Kassenbuch detailiert bzw Z-BON Auflistungsfrage

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Kassenbuch detailiert bzw Z-BON Auflistungsfrage

Hallo Liebe Forum Gemeinde, Hallo Liebe Entwickler,

unser Steuerberater (Finanzprüfer) wünschen sich Änderungen für das Kassenbuch bzw den Z-Bon. Prinzipiell ist alles soweit in Ordnung nur hätten
sie gerne folgende Wünsche(Vorraussetzungen):

Beim Kassenbuch wünschen Sie sich bei der Auflistung der Summe des Tagesabschluss die detaillierte Auflistung der Belege und nicht nur
die Gesamtsummer sowie "Tagesabschluss Belege von bis". Reicht wohl irgendwie nicht mehr aus das zu gruppieren und zusammenzufassen.

oder aber

Auf dem Z-Bon die Manuellen Buchungen detailliert aufschlüsseln.

Ist dies per Formal lösbar? Wir dies in Zukunft eh implementiert?!

Ich freue mich auf eure Vorschläge

LG
Denny

Re: Kassenbuch detailiert bzw Z-BON Auflistungsfrage

Moin

die Zusammenfassung im Kassenbuch ich gültig, solange die Einzelaufzeichnungen nachgewiesen werden können. Das ist über Kassenjournal gegeben.
Die manuelle Buchung ist doch detailiert im Kassenbuch ersichtlich, warum nochmals im Z-Bon?
bis dahin
Thoren
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Re: Kassenbuch detailiert bzw Z-BON Auflistungsfrage

Die Finanzprüferin bemängelte das. Die einzelnen Beträge müssen wohl ersichtlich sein.
Sei es im Kassenbuch oder auf dem Z-Bon. Eine Zusammenfassung (gruppierung) reiche ihr nicht.

Die Kundin von uns, die Kasse PRO im Einsatz hat ist leicht verunsichert durch die Aussage der
Finanzprüferin und möchte es halt so wasserdicht wie möglich haben. Wenn es die Kasse nicht hergibt
dann ist das eben halt so und es muss nen Plan B dafür her.

Daher nur meine Frage ist es realisierbar bzw ist es geplant oder ist es wie es ist. :-)

LG

Denny

Re: Kassenbuch detailiert bzw Z-BON Auflistungsfrage

redxcomputer hat geschrieben:Eine Zusammenfassung (gruppierung) reiche ihr nicht.
Ich frage mich gerade warum ein Z-Bon auch Tagesendsummenbon heisst.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Kassenbuch detailiert bzw Z-BON Auflistungsfrage

Dann frag mal die Finazprüferin wo das steht.

Ein Z-Bon oder Tagesendsummenbon faßt die Buchungen zusammen. Das dort alle Buchungen vorhanden sein müssen kann ich nicht nachvollziehen.
Für alle Buchungen gibt es das Kassenjournal.
Ebenso verhält es sich mit dem Kassenbuch. Eine Zusammenfassung von Buchungen ist zulässig, wenn die Einzelaufzeichnungen nachgewiesen werden können. Und das geht wiederum über das Kassenjournal.

Nachtrag: GoBD Punkt 42
Zusammengefasste oder verdichtete Aufzeichnungen im Hauptbuch (Konto) sind zulässig, sofern sie nachvollziehbar in ihre Einzelpositionen in den Grund(buch)auf-zeichnungen oder des Journals aufgegliedert werden können
bis dahin
Thoren
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