechende Aufrüstung .

è BMF-Schreiben vom 9.1.1996 und 26.11.2010

Durch das Gesetz vom 28.12.2016 müssen nun grundsätzlich bei elektronischen Kassensystemen alle Daten gespeichert werden, § 146 a Abgabenordnung (AO).

Die Speicherung muss nach speziellen technischen Vorgaben erfolgen.
Zudem müssen Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich (§ 146 abs. 1 Satz 2 AO ) festgehalten sowie einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet ( § 146 Abs. 1 Satz 1 AO ) aufgezeichnet werden.

Die vorgeschlagenen Kassenberichte erfüllen diese Vorgaben. Der Z-Bon in Papierform dient nunmehr als Nachweis der täglichen Kasseneinnahmen.
Eine Übergangsfrist gibt es nur für solchen Kassen, die seit dem 25.11.2010 bis zum 31.12.2020 angeschafft wurden bzw. werden , wenn diese mindestens die Anforderungen des BMF-Schreiben vom 26.11.2010 erfüllen , d.h. alle Eingaben speichern können , § 30 Abs. 3 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO).

Im Umkehrschluss bedeutet das das „Aus „ für alle elektronischen Kassensysteme ohne Speichermöglichkeit ab 01.01.2017.

è Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen vom 28.12.2016

è Mitteilung des Bundesministerium der Finanzen zum Gesetz vom gleichen Tag

Bare und unbare Geschäftsvorfälle sind nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Führung von Aufzeichnungen in elektronischer Form (GoBD) getrennt aufzuzeichnen und festzuhalten,

è vgl. BMF vom 14.11.2014 , Tz 55 .

Eine „Vermischung „ von baren und unbaren Geschäften wird zunehmend als Verstoß gegen das Gebot der Klarheit und Nachprüfbarkeit der Bargeschäfte gewertet.
Daher sind unbare Geschäftsvorfälle ( EC, LEV-Zahlungen, Kreditkarten etc. ) nicht mehr im Kassenbericht zu erfassen, da dort nur Bargeschäfte aufzuzeichnen sind.

schöne Grüße
Ekkehard

Re: EC,KK vom Bargeldeinnahmen getrennt abrechnen

Moin,

im Kassenbuch dürfen nur Bareinnahmen erscheinen, keine Unbaren. Das ist der Fall.
Im Z-Bon werden die Einnahmen, Stornos, etc., getrennt nach Zahlarten aufgezeichnet. Da wird nichts vermischt. Zudem ist der Z-bon jederzeit wieder aufrufbar, da im System gespeichert. Sämtliche Kassenbuchungen werden im Journal getrennt aufgezeichnet.
Jeder Betreiber einer Kasse ist in der Pflicht, jeden Tag Aufzeichnung durchzuführen, bzw. einen Kassenabschluss mit Kassenzählung durchzuführen.
Wer noch die Kasse Free einsetzt, wird damit allerdings ein Problem haben, da diese Kasse die Vorrausetzungen nicht erfüllt. Darauf habe ich aber schon des öfteren hingewiesen.

Im Zusammenhang mit der GoBD wird zwar immer auf die Kasse hingewiesen, aber die GoBD gibt vieles mehr vor. So ist z.B. von JEDEM eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Es ist zwar kein formeller Mangel, wenn man dieses nicht vorweisen kann, aber bei einer Steuerprüfung gibt ein Mangel den nächsten und das kann sich unter umständen schlecht auswirken.
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....:)
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