Rechtsprechung: Gebühren auf Zahlungsarten

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Rechtsprechung: Gebühren auf Zahlungsarten

Aktuelle Rechtsprechung, dass auf Zahlungsarten, die mit SEPA/Firmen Lastschrift/normale Lastschrift abgewickelt werden dem Kunden KEINE Gebühren entstehen dürfen.

Da PayPal auch über SEPA beim Endkunden abgerechnet wird, gilt das mit Inkrafttreten des Gesetzen auch für PayPal!

Ansonsten drohen Abmahnungen.

Quelle: Bundestag vom 01.06.2017
"Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie"

Das Gesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Bisher galt §312a Abs. 4 BGB (mindestens 1 kostenfreie Bezahlart)
Das muss jetzt eben durch das neu beschlossene Gesetz zum 01.01.2018 angepasst werden.

Re: Rechtsprechung: Gebühren auf Zahlungsarten

Das werden viele Händler nicht mitmachen, denn die Gebühren der Zahlsysteme werden bleiben. Also werden die Produkte im Preis steigen.
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....:)
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Shopsysteme
Oxid CE mit COI-Modul

Re: Rechtsprechung: Gebühren auf Zahlungsarten

Paypal rausschmeissen und gut ist.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Rechtsprechung: Gebühren auf Zahlungsarten

Wie der Händler das dann selbst löst, ist jedem selbst überlassen.
Ich wollte da nur drauf hinweisen. Denn etwas für die PayPal Zahlung zu verlangen (Gebühren) kann dann mit Abmahnung ab 01.01.2018 richtig teuer werden.
Und es gibt sicherlich wieder genug "Spezialisten", die explizit nach Abmahnmöglichkeiten suchen werden.

PayPal ist und bleibt meiner Meinung nach eine sehr gute Zahlungsmöglichkeit... für Käufer und Verkäufer.
Aber ob gut oder nicht, gemocht oder verhasst... es geht ja nur um die rechtliche Lage.

Dass KEINE Gebühren erhoben werden dürfen, betrifft ja JEDE Zahlungsart, die über SEPA / Lastschrift abgewickelt wird.
Während das bei Überweisung oder sofortüberweisung oder Lastschrift noch klar ist, ist das bei PayPal nicht so eindeutig... daher muss man da aufpassen.