Rechtsprechung: Gebühren auf Zahlungsarten
Verfasst: Fr 7. Jul 2017, 11:30
Aktuelle Rechtsprechung, dass auf Zahlungsarten, die mit SEPA/Firmen Lastschrift/normale Lastschrift abgewickelt werden dem Kunden KEINE Gebühren entstehen dürfen.
Da PayPal auch über SEPA beim Endkunden abgerechnet wird, gilt das mit Inkrafttreten des Gesetzen auch für PayPal!
Ansonsten drohen Abmahnungen.
Quelle: Bundestag vom 01.06.2017
"Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie"
Das Gesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Bisher galt §312a Abs. 4 BGB (mindestens 1 kostenfreie Bezahlart)
Das muss jetzt eben durch das neu beschlossene Gesetz zum 01.01.2018 angepasst werden.
Da PayPal auch über SEPA beim Endkunden abgerechnet wird, gilt das mit Inkrafttreten des Gesetzen auch für PayPal!
Ansonsten drohen Abmahnungen.
Quelle: Bundestag vom 01.06.2017
"Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie"
Das Gesetz tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Bisher galt §312a Abs. 4 BGB (mindestens 1 kostenfreie Bezahlart)
Das muss jetzt eben durch das neu beschlossene Gesetz zum 01.01.2018 angepasst werden.