Einführung eRechnungs Fristen

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Einführung eRechnungs Fristen

Hallo Support,

bezugnehmend auf das Wachstumschancengesetzt gibt es neue Fristen

ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein eRechnungen zu empfangen
ab dem 01.01.2025 kann jedes Unternehmen eRechnungen versenden. Es entfällt der Vorrang der Papierrechnung. Andere Formate wie z.B. pdf dürfen nur mit Einwillung des Empfängers versendet werden
ab dem 01.01.2026 müssen alle Unternehmen im B2B Bereich mit einem Jahresumsatz von mehr als 800K€ eRechnungen versenden
ab dem 01.01.2027 müssen alle Unternehmen im B2B Bereich eRechnungen versenden

mit ZuGFeRD 2.0 & X-Rechnung gibt es bereits zwei Rechnungsformate die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen.

Nun gibt es für die CAO bereits ein Modul um eRechnungen im Format X-Rechnung erstellen zu können.

Gibt es eine Planung das Modul um einen Import zu erweitern oder wird es evtl. ein separates Modul geben ?

Perfekt wäre wenn die Software / das Modul direkt (in einem Vorgang) sowohl die Rechnung im PDF als auch im Format X-Rechnung erstellen könnte ...(also beide Dateien (PDF & XML) parallel im Emailanhang wären)

denn nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sind Rechnungen im PDF-Format (welche lt. EU-Richtlinie 214/55/EU als digitalisierte bildhafte Rechnung bewertet werden) ab dem 01.01.2025 nicht mehr MwSt-Abzugsberechtigt (!) Dies würde praktisch alle Geschäftskunden hart treffen ...

Gruß
Christian

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Hallo,

ab dem 01.01.2026 müssen alle Unternehmen im B2B Bereich mit einem Jahresumsatz von mehr als 800K€ eRechnungen versenden
da bin ich mal gespannt, ich kenne einige Firmen die weit drüber sind von 1 mio € und die senden mir eine Papier-Rechnung zu.


ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein eRechnungen zu empfangen
Da gibt es keine min. Umsätze?
Wie macht denn der kleine Unternehmer von neben an,
der per Schreibmaschine die Belege schreibt?
Kann der zu machen?

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Lassen wir mal die Kirche im Dorf.
CAO wird sich schon an die "Richtlinien" halten. Zumindest was die Rechnungen angeht.
Wenn die EU oder Deutschland dann auch mal ein "Standard" Format für Bestellungen vorsieht, dann vielleicht auch einen Import hierfür.

Ich sehe kein Problem die XML Datei neben der "Bild" Datei zu versenden.

P.S Warum registriert man sich als Benutzer "342uizzuz" in einem Forum? Wer mit CEN Normen umsich schmeisst, von dem hätte ich mehr erwartet.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Einführung eRechnungs Fristen

hh-cm hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 19:35 .... als Benutzer "342uizzuz" in einem Forum? Wer mit CEN Normen umsich schmeisst, von dem hätte ich mehr erwartet.
was hat denn mein Benutzername damit zu tun ? wenn jemand wissen will wer ich bin - dann frag't mich halt !

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Hallo zusammen,

für alle anderen die es interessiert habe ich noch einen interessanten Beitrag gefuden

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebu ... 00636.html

hier ließt es sich nun so als ob es noch nicht 100% umgesetzt ist & wohl auf dem Weg zum entgültigen Gesetz noch die Zustimmung vom Bundesrat auf sich warten lässt.

Aber egal wie - dann ist es maximal aufgeschoben (sprich' um eine Zeit x verschoben - kommen wird es aber.

Gruß
Christian

Re: Einführung eRechnungs Fristen

nico hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 16:54 Wie macht denn der kleine Unternehmer von neben an,
der per Schreibmaschine die Belege schreibt?
es geht ja um den Belegaustausch im B2B Bereich ; sprich' expliziet nicht darum einem End(Privat)Kunden einen Rechnung zu schreiben. Das erstellen einer eRechnung beherscht CAO mit dem Modul. Und meine Frage zieht ja eher darauf ab - ob & wie ein Rechnungsimport in CAO realisiert wird bzw. überhaupt realisiert wird.

