Kassenbuch nicht fest abgeschlossen

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Kassenbuch nicht fest abgeschlossen

Moin,

wir haben ein Problem mit unserem Steuerberater.
Wir haben im Mai eine Rechnung in Bar ausgebucht.
Das Buchungsdatum war fälschlicherweise aber im April, somit passte der Kassenanfangsbestand des Monats nicht.

Man kann ja die Zahlung Rückgängig machen und im Korreten Monat Buchen, aber unser Steuerberater sagt das es nicht zulässig sei.
Abgeschlossene Monate dürfen sich nicht mit einer Fehlbuchung verändern lassen.
Diese müssen fest Abgeschlossen und somit nicht veränderbar sein.

Gibt es da eine Regelung ?

LG
Torsten Knust