Hallo,
ich benutze die CAO (F) für mein Kleinstgewerbe was ich neben meiner normalen Arbeitszeit betriebe.
Jetzt hat mich mein Steuerberater darauf aufmerksam gemacht, das die Begrifflichkeiten Gutschrift und Storno neu geregelt wurden. Wird das in CAO berücksichtigt werden?
Darauf baut sich auch meine 2. Frage auf. Ist es möglich, Umsätze zu verbuchen, die ich vom Vertragspartner gutgeschrieben bekomme, also so etwas wie Provision. Eine Rechnung darf man gegen diese Gutschrift lt. Finanzbehörde nicht mehr schreiben, da dies als weiterer Umsatz angesehen werden könnte.
Gruß
Frank
Gutschrift / Storno lt. Finanzamt
Re: Gutschrift / Storno lt. Finanzamt
das ist CAO Faktura erst mal völlig egal.
Der Begriff "Stornorechnung" ist einfach zu verwenden.
Man kann das Formular für "Gutschrift" einfach öffnen und den Text entsprechend in "Stornorechnung" ändern... fertig.
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Re: Gutschrift / Storno lt. Finanzamt
Für alle diejenigen, die über diesen Sachverhalt noch nicht Informiert sind, hier mal folgender Link:
http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anh ... rsicht.pdf
Wir haben uns dazu entschieden, aus "Gutschrift" nun "Rechnungskorrektur" zu machen.
Die gesetzl. Regelung bzgl. “Gutschriften” gilt seit dem 30.06.2013 in Deutschland.
“Gutschriften” im umsatzsteuerlichen Sinne werden vom Leistungsempfänger an den Leistungsgeber erstellt. Die Verwendung des Gutschriftverfahrens muss im Vorfeld zwischen Leistungsempfänger und dem Leistungsgeber vereinbart werden. Im kaufmännischen Umfeld werden Rechnungskorrekturen (Storno, Boni, ..) von im Vorfeld erstellten Rechnungen häufig als “Gutschrift” bezeichnet. Diese Rechnungskorrekturen dürfen seit 30.06.2013 nicht mehr die Bezeichnung “Gutschrift” tragen, sondern müssen zur Abgrenzung von der umsatzsteuerlichen “Gutschrift” anders bezeichnet werden, z.B. als “Rechnungskorrektur”, “Storno” etc. Anderenfalls könnte eine Umsatzsteuerschuld des Gutschriftempfängers nach § 14 c Umsatzsteuergesetz (UStG) angenommen werden.
Einige Steuerberater empfehlen, Eingangsrechnungen auf Verwendung des Begriffs “Gutschrift” für Korrekturen zu prüfen und ggf. um Richtigstellung zu bitten.
http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anh ... rsicht.pdf
Wir haben uns dazu entschieden, aus "Gutschrift" nun "Rechnungskorrektur" zu machen.
Die gesetzl. Regelung bzgl. “Gutschriften” gilt seit dem 30.06.2013 in Deutschland.
“Gutschriften” im umsatzsteuerlichen Sinne werden vom Leistungsempfänger an den Leistungsgeber erstellt. Die Verwendung des Gutschriftverfahrens muss im Vorfeld zwischen Leistungsempfänger und dem Leistungsgeber vereinbart werden. Im kaufmännischen Umfeld werden Rechnungskorrekturen (Storno, Boni, ..) von im Vorfeld erstellten Rechnungen häufig als “Gutschrift” bezeichnet. Diese Rechnungskorrekturen dürfen seit 30.06.2013 nicht mehr die Bezeichnung “Gutschrift” tragen, sondern müssen zur Abgrenzung von der umsatzsteuerlichen “Gutschrift” anders bezeichnet werden, z.B. als “Rechnungskorrektur”, “Storno” etc. Anderenfalls könnte eine Umsatzsteuerschuld des Gutschriftempfängers nach § 14 c Umsatzsteuergesetz (UStG) angenommen werden.
Einige Steuerberater empfehlen, Eingangsrechnungen auf Verwendung des Begriffs “Gutschrift” für Korrekturen zu prüfen und ggf. um Richtigstellung zu bitten.
Gruss Christian
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Re: Gutschrift / Storno lt. Finanzamt
Und wie verbuche ich dann solche Umsätze, die ich als Gutschrift erhalte im CAO?
Gruß
Frank
Gruß
Frank
Re: Gutschrift / Storno lt. Finanzamt
Weiterhin unter dem Modul Gutschriften!
Du darfst halt nicht mehr Gutschrift draufschreiben!
Daher haben wir es nach Rücksprache mit unserem Steuerberater Rechnungskorrektur genannt.
Du darfst halt nicht mehr Gutschrift draufschreiben!
Daher haben wir es nach Rücksprache mit unserem Steuerberater Rechnungskorrektur genannt.
Gruss Christian
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Re: Gutschrift / Storno lt. Finanzamt
Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt.
Ich bekomme die Gutschrift von meinem Lieferanten, also Provision.
Wie verbuche ich diese Provision im CAO, da ich ja dafür keine Rechnung schreiben darf, weil ich ja schon die Gutschrift bekommen habe.
Ich hoffe, damit wird es klarer was ich meine.
Gruß
Frank
Ich bekomme die Gutschrift von meinem Lieferanten, also Provision.
Wie verbuche ich diese Provision im CAO, da ich ja dafür keine Rechnung schreiben darf, weil ich ja schon die Gutschrift bekommen habe.
Ich hoffe, damit wird es klarer was ich meine.
Gruß
Frank
Re: Gutschrift / Storno lt. Finanzamt
Eine Provision ist eine "Gutschrift" - das passt so.
Da Du das aber BEKOMMST, ist das aktuell als "Einkauf" zu verbuchen mit "negativem" Vorzeichen.
Da Du das aber BEKOMMST, ist das aktuell als "Einkauf" zu verbuchen mit "negativem" Vorzeichen.
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