Ich weiss auch dass CAO keine Fibu ist - dennoch Buche ich bereits heute sämtliche Eingangsrechnungen in CAO (unter Einkauf) ein & genau darum geht es mir ... wenn ich den Gesetzestext korrekt interpretiere wären Eingangsrechnungen im PDF Format (also Rechnungen Deiner Lieferanten im PDF Format - bei mir sicher >95%) nicht mehr MwSt-Abzugsberechtigt ; im Umkehrschuss bedeutet dies dann - dass alle Lieferanten Ihre Rechnungen in einem elektronischen Format übermitteln werden - da ja jeder Geschäftskunden die Vorsteuer abziehen möchte


Re: Einführung eRechnungs Fristen

Immer noch sehr schwammig.

Auf einer Infoveranstaltung von Datev wurde kurz und knapp gesagt (nach vielen Stunden um den heissen Brei reden)

"Perspektivisch gesehen werden alle ausgehenden Rechnungen direkt an einen zentralen Finanzamt Server gesendet.
Von dort aus geht es dann zum Kunden.
Dadurch entfällt auch die Umsatzsteuermeldung"

Das roch ziemlich nach einer eigenen Suppe die Datev da kochen will.

Trotzdem heisst es nur. Jeder muss E-Rechnungen empfangen können. Was hindert mich als Unternehmer daran?
Von einer Pflicht, XML Dateien einlesen und automatisch verarbeiten zu können, lese ich NICHTS.

Selbst heute kann noch nicht jeder B2G Empfänger eine E-Rechnung einlesen. Also mal schön langsam.

CAO kann XRechnungen in der aktuellsten Version versenden.
Empfangen hat nichts mit CAO zu tun.
Einlesen wird durch 3 verschiedene Formate ein Nogo.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Hallo,

ich habe mir letztens eine Veranstaltung der IHK-München zum Thema E-Rechnung angesehen. Der Grundtenor war hier, daß man auf keinen Fall warten soll um zu sehen was passiert.
Da ausnahmlos alle Firmenkunden ab 2025 E-Rechnungen empfangen können (müssen), wird sich das vermutlich schnell als Standard etablieren.

Auf dieser Veranstaltung wurde auch das Format ZUGFerd vorgestellt, das im Grunde ein PDF-Dokument mit eingebettetem XML-Code ist und sowohl maschinenlesbar, aber auch klassisch mit einem PDF-Reader geöffnet werden kann.
Es muß hier also keine Unterscheidung zwischen Firmen- und Privatkunden gemacht werden. Das wäre jedenfalls eine elegante Lösung.

Ich hoffe mal, daß CAO dieses Format zukünftig unterstützt und die Rechnungen dann auch mittels Stapelbuchung versendet werden können.

Gruß Erich

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Hallo,

so einfach ist das nicht.
ZUGFeRD wird von Behörden nicht angenommen, also muss sehr wohl unterschieden werden.
Also nehmen wir die X-Rechnung derzeit im Format "Cross-Industry Invoice" (CII). Es ist auch inhaltlich nichts anderes, nur halt nicht in ein PDF eingebettet.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Einführung eRechnungs Fristen

davon habe ich auf der Veranstaltung nichts gehört und lt. offizieller Seite des Bundes kann es auch benutzt werden.

https://www.e-rechnung-bund.de/neues-zu ... zt-werden/

Mit dem ZUGFeRD 2.2.0 Profil XRechnung können seit dem 01. März 2022 elektronische Rechnungen auch an die Rechnungsempfänger in der Bundesverwaltung gesendet werden.


Ich möchte jedenfalls ab 2025 nicht jede einzelne Rechnung manuell erstellen und dann mit dem Daten-Format versenden müssen was sich der Empfänger gerade so wünscht.


