Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

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Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Hallo,

habe das hier gerade gelesen:
Sämtliche Kassenfunktionen, wie Kassenabschluss, manuelle Buchungen, Führen des Kassenbuchs etc. sowie die Zahlmöglichkeiten Bar, Scheck, EC und Kreditkarte werden in CAO-Faktura nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Funktionen müssen über eine TSE abgesichert sein, was technisch in CAO-Faktura nicht möglich sein wird.
Diese Funktionen stehen in der CAO-Kasse Pro zur Verfügung und können auch nur dort ausgeführt werden.
https://www.cao-faktura.de/changelog/ca ... d-die-tse/


Für mich mal so:

Mein "Free Kassenbuch" hat gerade mal vier gedruckte Seiten in den Jahr 2019 (teilweise mit lächerlichen Beträgen).
Um das zukünftig abbilden zu können muss ich mir 1 St. Kasse Pro (einmalige Kosten + 50 Jahres Abo) | 1 St. Modul Vorgangszahlung (einmalige Kosten) | 1 St. TSE (alle fünf Jahre kosten) holen,
ist das richtig?

Sonst bekomme ich die Belege nicht als bar bezahlt aus meinen Journalen, oder?
Oder wird es irgendwie eine "verkappte/beschnittene Kasse" geben?

Gruß & Danke

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Moin,

wie schon richtig bemerkt, ohne Kasse und TSE keine Barzahlungen in CAO-Faktura. Laut dem BMF ist eine Warenwirtschaft mit Kassenfunktionen, dazu zählt die Barzahlung, als eine Kasse anzusehen. Der Aufwand, einer TSE-Anbindung mit sämtlichen dazu gehörenden Funktionen die die DSVinV-K fordert (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Auss ... _node.html), übersteigt bei weitem den Rahmen.
Glücklich sind wir darüber auch nicht, aber wir müssen nunmal die Gesetze einhalten.
bis dahin
Thoren
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Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Hallo,

könnte man das nicht wenigstens so regeln,
das die Leute die bisher mit einer offenen Ladenkasse gearbeitet haben,
mit CAO weiter arbeiten können, ohne den TSE Zwang?

Wer ist von der Registrierkassenpflicht betroffen?

Zunächst einmal muss betont werden, dass es keine grundsätzliche Pflicht gibt, überhaupt eine elektronische Kasse einzusetzen. Betriebe, die eine offene Ladenkasse führen, können nicht gezwungen werden, eine elektronische Kasse zu kaufen. Betriebe, die jedoch ein elektronisches Kassensystem nutzen, sind von der Registrierkassenpflicht betroffen.
Quelle:https://www.deutsche-handwerks-zeitung. ... 554/332932


Kann man CAO-Faktura nicht so einrichten, das es wie eine Einbahnstraße funktioniert, einmal TSE immer TSE?
Ab dann, wo CAO-Kasse Pro und TSE irgendwann aktiviert wurde, das eben dann kein zurück mehr gibt.

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

nico hat geschrieben: Sa 29. Aug 2020, 06:24 Hallo,

könnte man das nicht wenigstens so regeln,
das die Leute die bisher mit einer offenen Ladenkasse gearbeitet haben,
mit CAO weiter arbeiten können, ohne den TSE Zwang?
Natürlich kann jeder mit einer offenen Ladenkasse arbeiten.
Also Geldkassette und Handschriftliches Kassenbuch.

Die offene Ladenkasse ist per Definition eine Barkasse, welche keine technische Ausstattung hat. Also fällt CAO da raus.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

ja ich weiß :roll:

Ich meine aber, das CAO-System wie jetzt, dass das weiterhin so genutzt werden kann wie bisher...

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Das ist ja eben ab dem 30.09 ohne TSE nicht mehr erlaubt. Wir drehen uns im Kreis ;)
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Auch wenn ich jetzt nerve, sorry dafür schon mal - ich verstehe eure Überlegungen natürlich usw.


Aber wenn man es nun genau nimmt,
ist CAO Faktura ja "nur" eine WaWi / Rechnungsprogramm!
Kein Kassenprogramm, kein Buchhaltungsprogramm, kein Lagerverwaltungsprogramm, kein SAP :roll: ..

Also kann es CAO Faktura doch egal sein,
wie ich eine Rechnung verbuche.

Ich kann verstehen,
das man mit den TSA-Zwang eine andere Liga betritt und für eine größere/andere Kundschaft ggf. die Tür öffnet,
aber für den ein oder anderen kann es auch das Ende bedeuten,
oder ich interpretiere das Ganze falsch.

Wie kann ich den zukünftigen Bezahlablauf denn verstehen,
wenn ich kein TSA nutzen möchte?
Gibt es dann nur eine bezahl Art,
die ausgewählt werden kann?
Gibt es dann für einen TSA-Nichtnutzer nur zwei Varianten der Zahlart,
entweder ist eine Rechnung bezahlt oder nicht?
Die anderen Informationen (Bar, EC, Überweisung, Kreditkarte usw) muss man dann händisch dokumentieren?

