Seite 1 von 1

Gutschrift oder Korrekturrechnung

Verfasst: Di 1. Jul 2014, 09:25
von coarsy
Hi zusammen,

ich bin neulich irgendwo im Netz darüber gestolpert, dass die Gutschrift nicht mehr Gutschrift, sondern Korrekturrechnung lauten soll.

Wie handelt Ihr das denn?

Re: Gutschrift oder Korrekturrechnung

Verfasst: Di 1. Jul 2014, 09:47
von wuffli
Also bei mir bleibt alles wies war und wird weiterhin Gutschrift lauten.

Re: Gutschrift oder Korrekturrechnung

Verfasst: Di 1. Jul 2014, 12:18
von coarsy
Wie ist das denn in meinem Fall?

Angenommen, der Kunde schickt einen Teil der Ware zurück und ich erstelle dafür eine Gutschrift.
Ist das dann eine Rechnungskorrektur oder eine Gutschrift?

Siehe:
http://www.oncommerce.de/de/blog/gutsch ... r-wann-was

Re: Gutschrift oder Korrekturrechnung

Verfasst: Di 1. Jul 2014, 13:32
von wuffli
Das ist dan wohl ein Thema für den Treuhänder.
Es ist aber auf jedenfall kein Problem wenn man Gutschrift schreibt, man verbucht es dann einfach eben dementsprechend anders.

In deinem Fall wäre das für mich allerdings mehr eine Rechnungskorrektur die die vorhandene Rechnung ablöst. Eine Gutschrift bedeutet ja das der Kunde den gesamten Betrag einzahlt und man ihm etwas zurück erstattet. Also das Geld fliesst auf beiden Seiten. Eine Rechnungskorrektur dient dazu bei das eine bereits vorhandene Rechnung, durch einen Fehler, oder sonstige Veränderungen die bei der Rechnungerstellung nicht klar war, zu ersetzen.

Re: Gutschrift oder Korrekturrechnung

Verfasst: Di 1. Jul 2014, 16:37
von Sebastian.Herbig
hier:
http://forum.cao-wawi.de/viewtopic.php? ... norechnung

hier:
http://forum.cao-wawi.de/viewtopic.php? ... norechnung

und hier:
http://forum.cao-wawi.de/viewtopic.php? ... norechnung


und sollte es jemand noch nicht wissen:
Widerrufsrecht ist seit 13.06.2014 auch neu geregelt und ZWINGEND notwendig in OnlineShops umzusetzen.

Hier sollte auch "www.deinesocken.de" nochmal nachbessern... :-)

zum einen fehlt die Angabe, ob es sich bei der Nummer in der Widerrufsbelehrung um eine Fax- oder Telefonnummer handelt, zum anderen MUSS dem Kunden auch die Möglichkeit des telefonischen Widerrufs eingeräumt werden.

KEINE RECHTSBERATUNG... ! :-)

Re: Gutschrift oder Korrekturrechnung

Verfasst: Di 1. Jul 2014, 22:20
von coarsy
Danke Sebastian, habs direkt auf der Seite korrigiert.

Es handelt sich hierbei um die Musterwiderrufsbelehrung von Trusted Shops.

Re: Gutschrift oder Korrekturrechnung

Verfasst: Mi 2. Jul 2014, 13:36
von Sebastian.Herbig
Dann noch der Hinweis:
Wenn Du auch per Fax anbietest, muss in der Widerrufsbelehrung auch die Faxnummer mit drin stehen.

Aber zurück zum Thema... :-)