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IT-Berater verurteilt

Verfasst: So 24. Mär 2013, 15:50
von MrFoxdata
Hallo,

da sich hier doch einige IT-Berater tummeln, möchte ich euch darauf hinweisen, dass sie dafür zur Verantwortung gezogen werden können,
wenn sie den Kunden nicht darauf hinweisen, dass er für eine funktionierende Datensicherung zu sorgen hat. :shock:
So geschehen bei einem mir bekannten IT-Dienstleister.
Er hat nur vergessen den Kunden darauf hinzuweisen, dass dieser täglich die Datensicherung zu kontrollieren hat.
Nach einem Systemcrash und einer leider länger zurückliegenden funktionierenden Datensicherung wurde er vom Gericht zu € 7.000,- Schaderersatz verurteilt. :x
Nachdem bei unseren Gerichten schön langsam amerikanische Rechtsprechung einzieht,
rate ich euch auf der Rechnung die Kunden darauf hinzuweisen, dass sie Daten sichern müssen.

Re: IT-Berater verurteilt

Verfasst: Mo 25. Mär 2013, 08:33
von Sebastian.Herbig
Danke für den Hinweis.
Gibt es noch eine Quelle zu dieser Hirnlosigkeit?


In meinem Post möchte ich ebenfalls vorsorglich darauf hinweisen:
- Katzen haben in der Mikrowelle nichts zu suchen, bitte benutzt den Fön zum Trocknen
- ein Messer darf nicht in die eigene Brust, sondern in die Hühnchenbrust
- mindestens 3x täglich Zähneputzen

Dabei fällt mir ein... mein Allgemeinarzt hat mich NICHT darauf hingewiesen, dass zu viel Zucker ungesund ist.
Und jeder der eine Abmahnung bekommt sollte einfach seinen Rechtsanwalt verklagen, weil der nicht darauf hingewiesen hat, dass man das SO nicht machen hätte dürfen.

Mir war bisher nur OLG Karlsruhe, Aktenzeichen 10 U 123/95 bekannt, das besagt: Die Unternehmen sind für die Datensicherung selbst verantwortlich.
Ebenfalls gilt auch § 91 Akt.2 AktG, in dem die Datensicherung als Kardinalspflicht beschrieben wird und in die Verantwortung der Unternehmen gelegt wird.

Re: IT-Berater verurteilt

Verfasst: Mo 25. Mär 2013, 08:59
von Lafi
St. Roman -> AT <> DE

Re: IT-Berater verurteilt

Verfasst: Mo 25. Mär 2013, 09:23
von redone
Hi,

in den Lizenzbedingungen der Kaufversion wird darauf hingewiesen:
Datensicherung
Dem Erwerber und Anwender der Software obliegt es, regelmäßig Datensicherungen vorzunehmen. Diese Obliegenheit ist verletzt, wenn nicht mindestens zwei mal binnen je 24 Stunden die Daten gesichert und hinsichtlich der Rückspielbarkeit geprüft worden sind.

Re: IT-Berater verurteilt

Verfasst: Mo 25. Mär 2013, 09:40
von Sebastian.Herbig
Also in DE nicht erforderlich darauf hinzuweisen.
In AT muss der IT-Berater darauf hinweisen (und dann am besten schriftlich, damit er einen Nachweis hat).

habe ich das so richtig verstanden?