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Moin,

egal wie man es auslegen möchte oder will. CAO-Faktura besitzt Kassenfunktionen wie z.B Kassenbuch, Zahlarten Bar, EC usw.
Heißt also: KEINE Zahlarten wie Bar, EC, Scheck, Kreditkarte (Punkt).
Zum weiteren Verständnis ein Auszug aus der DSFinV-K:
Anhang A Begriffsdefinitionen

elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen
Die in § 1 Satz 1 KassenSichV genannten „elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen“ sind für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen und deren Abrechnung spezialisierte elektronische Aufzeichnungssysteme, die „Kassenfunktion“ haben.
Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können.
Dies gilt auch für vergleichbare elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsformen (Elektronisches Geld wie z. B. Geldkarte, virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern) sowie an Geldes statt angenommener Gutscheine, Guthabenkarten, Bons und dergleichen.
Eine Aufbewahrungsmöglichkeit des verwalteten Bargeldbestandes (z.B. Kassenlade) ist nicht erforderlich.
Es gibt leider keine alternative Bargeldbuchungen ohne TSE und ohne CAO-Kasse Pro in Verbindung mit CAO-Faktura.
Wir betreten damit auch keine andere Liga. Jeder der Kassensysteme oder Warenwirtschaftssysteme mit Kassenfunktion anbietet muss die KassenSichV umsetzten. Egal wer der Anbieter auch immer ist.
Sicher wird sich der ein oder andere überlegen ob es sich noch lohnt den Umstand auf sich zu nehmen. Das muss aber jeder für sich entscheiden.
Wir werden jedenfalls dem Gesetz genüge tun, denn ich hab keine Lust 25000,- EUR Strafe zu zahlen weil ich ein System in Umlauf bringe welches dem Gesetz wiederspricht.
bis dahin
Thoren
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Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Hallo zusammen,
Zitat Bundesfinanzministerium (https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... licht.html
Ein Warenwirtschaftssystem ohne Kassenmodul unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV. Steht dem Warenwirtschaftssystem ein Kassenmodul zur Verfügung, darf dieses nur In-Verkehr gebracht werden, sofern es über die Möglichkeit zur Anbindung einer TSE verfügt (siehe Nr. 11.2 des AEAO zu § 146a AO). Die Anbindung einer TSE ist zwingend erforderlich, wenn der Anwender das Kassenmodul nutzen kann. Soweit Vorgänge ausschließlich bestandsverwaltende Systeme (z.B. Warenwirtschaftssysteme) betreffen, müssen diese nicht durch eine TSE protokolliert und geschützt werden.
Wenn also eine offene Ladenkasse für einige wenige bar bezahlte Rechnungen genutzt wird, dann wäre der reine Vorgang im Journal, wo die jeweilig Rechnung als bar bezahlt gebucht wird, doch durchaus legitim? Denn die Aufzeichnung der Zahlung erfolgt im Kassenbuch.
Gruß,
Uwe

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Moin,

les nochmal:
Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können.
Die Erfassung von baren Zahlvorgängen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
bis dahin
Thoren
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Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Hallo,
also, bei einer offenen Ladenkasse ist zwingend ein Kassenbuch mit (hand)schriftlichen Aufzeichnungen zu führen. Nur dort werden bare Vorgänge "verbucht".
Das in CAO ,ohne Kasse Pro, geführte Kassenbuch wird vom FA dazu nicht anerkannt.
Bedeutet dann für uns, dass nur im Kassenbuch "aufgezeichnet" wird und in CAO lediglich die Rechnung als bar bezahlt markiert wird.
Ich muss noch hinzufügen, dass wir zur Buchhaltung Addison einsetzen und keine Daten aus CAO daran übergeben.
Gruß,
Uwe

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Irgendwie scheint es noch nicht jedem klar zu sein, dass wir das ganze nicht zum Spaß, Geldgier oder Ligazugehörigkeit machen.
Aber wenn man es nun genau nimmt,
ist CAO Faktura ja "nur" eine WaWi / Rechnungsprogramm!
Kein Kassenprogramm, kein Buchhaltungsprogramm, kein Lagerverwaltungsprogramm, kein SAP :roll: ..
Fast richtig. CAO ist eine Warenwirtschaft mit Rechnungsmodul in der man Bareinnahmen verbuchen kann.
Also kann es CAO Faktura doch egal sein,
wie ich eine Rechnung verbuche.
Auch wieder fast richtig. CAO ist es egal. Dem Staat nicht.
Ich kann verstehen,
das man mit den TSA-Zwang eine andere Liga betritt und für eine größere/andere Kundschaft ggf. die Tür öffnet,
aber für den ein oder anderen kann es auch das Ende bedeuten,
oder ich interpretiere das Ganze falsch.
Letzeres. Du interpretierst das komplett falsch.
Wie kann ich den zukünftigen Bezahlablauf denn verstehen,wenn ich kein TSA nutzen möchte?
Wenn du Bareinnahmen hast und keine TSE nutzen möchtest, frag deinen Steuerberater nach einer offenen Ladenkasse und den Vor- und Nachteilen einer solchen.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Guten Morgen ...

