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Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Di 22. Dez 2015, 11:37
von redone
Moin,

ja die gibt es. Ab dem nächsten größeren CAO- und Kassenupdate, warscheinlich mitte Januar, sind alle Punkte der E131, Stichwort Unveränderlichkeit, erfüllt. Die E131 wird dann als Download zur Verfügung gestellt.
Momentan kann ich keine E131 zusenden, da ich nicht im Büro bin und hier nur sporadisch mal vorbeisehe. Ab 4.1. gehts dann wieder normal weiter.

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Di 22. Dez 2015, 14:21
von AkustikProjekt
Hallo Thoren,

Danke für die prompte Antwort, trotz Urlaub.
Vielleicht, wenn ausgeht, kannst Du mir so etwas zukommen lassen.

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Mo 28. Dez 2015, 10:12
von Tierbedarf
Habe mich nochmals bei meinem Steuerberater erkundigt.

Wobei ich dazu sagen muss ich habe einen Großhandel und verkaufe nur an den Einzelhandel, d.h. ich habe auch kein Geschäftslokal sondern nur ein Büro zu Hause.
Ich werde weiterhin mit CAO Faktura meine Aufträge, Einkäufe und Rechnungen machen wie bisher - stationär zu Hause.

Mein Angestellter bekommt einen Laptop mit Bondrucker mit - da er vor Ort beim Kunden den Bon ausdrucken muss, auch wegen Datum und Uhrzeit (bis Ende 2016 ginge es auch im Nachhinein mit Email versand). Somit hat mein Angestellter die Rechnung aus CAO Faktura mit gibt diese auch dem Kunden und druckt zusätzlich mit einem Kassenprogramm einen Bon mit meinem Firmennamen, Namen und Adresse sowie Kundennr. des Kunden und einer einzelnen Position "Ware laut Rechnung xxx vom xxx" aus und gibt diesen zusätzlich dem Kunden. Da unser Kunde eine detaillierte Rechnung aus der CAO Faktura erhält, reicht diese Bezeichnung auf dem Bon. Der Bon hat einen eigenen Nummernkreis damit es übersichtlicher bleibt.
Gebucht wird in der EAR (eigenes Programm) nur die Rechnung aus der CAO Faktura (der Bon wird hinten an die Rechnung angehängt). Die Tagesabrechnung der Kassa kommt ebenfalls in die EAR wird aber nicht gebucht.
Diese Vorgangsweise wurde mit meinem Steuerberater abgesprochen und ist absolut gesetzeskonform und in Ordnung.
Zur Info bis 30.06. würde es bei mir reichen, wenn ich auf den Rechnungen aus CAO Faktura beim Kunden auf der Rechnung vermerke "bezahlt am xxxx, Uhrzeit xxxx, Betrag dankend erhalten Unterschrift".
Vielleicht konnte ich damit dem einen oder anderen weiterhelfen der ebenso wie ich im Großhandel tätig ist.

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 16:17
von onl1
Hallo alle zusammen,

dürfte ich bitte im Zusammenhang mit der Kassenrichtlinie ein paar kurze Fragen stellen?

Vorarb noch, ich habe mir einmal die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), schon alleine das Wort macht einem Angst ;) , und die Detailspezifikationen dazu angesehen und ich muss sagen, Hut ab und Kompliment der sowas Programmieren oder in eine bestehende Software, wie z.B. CAO-Kassa Pro, einfügen kann. Zugegeben, nach ein paar Absätzen habe ich dann endgültig den Faden verloren .... :!:

Zu meinen Fragen ...

1. Wenn die Finanzbehörde z.B. eine Prüfung der Kassa machen sollte, kann der Prüfer einen (Ausdruck) Nullbeleg von der der Kassa verlangen.
Dieser Nullbeleg dient dem Prüfer dazu, festzustellen das der Bon alle erforderlichen Merkmale zur Rechnungsstellung erfüllt bzw. das die Kassa Ordnungsgemäß funktioniert.
Dieser Nullbeleg sollte dann ja nicht im Umsaztbericht ersichtlich sein, da dadurch ja eine fortlaufenden Belegnummer vergeben wird, im Datenerfassungsprotokoll muss sie anscheinend aber erfasst werden. Kann ich das in der Kassa Pro bzw. kommt das auch noch rein? Oder liege ich da falsch ...?

