Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

alles was in keine andere Kategorie passt

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Wunderbar, dann haben wir ja einen machbaren Workaround für die paar Fälle in denen das vorkommt.

Danke an Alle für die Hilfe!

sun

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Grudsätzlich folgendes dazu:

Ich nehem mal D als Heimatort an obwohl ich Ö bin (und shcon geoutet lol)

Dienstleistungen:
A. Die Leistung erfolgt im Inland geht an die EU - Kunde hat keine UID ist aber Firma (halbunternehmer)
A.1 Die Leistung erfolgt im Inland geht an die EU - Kunde hat keine UID ist Privat
- Deutsceh Mwst wird verrechnet und abgeführt

B. Die Leistung erfolgt im Inland geht an die EU - Kunde hat UID (damit egal was er ist)
- 0% Mwst - Reverse Charge - und Meldung

C. Leistung wird im Ausland erbracht egal an wem (es gibt ausnahmen an FIrmen mit UID zb beim Bau etc wird zu kompliziert)
Grundsätzlich MUSS man sich eine UID in dem jeweiligen Land besorgen und dem dortigen Finanzamt eine Meldung erstatten und die Mwst auch in diesem Land abführen

Ausnahmen kann man sich mit dem Finanzamt ausmachen - besonders wenn FIrmen betroffen sind (da hier eh icht wirklich was abgeführt wird) und es zb nur in ausnahmefällen zu einer solchen leistung kommt.



Warenlieferungen jetzt wirds lustig.

Es gibt 2 Schwellen
Lieferungen an Privatkunden - lieferschwelle - D an Ö zb 35.000
Lieferungen an Halbunternehmen - Firmen ohne UID - aka erwerbsschwelle D an Ö 11.000

Ihr müsst also wissen das der dann kein Privatkunde ist sondern ein Unternehmer ohne UID wie man das machen soll (da viele oslche ja oft unter ihren persön. namen einkaufen) bleibt mir ein rätsel

Lieferungen mit UID - Egal - Reverse charge - wird nicht in Obige Schwellen dazugerechnet

Hintergrund: Es geht um die Benachteiligung des Handels wegen der Unterschiedlichen MWst was ja auch Sinn macht.
Da UIDler sowieso keine Mwst zahlen werden diese umsätze nicht in die schwellen eingerechnet


Was ist nun zu tun wenn schwelle erreicht wird.

Es reicht nicht einfach nur den Steuersatz zu ändern (in einem artikel)
1. es muss im FOrmular auch die Summen entsprechend mwst summe mit xx% ausweisen
2. DU MUST dir eine steuernummer in dem jeweiligen Land holen
3. am besten gleich noch den steuerlichen vertreter dort dazu
4. auf jeden fall diese mwst DORT abführen

an punkt 1,2 und 4 führt kein Weg vorbei


Wenn man nun keine Steuernummer will weil zb nur ein auto verkauft wurde -
ganz einfach zuständiges finanzamt im ausland anrufen - im regelfall kann man dann eine einzelne meldung machen aber ich glaub eine steuernummer kriegst du in einer form immer


hier noch ein link
http://msa.de/kanzlei/steuertipps/detai ... r-und.html

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo,
zur UID - Lieferung hätte ich eine Frage:
Wenn ich eine Rechnung ausstelle mit einer Warenlieferung in ein EU Land (MwSt frei angekreuzt beim Kunden) erscheint unter Rechnungskommentar (Ausland) folgende Meldung:

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach §3a Abs. 2 UstG (Reverse-Charge-Verfahren)

Da wir aber ausschließlich Waren in ein EU Land liefern, benötigen wir kein Reverse-Charge-Verfahren, sondern "nur" eine Info: "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung".
Wie kann man das auf in dem Formular Generator steuern?

Danke
Gruß Rene

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo

Wenn auf der Rechnung

Code: Alles auswählen

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach §3a Abs. 2 UstG (Reverse-Charge-Verfahren)
erscheint, dann ist in der Rechnung nicht Ware sondern Dienstleistung ausgewählt, (siehe CAO-Wiki).

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo,

leider kann ich das Feld "Rechnungsart" nicht ändern... es ist grau.
Wie kann ich das ändern?

Danke
Rene

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Prasky hat geschrieben:Hallo,

leider kann ich das Feld "Rechnungsart" nicht ändern... es ist grau.
Wie kann ich das ändern?

Danke
Rene
In einem anderen Forum Beitrag (2009) habe ich gerade gelesen, dass man das nur per SQL ändern kann damit. mhmm.. Dieser Beitrag ist aber nicht gerade Aktuell... deswegen hab ich daran meine Zweifel.

