Abmahnung: gefährliche Disclaimer Formulierung

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Abmahnung: gefährliche Disclaimer Formulierung

Quelle: www.eRecht24.de

Achtung: Klausel in Webseiten-Disclaimer kann abgemahnt werden

Das OLG Hamburg hat aktuell entschieden, dass eine weit verbreitete Klausel in Disclaimern unter Umständen abgemahnt werden kann.
Konkret geht es um folgende Formulierung:
Rechtliche Hinweise
Diese Website wird regelmäßig gewartet, dennoch können wir keine Garantie für die Aktualität und Vollständigkeit der Seite übernehmen.
Wenn auf einer Website Waren gegen Bezahlung angeboten werden,
sieht das OLG Hamburg hierin eine unzulässige AGB-Bestimmung,
da sich diese Aussagen in Onlineshops auch auf die Beschaffenheit
und Preise Angebote beziehen könnte.

Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass eine derartige Klauseln nicht generell unzulässig ist. Die Besonderheit lag darin, dass es sich hier um einen Onlineshop handelte.

Was sollten Sie tun?

1. Prüfen Sie, ob Sie eine derartige Formulierung in Ihrem Disclaimer finden

2. Shopbetreiber und Dienstleister sollten derartige Klauseln von Ihrer Website entfernen.

3. Sie können mit unserem Muster-Disclaimer einen an den aktuellen Anforderungen der Gerichte erstellen Text kostenfrei erstellen und für Ihre Website kopieren.

Mehr Informationen zum aktuellen Disclaimer-Urteil

Hier klicken zum eRecht24 Muster-Disclaimer

Viele Grüße
Ihr Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24