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gebuchte Rechnung nachträglich ändern
Verfasst: Di 24. Jan 2012, 17:12
von 4mbit
Hallo
Gibt es eine Möglichkeit eine gebuchte Rechnung nachträglich zu ändern?
Manchmal passieren Fehler?
Grüße
Re: gebuchte Rechnung nachträglich ändern
Verfasst: Di 24. Jan 2012, 17:15
von thomas
Hallo,
Rechnung die im Journal sind können nicht geändert werden. Einfach Gutschrift oder Storno erstellen und neu erfassen.
Re: gebuchte Rechnung nachträglich ändern
Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 09:03
von Jost
Hallo,
diese Diskussion haben wir seit ich CAO kenne - und das sind nun auch schon ein paar Jahre.
Mir scheint, alle die sich auskennen sagen "es geht nicht", machen dies aber selbst mit direktem Eingriff in der Datenbank.
Weil sie sich auskennen gibt's dann auch keinen Kollateralschaden in der CAO-Datenbank.
Darum wünschte ich, die Datenbank-ID's wären in der Listenansicht als "sichtbare Spalten" verfügbar.
Mit der Änderungsmöglichkeit per Eingabemaske in CAO wäre die Fehleranfälligkeit vom Tisch.
Wohl gemerkt es geht mir vor allem um die Kopfdaten (Adresse, Projektbeschreibung, Bestellnr....ggf. auch RG-Datum),
Änderung in den Rechnungspositionen geht auch mir zu weit.
Re: gebuchte Rechnung nachträglich ändern
Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 09:24
von redone
Hallo,
Änderungen an der gebuchten Rechnung, über eine Eingabemaske oder wie auch immer, wird es nicht geben. Es gibt klare Regelungen was die Rechnung betrifft. Ich ziehe mir nicht den Schuh an, wenn später bei einer Buchprüfung, Manipulation unterstellt wird.
Was jeder einzelne in der Datenbank rumfummelt, bleibt ihm überlassen.
Re: gebuchte Rechnung nachträglich ändern
Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 11:04
von Lafi
Was die Rechnungen angeht hilft vielleicht das hier weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__31.html
§ 31 Angaben in der Rechnung hat geschrieben:(5) Eine Rechnung kann berichtigt werden, wenn
a)
sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 oder § 14a des Gesetzes enthält oder
b)
Angaben in der Rechnung unzutreffend sind.
Es müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben durch ein Dokument, das spezifisch und eindeutig auf die Rechnung bezogen ist, übermittelt werden. Es gelten die gleichen Anforderungen an Form und Inhalt wie in § 14 des Gesetzes.
Es reicht also aus einfach ein Dokument mit der Berichtigung zu versenden. Folglich ist eine Manipulation absolut unnötig.