2. 2017 kommt dann ja die Sache mit der Zertifizierung oder umgänglich "Chip" genannt.
Braucht man da auch Hardwaremäßig was, evtl. in form einer Smartcard, USB Stick wo das Zertifikat drauf ist o.ä., oder wird diese dann Digital in die Software eingefügt.

3. Ist die Integration der Zertifizierung bzw. des "Chip`s" dann, ich sage es jetzt einmal so, einfach und problemlos möglich, oder benötigt man dann dazu erweiterte
Kenntnisse, SQL ein wenig Script schreiben usw... Oder kann man das dann einfach importieren oder Stick/Smartcard einstecken usw.

4. Wenn das ganze dann auf einem Zertifikat basiert, ich nehme jetzt einmal an das in einem Zertifikat endet, woher bekommt man dieses dann, bzw. gibt es darüber Informationen was so etwas dann kostet.

5.meine letzte Frage, es wurde ja in einem der vorherigen Beiträge davon gesprochen das man die Funktion "BAR" in der Faktura abschalten/deaktivieren kann, so dass es dann keine Kassa im Sinne des Gesetzes ist. Gibt es das schon oder kommt dass noch ( Unterschied Freie oder Kaufversion) ... oder liegt es dann einfach am Benutzer keine Rechnung in Bar dort zu erstellen, was dann ja so wieso logisch wäre. Andererseits, wenn die Funktion eines Barbeleges vorhanden ist, wäre die Faktura ja wieder als Kassa im Sinne des Gesetzes zu betrachten und die ganze Richtlinie müßte dann ja in die Faktura eingebaut werden, was vermutlich unmöglich ist, oder?

Viele Fragen ich weiß, für eine kurze Beantwortung bedanke ich mich einmal im Voraus.

CAO Faktura sowie das Forum mit seinen Mitglieder, ist schon seit Jahren ein treuer und verlässlicher Begleiter in meinem Alltag und es ist einfach eine tolle Software mit der es auch Spaß macht damit zu arbeiten. Ich nutze die Gelegenheit jetzt einfach einmal dazu, mich bei allen Beteiligten herzlich dafür zu bedanken ... DANKE!

LG Christian

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Sa 9. Jan 2016, 19:25
von redone
Moin,

ersteinmal Hallo im Forum.

Das du den Faden verloren hast geht nicht nur dir so. Amtssprache und technische Beschreibungen gehen nicht immer gut zusammen. So nun zu deinen Fragen.

Zu 1. Einen NULL-Bon kann man im moment garnicht erstellen, da dazu erst die ganze Zertifizierung vorhanden sein muss. Das wird frühestens mitte des Jahres der Fall sein, da dann erst die Signatureinheiten zur verfügung stehen. Pflicht wird es 1.1.2017.

Zu 2. Man braucht entweder Hardware, einen Kartenlesen und eine Chip-Karte, oder ein Zertifikat über einen Onlineservice. Wobei ich das mit dem Kartenleser vorziehen würde.

Zu 3. Für den Endverbraucher wird es so einfach wie möglich sein, ohne irgendwelche weitergehende Kenntnisse.

Zu 4. Es gibt Zertifizierungstellen in AT, bei der man die Karten beziehen kann. Hier im forum war dafür schonmal ein Link. So ahhock weiß ich das jetzt nicht.

zu 5. Im kommenden Update wird es über CAO-Admin möglich sein, die Zahlarten Bar, EC und Scheck abzuschalten.
In der Pflicht ist dann jeder Kassenbetreiber selber, der die Richtlinie erfüllen muss, das abzuschalten. In der Kasse Pro können in einer der nächsten Updates Rechnungen über die Kasse bezahlt werden. Das ist momentan noch im Test.

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: So 10. Jan 2016, 03:37
von onl1
Hallo Thoren,

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen.