Gruß
Erich

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Moin,
agrolager hat geschrieben: Di 11. Jun 2024, 07:15 Mit dem ZUGFeRD 2.2.0 Profil XRechnung können seit dem 01. März 2022 elektronische Rechnungen auch an die Rechnungsempfänger in der Bundesverwaltung gesendet werden.
Man sollte das dann aber auch weiterlesen:
Die ZUGFeRD-Rechnung in der Version 2.2.0 Profil XRechnung ist nur als XML-Datei zu erzeugen und über die verschiedenen Übertragungskanäle der ZRE bzw. OZG-RE zu übermitteln und einzureichen (E-Mail, Upload, Webservice via Peppol).
Normalerweise ist das XML bei dem ZUGFeRD-Format im PDF vorhanden. Das wird aber nicht von den Behörden angenommen. Nur das reine XML ist zulässig, ohne ein PDF.
In CAO-Faktura kann eingestellt werden, ob nur das XML oder PDF und XML versendet werden soll.
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....:)
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Re: Einführung eRechnungs Fristen

Guten Morgen,

das Thema steht auch bei uns im Raum. Wir sind im B2B tätigt mit wesentlich mehr als 1mio.€ Umsatz im Jahr. Wir müssen also eRechnungen versenden können und auch einlesen können. Wann wird das Update dazu kommen, dass ein Einlesen von eRechnungen möglich ist?
Wir sind verpflichtet Rechnungen ab kommenden Jahr als ZUGFeRD zu versenden. Wird dies möglich sein mit CAO? Welche Formate sind gedacht?
Wir würden darüber hinaus in der Firma dazu gerne eine Schulung erhalten zu dieser Thematik.
Gibt es diese Möglichkeit?
Mein Chef verlang eine frühzeitige Klärung, damit wir genug Zeit haben, falls dies nicht möglich ist, das Warenwirtschaftssystem zu wechseln.

Vielen Dank

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Hallo Thoren,

das habe ich nicht gelesen, sorry.

Aber trotzdem. Wir bekommen ein Problem, da ab 2025 klassische PDF-Rechnungen per Email Geschichte sind, da sie ohne Einwilligung des Empfängers nicht mehr versendet werden dürfen. Zwischenzeitlich wieder zurück auf Papierrechnungen? Ich hoffe mal nicht.
Wir versenden derzeit unsere PDF-Rechnungen per Stapeldruck (ausser Firmen mit abweichender E-Mail) und das soll auch mit E-Rechnungen möglich sein, unabhängig von Privat- oder Firmenkunden.

VG
Erich

Re: Einführung eRechnungs Fristen

UKantner hat geschrieben: Mo 24. Jun 2024, 09:19 ....dass ein Einlesen von eRechnungen möglich ist?
So wie ich es (hier) verstehe, betrifft das einlesen ja nur die Buchhaltung (ggf. der StB/Buchhaltungssoftware) und nicht das WaWi-Programm (was trotzdem schön wäre).

Und da es wohl drei verschiedene Formate gibt,
scheuen sich derzeit die CAO Entwickler dafür ihre kostbare Zeit zu opfern,
da keiner genau sagen kann,
wo die Reise hingeht.

Glückauf

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Damit ich mich nicht immer wiederholen muss, hab ich zu dem Thema einen Beitrag verfasst, https://www.cao-faktura.de/news/cao-fak ... -rechnung/
bis dahin
Thoren
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Re: Einführung eRechnungs Fristen

nico hat geschrieben: Mo 24. Jun 2024, 15:12 Und da es wohl drei verschiedene Formate gibt,
scheuen sich derzeit die CAO Entwickler dafür ihre kostbare Zeit zu opfern,
Scheuen sich nicht, ist in Arbeit ;)
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....:)
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Re: Einführung eRechnungs Fristen

redone hat geschrieben: Mo 24. Jun 2024, 15:19
nico hat geschrieben: Mo 24. Jun 2024, 15:12 Und da es wohl drei verschiedene Formate gibt,
scheuen sich derzeit die CAO Entwickler dafür ihre kostbare Zeit zu opfern,
Scheuen sich nicht, ist in Arbeit ;)
Sehr schön, Daumen hoch

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Eine Behörde / Staatliche Einrichtung / etc. pp - braucht für die interne Behandlung einer eRechnung ein Feld, welches gemäß aller Richtlinien keine Plficht ist. (WAHRE GESCHICHTE)

Frage an die Regierung. Wie Flexibel muss es sein.
Antwort: JA

P.S Mein Humor
Gruß Chris
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