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo,
das sollte gehen, wenn in der Adresse eine Ust.-ID hinterlegt ist und der Hacken bei Mwst.frei gesetzt ist.
Gruß Thomas
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo Thomas,

ich habs versucht, da ich zuerst keine UID Nummer beim Kunden angegeben hatte.
Aber auch nach Eingabe geht es leider nicht. Hab auch die Rechnung nochmals neu angelegt.

mhmm.. :?:

Gruß Rene

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

bitte beschreibe genau, wie Du vorgehst bzw. wann du welchen Beleg erstelltst.
Je genauer Du Deine Vorgehensweise beschreibst, desto schneller kann Dir geholfen werden ;)
Gruß Thomas
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo,

ich gehe wie folgt vor:

- Kunde angelegt, unter Erweitert ist MwSt frei angeklickt und eine UID Nummer ist auch vorhanden.

- Dann erstelle ich eine Rechnung und hier sieht man gleich Anfangs, dass das Feld "Rechnungsart" grau hinterlegt ist.
(Das Feld Grau ist hier noch OK, da ich noch keinen Kunden ausgewählt habe.)

- Jetzt wähle ich den Kunden aus (oben bei Kunden Nr., klicke auf das Symbol und wähle den Kunden aus)

- Nun steht der Kunde im Rechnungsformular (Rechnung bearbeiten / Allgemein) aber das Feld ist immer noch grau hinterlegt.
Ich kann hier die Bestelldaten eingeben usw... aber leider das Feld "Rechnungsart" ist nicht änderbar.


Meine Frage ist,... in welchem Zusammenhang steht diese Feld damit man das ändern kann. :?:



Beste Grüße
Rene

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo,

so, ich hab es gefunden.
Meine Testadresse hatte das gleiche Land wie die Firma. (AT/AT) :)
Dadurch kann man vermutlich das Feld nicht ändern...

Gruß Rene

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Moin zusammen,

in meinem Rechnungsformular fehlte das Feld für den Rechnungskommentar. Das habe ich nun eingefügt - leider gibt es aber nicht den entsprechenden Text aus. Habe eine Testrechnung angelegt mit UStId Kunde in AT. In den Einstellungen entsprechenden Text hinterlegt, aber nix passiert. Hat jemand ne Idee?

Grüße
Stefan
CAO 1.5.1.5
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

MwSt-Frei angehakt?
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....:)
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Volltreffer, das war's, danke!
Das wirft allerdings eine neue Frage auf: Wenn ein EU-Auslandskunde in oxid einen account mit UStId anlegt, berechnet oxid keine deutsche MwSt, soweit korrekt. Müsste die COI dann beim Import des Kunder/der Bestellung nicht in CAO auch das MwSt. frei Häckchen setzen?

Gruß
Stefan
CAO 1.5.1.5
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Schaumal in allgemeine Einstellungen/Sonstige Einstellungen/ Adressen
Dort "Kunde auf MwSt-Frei setzten, wenn aus Shop importiert wird und UStdId-Nr vorhanden ist" anhaken
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....:)
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

...was es nicht alles gibt...;-)

Werden dann auch inländische Kunden mit UStId angehakt? Hoffentlich nicht...

Gruß
Stefan
CAO 1.5.1.5
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Nein,
nur ausländische Kunden
bis dahin
Thoren
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Eine Antwort in diesem Zusammenhang blieb in einem alten Thread von 2009, der mittlerweile gesperrt ist, unbeantwortet, also diesem hier:
http://forum.cao-faktura.de/viewtopic.php?f=4&t=331

Hier steht zwar, wie man eine Rechnung von Dienstleistung auf Warenlieferung per SQL umstellt - aber schöner wäre es, wenn es dazu eine grundsätzliche Einstellung gäbe. Wir erbringen grundsätzlich keine Dienstleistungen, wenn also jemand aus AT bei uns in D bestellt und seine USt.ID eingibt, wird zwar automatisch das MwSt.-frei-Flag in CAO gesetzt, der Eintrag (und damit der Text auf der REchnung) bleibt aber bei Warenlieferung - wenn man es nicht händisch ändert.
Deshalb noch hier noch mal: Gibt es (mittlerweile) in der Registry dazu einen Eintrag, mit dem man den Default auf Warenlieferung setzen kann?

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo,
in dem von Dir verlinkten Thread steht doch was geändert werden muss, damit bei importierten Shopbestellungen mit UstID die Rechnungsart immer aus Warenlieferung steht:

Code: Alles auswählen

Tabelle -> journal
AUSLAND_TYP auf 1 
setzen!
Gruß Thomas
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo Thomas,
das bedeutet, dass man für jeden Journal-Eintrag - also jede Rechnung - das wieder neu nachträglich ändern muss. Mir geht es aber um die Frage, ob CAO gleich beim Import das Rechnungsfeld auf "Warenlieferung" und nicht auf "Dienstleistung" gestellt ist. Also dass der (für mich) richtige Type ohne manuellen Eingriff stimmt.