Kann ich die Kassa Pro denn jetzt schon verwenden, ich meine damit, entspricht diese jetzt schon den Anforderungen für die Kassenrichtlinie 2016?
Wenn ja, welches ist bzw. wo sehe ich dann das Datenerfassungsprotokoll, kann ich das aus der Kassa holen oder aus der Faktura? Ich probiere nur gerade das Szenario auszudenken, wenn ein Prüfer zu mir sagt, "Zeigen oder drucken sie mir das Datenerfassungsprotokoll aus". (Entschuldige bitte, wenn ich da jetzt ein wenig kompliziert nachfrage ...)
redone hat geschrieben: In der Kasse Pro können in einer der nächsten Updates Rechnungen über die Kasse bezahlt werden. Das ist momentan noch im Test.
Meinst du damit, dass ich dann in der Kassa, Rechnungen die ich in der Faktura erstellt/vorbereitet habe, aber noch nicht verbucht sind, über die Kassa abholen und bezahlen kann? Könnte ich dann evtl. auch schon gebuchte Rechnungen, also Rechnung per Überweisung, in der Kassa abholen und dann über die Kassa Bar bezahlen.
Das wäre ja eine coole Option :)

LG Christian

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: So 10. Jan 2016, 11:45
von MrFoxdata
Hallo,

du kannst KassaPro ab sofort in Österreich verwenden.
Ab 1.1.2016 besteht Kassenbonpflicht für Barumsätze sobald du mehr als 15.000,- Jahresumsatz hast und davon € 7.500,- Barumsatz übersteigt.
Straffreiheit hast du noch bis 1.4.2016.
Das Tagesjournal siehst du in der CAO-Faktura (F) oder (K) unter "Verkauf Journal" VK-Kasse. Dort kannst du auch das tägliche Kassenjournal ausdrucken.
Für einen eventuell vom FA angefordertes exlektronisches Journal brauchst du ein SQL-Skript, dass du im Export durchführen kannst.

Die coole Option wird so wie du es beschrieben hast kommen. (hoffe ich jedenfalls)

Für Hilfe in Österreich gibt es direkt Ansprechpartner:
http://www.cao-faktura.de/partner

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: So 10. Jan 2016, 12:22
von redone
Moin,

die Rechnung muss in CAO abgeschlossen, also gedruckt sein. Dann läßt sich diese in die Kasse holen und bezahlen.
Im Kassenjournal taucht diese Rechnung dann ebenfalls auf, so das die Summen, Ausdrucke etc. passen.
Aber wie schon gesagt, das ganze ist noch im Test, da es ohne Datenbankanpassung nicht funktioniert.

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: So 10. Jan 2016, 14:05
von onl1
@Willi, @Thoren

Danke für die Aufklärung!
MrFoxdata hat geschrieben:Für einen eventuell vom FA angefordertes exlektronisches Journal brauchst du ein SQL-Skript, dass du im Export durchführen kannst.
Kann man dieses SQL-Skript irgendwo erwerben, wenn ja wo, oder hat das evtl. schon jemand gemacht und stellt es zur Verfügung. Als "Austrianer" kommt man vermutlich nicht drum herum, das Skript Griffbereit in seiner Schublade zu haben. ;)

Danke und LG Christian

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: So 10. Jan 2016, 15:47
von MrFoxdata
onl1 hat geschrieben: Kann man dieses SQL-Skript irgendwo erwerben, wenn ja wo, oder hat das evtl. schon jemand gemacht und stellt es zur Verfügung. Als "Austrianer" kommt man vermutlich nicht drum herum, das Skript Griffbereit in seiner Schublade zu haben. ;)
Hallo,

schreib mir bitte ein PN

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 01:29
von gerhardwegl
Guten Morgen zusammen!
Nachdem das Thema jetzt heiss wird... will ich den Thread mal aufwärmen. :D

Das o.g. script möchte ich bitte auch käuflich erwerben. Wenn ich eine PN schreibe, bekomm ich was.
Worüber eine PN? Eine Anforderung per shop? Danke für eindeutigere Info!

Ich dachte ich kann CAO jetzt endlich (als Kassa) für Euch vertreiben- dann lese ich im shop bei der kassa_pro:

"Updates zur Kasse sind für ein Jahr kostenlos. Ausgenommen sind die noch ausstehenden Anpassungen für die Kassenrichtlinie."

