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Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Mi 5. Feb 2014, 17:18
von rubbeldiekatz
Hallo.
Mein Steuerberater hat mich gerade angerufen, weil er durch Zufall auf einen vermeintlichen Fehler im Druck der zusammenfassenden Meldung für EU-Umsätze gestoßen ist. In der Meldung tauchen Umsätze von Kunden nicht auf, die in den Stammdaten eine Ust-ID sowie den Haken bei "Mwst-Frei" aktiviert haben. Die Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer berechnet, als Artikel ist auch ein Artikel aus einer eigenen Kategorie mit dem richtigen Konto (8336) hinterlegt, welcher extra für Umsätze mit dem EU-Ausland angelegt wurde.
Im Export der Meldungen als auch der Rechnungen tauchen diese Zahlungen aber nicht auf. Gleiches gilt auch für mindestens einen Kunden, der außerhalb der EU sitzt und auch keine MwSt. berechnet bekommt. Der Steuerberater bucht meinen Export den ich über die Fibu erstelle immer in sein Programm ein, in dem sind die Umsätze aber mit dem Konto 8400 aufgeführt, d.h. ich führe auf diese Zahlungen noch Umsatzsteuer ab, obwohl ich vom Kunden keine bekomme.
Noch komischer wird es, weil der Kunde aus dem Drittland (also außerhalb der EU) zwei Verträge hat, bei denen halbjährlich eine Rechnung erstellt wird. Beide Verträge haben die gleiche Kundennummer und den gleichen Artikel als Vertragsinhalt. Bei dem einen Vertrag wird die Zahlung im Export korrekt als umsatzsteuerfrei aufgeführt, die Rechnungen des zweiten Vertrages aber nicht, hier wird der Umsatz als umsatzsteuerpflichtig verbucht. Das Ganze passiert sicherlich bei weiteren Kunden, nur ist das eben schwer nachzuvollziehen.
Gibt es hier eine Möglichkeit im CAO, die ganzen Kunden, die umsatzsteuerfrei sind (unabhänigig davon, ob EU oder Drittland) zu exportieren, damit der Steuerberater das kontrollieren und die Meldungen gegenüber dem Finanzamt korrigieren kann? Da habe ich ja mit Sicherheit einiges an Steuern abgeführt, wo es gar nichts abzuführen gab...
CAO ist Version 1.4.4.81 K mit MySQL 4.1.
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Mi 5. Feb 2014, 17:44
von redone
Hier wird einiges durcheinander gewürfelt.
Die zusammenfassenden Meldung enthält nur Kunden die eine UStd.-IdNr besitzen, nicht aber Kunden die aus dem EU-Drittland stammen.
Auch hat die Meldung nichts mit irgendwelchen Artikeln und Konten zu tun.
Die zusammenfassenden Meldung erstellt man aus dem Rechnungsjournal heraus (Drucken/ZUS.Meldung EU). Es läßt sich dabei auch eine Datei erstellen, die im Elster-Portal einlesbar ist.
Es erschließt sich mir nicht, wie du deine Exportdaten erfaßt.
Auch scheint es, das einiges falsch verstanden, oder falsch eingestellt ist.
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Mi 5. Feb 2014, 18:30
von rubbeldiekatz
Die zusammenfassenden Meldung enthält nur Kunden die eine UStd.-IdNr besitzen, nicht aber Kunden die aus dem EU-Drittland stammen.
Das ist mir schon klar, nur warum ist dann der Kunde aus Österreich, der eine Ust-ID hat, nicht darin enthalten? Hier ging es mir ja nicht um den Kunden ohne UST-ID, der nicht in der EU ist, das ist eine andere Baustelle, aber steuerrechtlich gesehen eben doch wieder die gleiche Baustelle.
Auch hat die Meldung nichts mit irgendwelchen Artikeln und Konten zu tun.
Auch wieder klar, aber irgendwie muss man ja die Umsätze erfassen, die keine Umsatzsteuer enthalten und laut Steuerberater geht das über die entsprechenden Konten 8336 und 8338.
Die zusammenfassenden Meldung erstellt man aus dem Rechnungsjournal heraus (Drucken/ZUS.Meldung EU).
Und genau da fehlt mindestens ein Kunde, der definitiv eine Ust-ID hat. Ist das Kriterium denn bei der Erstellung das Datum der Rechnung oder der Zahlungseingang? Wenn es Zahlungseingang wäre, wäre das noch eine Erklärung, warum der da nicht auftaucht in der Meldung dieses Monats.
Es erschließt sich mir nicht, wie du deine Exportdaten erfaßt.