Ich versteh ich immer noch nichts!? Nein, war ein Scherz, Chris - alles gut ;-)

Eigentlich seid Uwe sein Post, ist für mich die Sache klar,
obwohl Uwe es "gut" gemeint hatte.

Uwe argumentiert mit einem Warenwirtschaftssystem ohne Kassenmodul,
wir haben mit CAO aber ein Fakturasystem ->
Wie sind Fakturasysteme zu beurteilen, die über ein optional zuschaltbares Kassenmodul verfügen?

Besteht in einem Fakturasystem oder einem Fakturamodul die Möglichkeit, bare Zahlungsvorgänge zu erfassen, verfügt es über eine Kassenfunktion im Sinne der Nr. 1.2 des AEAO zu § 146a. D.h., dieses darf nur In-Verkehr gebracht werden, sofern es über die Möglichkeit zur Anbindung einer TSE verfügt (siehe Nr. 11.2 des AEAO zu § 146a AO).
Auch über den Link von Uwe zu finden ->https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... licht.html

War ne nette Unterhaltung hier :roll: :P

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Bin gerad eine bisschen verwirrt...

Kunden zahlen ja per Kreditkarte über den Online-Shop. Das wird ja wohl nicht unter die TSE fallen oder? Ich mach das ja über einen Zahlungsdienstleister. Da kann ich mir doch eine eigene Zahlungsart für diese Form von Kreditkartenzahlungen anlegen, oder?

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Bei der Kassensicherungsverordnung geht es eigentlich um Barumsätze.
Solange der Kunde nicht beim abholen Bar oder mit Karte bezahlt, spricht da denke ich nichts gegen.
Da wir aber keine Rechtsberatung machen dürfen, würde ich eher den Steuerberater fragen.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Ok, hab jetzt was dazu gefunden:

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... licht.html
Es müssen nur die Geschäftsvorfälle abgesichert werden, die zu einem kassenrelevanten oder kassensturzrelevanten Vorgang gehören oder zu diesem werden könnten.(...)

Erfordert ein System, das grundsätzlich nur unbare Verkäufe zulässt (z.B. ein Webshop), den Einsatz einer TSE?
Wenn das System keine baren Zahlungsvorgänge vor Ort ermöglicht, muss das System nicht über eine TSE verfügen.
D.h. meine Shop Umsätze mit Zahlungsart Kreditkarte fallen dann wohl nicht drunter. Ich frag mich nur was passiert wenn man jetzt Barzahlungsbestellungen über einen Shop abwickle wie z.B. Lieferdienste.... Das wird für einige noch lustig.

Mein Plan für die nächste Zukunft über den Webshop Kauf mit Abholung im Laden anzubieten, leg ich erst mal auf Eis.

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Bei den ersten Kontrollen wird das für einige Lustig. :cry:
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Jens_S hat geschrieben: Di 22. Sep 2020, 08:24

D.h. meine Shop Umsätze mit Zahlungsart Kreditkarte fallen dann wohl nicht drunter. Ich frag mich nur was passiert wenn man jetzt Barzahlungsbestellungen über einen Shop abwickle wie z.B. Lieferdienste.... Das wird für einige noch lustig.

Mein Plan für die nächste Zukunft über den Webshop Kauf mit Abholung im Laden anzubieten, leg ich erst mal auf Eis.
Da springen wahrscheinlich solche Dienste wie https://sumup.de/ ein

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

Jens_S hat geschrieben: Di 22. Sep 2020, 08:24
Mein Plan für die nächste Zukunft über den Webshop Kauf mit Abholung im Laden anzubieten, leg ich erst mal auf Eis.
Wenn Du einen Oxid Shop hast könntest Du Dir die Schnittstelle zu CAO zulegen und das Modul Vorgangszahlung. Der Import der Bestellung läuft als Rechnung. Ich habe dafür z.B. die Bezahlfunktion Ladenabholung angelegt. Sobald die importierte Rechnung in CAO abgeschlossen ist, kann ich sie bei Barzahlung oder EC an der Kasse über die Vorgangszahlung ausbuchen. Meine Kasse wirft einen Beleg mit TSE aus.
Das ist mein Workaround für Barabholungen.

Re: Verständnisfrage: Zukünftige Bargeldbewegungen

emaid hat geschrieben: Do 24. Sep 2020, 10:25 Wenn Du einen Oxid Shop hast könntest Du Dir die Schnittstelle zu CAO zulegen und das Modul Vorgangszahlung. Der Import der Bestellung läuft als Rechnung. Ich habe dafür z.B. die Bezahlfunktion Ladenabholung angelegt. Sobald die importierte Rechnung in CAO abgeschlossen ist, kann ich sie bei Barzahlung oder EC an der Kasse über die Vorgangszahlung ausbuchen. Meine Kasse wirft einen Beleg mit TSE aus.
Das ist mein Workaround für Barabholungen.
Ach, das kannte ich nocht nicht. Hört sich auf jeden Fall interessant an. D.h. ich hab ne Rechnung, deren Zahlungsart heißt dann "Ladenabholung" und wenn der Kunde dann aufschlägt, kann ich dann noch wählen wie er letztendlich bezahlt (EC-Karte, Bar) und das wird über die Kasse gebucht.