Die 120.- sind ja mehr als ok. Worauf muß ich mich ca gefasst machen (bzw meine Kunden) in € ?
(ich weiß schon, dass das leider noch etwas spekulativ ist, aber der Rahmen steht ja schon in etwa)

Noch eine Frage bitte:
Wie wird das Zusammenspiel mit dem Zertifikat gelöst?
Bzw. ab wann wird es in etwa eine Version geben, mit der Tests möglich sind?

Vielen lieben Dank!
Ein CAO User und hoffentlich bald Vermittler!

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 07:19
von nico
gerhardwegl hat geschrieben:Guten Morgen zusammen!
....
Die 120.- sind ja mehr als ok. Worauf muß ich mich ca gefasst machen (bzw meine Kunden) in € ?
(ich weiß schon, dass das leider noch etwas spekulativ ist, aber der Rahmen steht ja schon in etwa)
....

:arrow: http://forum.cao-faktura.de/viewtopic.php?f=18&t=4101

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 07:41
von gerhardwegl
Vielen Dank für den Link :D - dachte dies sei der einzige Thread mit dem Thema...
lg
gw

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 08:43
von redone
Moin,

die Sache mit den Zertifikaten kann erst ab mitte des Jahres getestet werden. Vorher ist es nicht machbar.
Ich kann die Aufregung verstehen, aber auch wir können nicht eher reagieren, bis es offiziel machbar ist.

Und noch etwas zum Thema Folgekosten. Rein vom Lizenzverkauf kann die Weiterentwicklung nicht bezahlt werden. Die Zeiten wo viele CAO-User der Meinung sind, das man einmal bezahlt und dann alles weitere umsonst erhält, sind, so schmerzlich es für einige auch sein mag, definitiv vorbei.

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 10:21
von Peter.Hahn
Hallo an alle,
das mit der GDPdU Schnittstelle bei Kassen hat es in sich.
Fakt ist, wenn dann eine elektronische Kasse eingesetzt wird, muss die GDPdU Schnittstelle ab dem 01.01.2016
eigentlich vorhanden sein. Das ist wohl auch bei Software gestützten POS Systemen so. Übergangsweise hat man
bis zum 31.12.2016 Zeit, dann sollte diese Schnittstelle vorhanden sein.
Folgende Daten müssen Bereit gestellt und jederzeit und sofort den Behörden zum Zugriff zur Verfügung stehen:
- Alle Journaldaten
- Die vollständige Historie aller im System hinterlegten Artikel, Warengruppen und Preise
- Alle Daten zu Änderungen von Auswertungen, Programmierungen und Stammdatenänderungen
- Bedienungsanleitung des Kassensystems
- Protokolle über Einsatzorte sowie Einsatzzeiten
Wenn das stimmt ist das ganz schön heftig aber was soll man machen.

Für uns und unsere Kunden ist dann wichtig was diese Anpassung für die Kasse Pro und für die "Freie" Kasse
dann kosten wird und wann diese Anpassung dann ca. realisiert ist.

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 10:28
von gerhardwegl
Hallo und Danke für die rasche Antwort!
Das mit den Kosten ist mittlerweile glaub bei allen angekommen.
Niemand kann sich erwarten solch ein professionelles System immerwährend gratis zu nutzen...
Daher kam für mich nun auch der Anstoß, endlich was retour geben zu können ;) , indem ich es nun einige male weitervermittle.

Die Frage ging eher in die Richtung, dass sich, wenn ich etwas empfehle der Kunde sofort wissen möchte, was es kosten wird- genau aus dem Grund...

Das mit den Zertifikaten... ok. Verständnis vorhanden :-)
Nur zum Implementieren bei einigen Kunden ist dann nicht sehr viel Zeit- Kartenleser besorgen, Zertifikat besorgen...
Beim BMF alle Kassen melden...
Naja, wie Du schon in der Signatur schreibst, alles wird gut ;-)


Muß nochmal nachhaken: Das script zum Auslesen des Journals wäre prima zu haben, oder vielleicht sogar einen Button/Menü in der Pro Kassa...