Über den Button in CAO -> Finanzen -> Export Fibu. Da erhalte ich eine Liste aller Buchungen VK in einem Monat. Diesen Export schicke ich dann an meinen Steuerberater, der damit die Rechnungen erfasst. Und anhand des Kontos kann er dann u.a. auslesen, wie viele Umsätze ohne Umsatzsteuer zu buchen sind, das macht er eben anhand des Kontos, auch bei den Kunden aus Drittländern, die auch ohne Umsatzsteuer-ID keine Umsatzsteuer abzuführen haben. Und genau diese Buchung anhand des Kontos hat bei einem Kunden mit Vertrag A wunderbar geklappt, bei Vertrag B mit gleichen Kundendaten und gleichem Artikel für eine andere Dienstleistung eben nicht. Mir erschließt sich daher nicht, wie es beim Export von Fibu-Daten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann.
Auch scheint es, das einiges falsch verstanden, oder falsch eingestellt ist.
Evtl. ja, nur wenn etwas falsch eingestellt wäre, müsste es doch bei dem Kunden generell zu einem Fehler kommen und nicht bei einem Vertrag so, beim anderen Vertrag so. Die Einstellungen bei CAO kann ich ja nicht pro Vertrag vornehmen, sondern nur generell.
Daher auch meine Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kunden oder Verträge abzufragen, wo keine Umsatzsteuer berechnet werden darf, damit der Steuerberater eine korrigierte Meldung abgeben kann.
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Mi 5. Feb 2014, 20:13
von thomas
Hallo,
die Lösung für die ZM hast Du schon eigenständig beschrieben:
rubbeldiekatz hat geschrieben:Zitat:
Die zusammenfassenden Meldung erstellt man aus dem Rechnungsjournal heraus (Drucken/ZUS.Meldung EU).
Und genau da fehlt mindestens ein Kunde, der definitiv eine Ust-ID hat. Ist das Kriterium denn bei der Erstellung das Datum der Rechnung oder der Zahlungseingang? Wenn es Zahlungseingang wäre, wäre das noch eine Erklärung, warum der da nicht auftaucht in der Meldung dieses Monats.
Wenn Du einen Zahlungseingang buchst, dann wird diese Rechnung auch für die ZM bereitgestellt.
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 10:46
von rubbeldiekatz
Habe ich gerade kontrolliert und nochmal mit dem Steuerberater gesprochen:
1. ist es so, dass die ZM nach Rechnungsdatum erstellt werden muss
2. die Rechnung war vom 28.11.2013 und wurde am 11.12.2013 als bezahlt verbucht, aber auch in der Dezember-Meldung taucht diese nicht auf, was steuerrechtlich auch falsch wäre, weil wie gesagt laut Gesetz die ZM nach Rechnungsdatum zu erstellen ist (laut meinem Steuerberater), und das hat bislang wohl auch recht gut geklappt...
Evtl. besteht hier ja ein Zusammenhang mit dem Kunden aus Drittländern und den EU-Kunden, weil hier die Konten falsch zugeordnet werden?
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 13:12
von redone
Moin,
dein Steuerberater soll mal den Gesetzestext raussuchen und mitteilen welcher Paragraph das regelt.
Mein Steuerberater sagt da nämlich anderes.
Und mit Konten hat das nichts zu tun. Ohne die Daten kontrolliert zu haben, werden wir weiterhin in der Luft rumstochern und Vermutungen anstellen.
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 14:00
von rubbeldiekatz
Ok, unabhängig vom Gesetzestext müsste die Buchung dann ja wenigstens im Dezember auftauchen, tut sie auch nicht. Welche Daten soll ich dann kontrollieren bzw.willst du die ggf. kontrollieren? Ich kann gerne Screenshots von den Stammdaten bzgl. Einstellung der Ust-ID und dem Vertrag posten, wenn das weiterhilft?
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 16:16
von rubbeldiekatz
Und dem Steuerberater empfehle ich mal folgenden Link hier:
http://www.hk24.de/recht_und_steuern/st ... ldung.html
Da ist u.a. folgendes zu lesen:
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Lieferungen gemäß § 25 b Abs. 2 UStG:
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Lieferungen gemäß § 25 b Abs. 2 UStG sind in der Regel bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die entsprechenden Warenbewegungen „ausgeführt“ wurden, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzuzeigen.
Der Zeitpunkt für die Ausführung der Lieferung ist dabei grundsätzlich der Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung. Die ZM ist dann spätestens am 25. Tag des auf die Rechnungstellung folgenden Kalendermonats abzugeben. Wird keine Rechnung erteilt oder wird diese erst später als in dem ersten Monat, der auf die Lieferung folgt, erteilt, ist die Lieferung in der Meldung für den Monat zu erfassen, der auf den Monat der Lieferung folgt.
