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Oxid-Shop Widerruf Behandlung in CAO - Fragen zum Ablauf.

Verfasst: Sa 13. Mär 2021, 13:16
von prmprm
Hallo,
habe leider nichts passendes im Forum oder in der Hilfe zu COI gefunden.
Frage: Ist der folgende Weg richtig?

1. Nach einem (Teil-)Widerruf eines Shopkaufs erstellt man aus dem Rechnungsjournal eine Gutschrift für die zurückgesendeten Artikel und bucht diese durch.
2. Wenn alles paßt (was ist das konkret?), wird hoffentlich beim nächsten Shopupdate in Oxid eine entsprechende Teilgutschrift zur Bestellung ausgelöst und bei einer Paypal-Zahlung wird dementsprechend die Rückzahlung des entsprechenden Betrags an die Kundin ausgelöst.
3. Eine Mail an die Kundin wird getriggert, wenn..... (?).

Was muss alles stimmen beim Setup? Funktioniert das so und hat es jemand erfolgreich implementiert (mit Oxid 6.2) und könnte ggf. mit Tipps helfen?
Danke für Feedback

Re: Oxid-Shop Widerruf Behandlung in CAO - Fragen zum Ablauf.

Verfasst: So 14. Mär 2021, 08:12
von hh-cm
Hallo,

kurz und knapp. Das kann die Shopschnittstelle nicht.

Re: Oxid-Shop Widerruf Behandlung in CAO - Fragen zum Ablauf.

Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 08:59
von prmprm
hh-cm hat geschrieben: So 14. Mär 2021, 08:12 .. Das kann die Shopschnittstelle nicht.
Schade, dass das so gerne „führende System“, nämlich CAO, von COI im Stich gelassen wird. Wäre doch schön, wenn der Workflow durchgehend wäre und einen(Teil-)Gutschrift für einen Shop-Verkauf auch über den Shop und die beim Kauf gewählte Zahlart, typischer Weise Paypal, abgewickelt werden könnte. (Teil-)Rückgaben kommen im CAO-Shop wohl nicht oft genug vor, während das im allgemeinen Online-Hanndel leider gang und gäbe ist.
Feature-Request: https://www.cao-faktura.de/bug/view.php?id=2302

Re: Oxid-Shop Widerruf Behandlung in CAO - Fragen zum Ablauf.

Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 09:32
von redone
Hallo,

das kann mit der Schnittstelle nicht abgewickelt werden. Aus dem Oxid-Shop selbst kann z.B. nicht ohne weiteres eine Rückzahlung an Paypal generiert werden. Die Bestellung über den Shop in Teilen zu ändern ist auch nicht ohne. Zudem stellt sich die Frage ob das rechtlich zulässig ist.
Also kurz und knapp: Das wird nicht gehen.