Merci!
LG
GW

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 14:12
von MrFoxdata
Peter.Hahn hat geschrieben: Folgende Daten müssen Bereit gestellt und jederzeit und sofort den Behörden zum Zugriff zur Verfügung stehen:
- Die vollständige Historie aller im System hinterlegten Artikel, Warengruppen und Preise
- Alle Daten zu Änderungen von Auswertungen, Programmierungen und Stammdatenänderungen
- Protokolle über Einsatzorte sowie Einsatzzeiten
Wo steht das?

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 14:18
von redone
Moin Willi,

ist die Vorschrift für DE ab 1.1.2017.
Auch das müssen wir umsetzen, sind aber schon dran. Mal sehen wann die Schweizer mit einer Richtlinie um die Ecke kommen :evil:

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 00:53
von onl1
Hallo

Ich denke das denn CAO Entwickler und Programmierer hier noch sehr viel Arbeit bevor steht. Wie schon einmal erwähnt, ich habe sehr viel Respekt und Achtung, von den Leuten die so etwas können bzw. das umsetzen können!
Zum Preis: Wenn man sich andere Lösungen/Kassen ansieht ... von Abo Kassen um € 9,90 - €49,90 im Monat oder Offline Lösungen von € 199.- bis € 1900, ist CAO gerade zu "Schnäppchen".
Und das darf dann auch was kosten ... meine Meinung! (@gerhardwegl - ich beziehe mich damit nicht auf dein Posting, du hast es ja klar gestellt, ich wollte es nur noch einmal erwähnen ;) )

Bzgl. dem Datenerfassungsprotokoll, hätte hier einen kurzen Auszug aus dem Gesetz: (Quelle BMF - BGBLA_2015II_410-2.pdf)

§ 7. (1) Jede Registrierkasse hat ein Datenerfassungsprotokoll zu führen, in dem jeder einzelne Barumsatz zu erfassen und abzuspeichern ist. Für jeden Barumsatz sind zumindest die Belegdaten gemäß § 132a Abs. 3 BAO festzuhalten.
(2) Trainings- und Stornobuchungen sind wie Barumsätze zu erfassen und im Datenerfassungsprotokoll abzuspeichern.
(3) Die Daten des Datenerfassungsprotokolls sind zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium unveränderbar zu sichern. Diese Sicherung ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.
(4) Die Inhalte des maschinenlesbaren Codes (§ 10 Abs. 2) der Barumsätze sind im Datenerfassungsprotokoll der Registrierkasse gemeinsam mit den zugehörigen Barumsätzen festzuhalten.
(5) Das Datenerfassungsprotokoll einer Registrierkasse muss ab 1. Jänner 2017 jederzeit auf einen externen Datenträger im Exportformat Datenerfassungsprotokoll laut Z3 der Anlage exportiert werden können.

Für Anwender die es genauer interessiert, bzw. um den ganzen Text nachzulesen, habe ich hier 3 Links mit sehr ausführlichen Beschreibungen zu der Registriekassenrichtlinie, Quelle ist das Bundesministerium für Finanzen.

1.) Hier finden Anwender ganz viele einfach erklärte Antworten zu Fragen bzgl. der Kassenrichtlinie, von "für wen und ab wann gilt die Richtlinie genau bis zu "wie geht man mit Gutscheinen"
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststa ... enpflicht_

2.) Für Entwickler und versiertere Anwender gibt es hier die "Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für
Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit
dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV)

https://www.bmf.gv.at/steuern/BGBLA_201 ... pdf?56ycd7

3.) Für Entwickler und Programmierer, das ist die Anlage zum Bundesgesetzblatt bzgl. der Detailspezifikationen die eine Kassa erfüllen muss.
https://www.bmf.gv.at/steuern/BGBLA_201 ... pdf?56ycd7

Ich hoffe ich kann/konnte mit den Links ein wenig weiterhelfen.

LG Christian

Re: Registrierkassenpflicht

Verfasst: Mo 15. Feb 2016, 19:21
von AkustikProjekt
Hallo zusammen,

Kann man eigentlich diese "E131" Beschreibung schon downloaden?