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 17:41
von redone
Stell in den allgemeinen Einstellungen/Fibu als Fibumodus Bilanzbuchhaltung ein. Dann wird nicht nach Zahldatum selektiert.
Warum bestimmte Rechnungen nicht auftauchen, könnte mit falschen Werten in der Journaltabelle zusammen hängen.
Mit folgender Abfrage kann man die ZM rausfiltern:
Code: Alles auswählen
SELECT J.VRENUM,J.RDATUM,Z.DATUM AS ZDATUM,
TRIM(CONCAT_WS(' ',J.KUN_NAME1,J.KUN_NAME2,J.KUN_NAME3)) AS KUN_NAME,
J.NSUMME,J.MSUMME,J.BSUMME,Z.BETRAG AS ZAHLBETRAG,
IF(J.AUSLAND_TYP=1,'WARENLIEFERUNG','DIENSTLEISTUNG') AS MELDETYP,
AD.UST_NUM, J.KUN_LAND,LAND.NAME AS LAND_NAME,
CONCAT(LAND.ID,'-',LAND.NAME2) AS LAND_NAMELANG,LAND.EU_LAND
FROM JOURNAL J
LEFT OUTER JOIN ADRESSEN AD on AD.REC_ID=J.ADDR_ID
LEFT OUTER JOIN LAND on LAND.ID=J.KUN_LAND
LEFT OUTER JOIN ZAHLUNGEN Z on Z.JOURNAL_ID=J.REC_ID
WHERE
J.QUELLE IN (3,4) AND KUN_LAND!='DE' AND
LAND.EU_LAND='Y' AND J.MSUMME=0 AND J.STADIUM!=127 AND
TO_DAYS(J.RDATUM)>=TO_DAYS('2013-12-01')
AND TO_DAYS(J.RDATUM)<=TO_DAYS('2013-12-31')
ORDER BY
J.RDATUM,LENGTH(J.VRENUM),J.VRENUM
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 18:08
von rubbeldiekatz
Das ist schon so eingestellt, siehe Anhang. Und nach Zahldatum bringt ja wie gesagt nichts, weil es (siehe Link) nach dem USt.Gesetz nach Rechnungsdatum gemeldet werden muss.
Wie kann ich denn bzgl. den Kunden aus Drittländern verfahren, damit ich da nicht immer zu viele Steuern abführe?
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Do 6. Feb 2014, 20:33
von thomas
Hallo,
das Thema hatten wir schon einmal (
http://forum.cao-wawi.de/viewtopic.php?f=11&t=1489 ) und es scheint wirklich so zu sein, dass bei der ZM nicht der Zahlungseingang für die Übermittlung der ZM zugrunde gelegt wird.
Das Bundeszentralamt für Steuer schreibt in seiner
Ausfüllanleitung zur ZM , dass die ZM bei Ausführung zu übermitteln ist.
III. Wann ist zu melden?
1. Abgabefrist
A: Die ZM ist bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats (Meldezeitraum), in dem
innergemeinschaftliche Warenlieferungen und / oder innergemeinschaftliche
Dreiecksgeschäfte ausgeführt wurden, zu übermitteln.
In
§18a Abs.2 und §18a Abs.8 UstG steht auch nur etwas von Ausführung und dann Meldung der ZM. Nicht aber dass die ZM zu übermitteln ist nach vereinnahmten Bezügen.
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Fr 7. Feb 2014, 10:07
von rubbeldiekatz
Es kommt wohl auch immer darauf an, wann die Leistung erbracht wird. Ich erbringe immer erst die Leistung und stelle dann die Rechnung, wie das wohl auch bei den meisten anderen der Fall ist. In dem Fall wäre ja das Rechnungsdatum relevant, das mit dem 25. des nächsten Monats betrifft denke ich eher die Frist, bis wann der Steuerberater auf elektronischem Weg gemeldet haben muss.
Re: Zusammenfassende Meldung für EU-Umsätze fehlerhaft?
Verfasst: Fr 21. Feb 2014, 11:13
von thomas
Hallo,
habe soeben mit dem Bundeszentralamt für Steuern telefoniert:
Es gibt keine einheitlich Regelung und zudem gibt es einige Ausnahmeregelungen. Das zuständige Finanzamt sollte entscheiden wie und wann gemeldet werden muß. Ganz wichtig ist aber, dass die Umsatzsteuervoranmeldung Deckungsgleich mit der Zusammenfassenden Meldung ist.
Fazit: für mich ist das Thema damit erledigt, ich achte auf Deckungsgleichheit und dann ist alles schön... hoffentlich
