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Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Di 30. Sep 2014, 10:09
von jgwi11
Hallo,
Ab 01.10.2014 wird der § 13b USTG auch auf bestimmte Metalle erweitert. Hiervon sind wir auch betroffen. Wir müssen spätestens ab dem 01.01.2015 auf bestimmte Produkte, gegenüber Unternehmen, Netto-Rechnungen ausstellen. Leider wird es, wie z. B. beim Verkauf von Mobilfunkgeräten, wohl keine Bagatellgrenze von 5.000 EUR geben.
Jetzt ist es so, das wir sowohl an Unternehmen als auch an Endkunden verkaufen. Das Reverse Charge Verfahren darf aber nur bei Unternehmen angewendet werden. Außerdem verkaufen wir auch Produkte welche nicht unter den § 13b fallen, also auch weiterhin gegenüber Unternehmen mit 19 % Umsatzsteuer fakturiert werden müssen.
Ich weiß nicht wie ich das hinbekommen soll. Im Moment sehe ich nur die Möglichkeit mit zwei Rechnungsformularen zu arbeiten, also eine Netto-Rechnung mit Artikeln des § 13b und eine weitere mit den anderen Artikeln. Aber das sieht gegenüber unseren gewerblichen Kunden auch nicht gerade professionell aus.
Über Anregungen wie man das abbilden könnte wäre ich sehr dankbar.
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Di 30. Sep 2014, 13:37
von MrFoxdata
Hallo,
du legst einen Stücklistenartikel ohne MwSt. mit 1:1 Bezug auf den Artikel mit MwSt. an und an Firmen darf nur der Stkl-Artikel verkauft werden
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Di 30. Sep 2014, 15:43
von jgwi11
Hallo Willi,
danke für deine Antwort. Ich habe noch nicht mit Stücklistenartikel gearbeitet, ich werde es aber mal testen.
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Di 30. Sep 2014, 15:46
von UweG01
Hallo Joachim,
wir beschäftigen uns zur Zeit mit der identischen Aufgabenstellung.
Ich muss vorausschicken, das wir ein Handwerksbetrieb sind.
Unser derzeitiger Ansatz für Rechnungen an Unternehmer lautet wie folgt:
Anpassung Summenfeld Rechnungsformular (Block Endsumme etc.), jeweils eine Zeile
-> 1 x Nettosumme 0% ; 1 x Nettosumme 19% ; 1 x Mehrwertsteuer MwSt 19% ; Bruttosumme, die Summen kann man mittels DBText aus der Pipeline Kopfdaten abgreifen.
RechFuß.PNG
Während der Rechnungserfassung bei der jeweiligen Position das Steuerzeichen von 1 auf 0 setzen, falls es nur eine Materiallieferung ist.
Bei einer Verarbeitung des Materials erfolgt nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ja Berechnung brutto,
das wiederum kann ja nur die Person 50cm vor dem Bildschirm wissen

.
Hinter den Rechnungspositionen (letzte Spalte) werden wir den Steuersatz entweder mit 0 oder 19 notieren, denn der Rechnungsempfänger
sollte kontrollieren bzw. erkennen können, auf welchen Artikel was zutrifft (ist ja evtl auch ein Händler).
Formularfeld wird automatisch über eine Variable (Abfrage ob Summe Brutto Mwst 0 >0) gefüllt.
Ob und wie wir die Zolltarifnummer noch hinzunehmen, das wird noch geklärt. Sollte dann aber auch über eine Variable/Abfrage laufen.
z.B. nur anzeigen wenn Steuercode auf 0.
Den Umweg über den Stücklistenartikel möchten wir nicht gehen, weil sonst ja auch 2 Artikel angelegt werden müssen.
Gruß
Uwe
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 09:30
von jgwi11
Hallo Uwe,
Danke für den Tipp, das sieht sehr gut aus.
Wenn jetzt noch die "abweichende MwSt." bei den Kunden Stammdaten funktionieren würde, könnte man das auch automatisieren. Also allen betreffenden Kunden den Steuersatz von 0% zuweisen.
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 11:04
von UweG01
Hallo Joachim,
für Mehrwertsteuer 0% gibt es doch die Option "Mehrwertsteuer frei" über dem Kästchen "abweichende MwSt".
Diese Option nutzen wir, um Rechnungen an "Bauleister" zu erstellen.
In den Stammdaten ist dann hinterlegt, dass diese Kunden den Hinweis "Umkehr der Steuerschuld...." mit auf das Formular gedruckt bekommen.
Da bei uns aber Beides in einer Rechnung vorkommt, ist das bei Artikeln mit und ohne "Umkehr" keine Option.
Denn das Flag MwSt-frei gilt ja für alle Vorgänge.
Gruß
Uwe
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 13:56
von jgwi11
UweG01 hat geschrieben:Formularfeld wird automatisch über eine Variable (Abfrage ob Summe Brutto Mwst 0 >0) gefüllt.
Hallo Uwe,
meinst du hiermit den Ausdruck "Umkehr der Steuerschuld...."? Falls ja kannst du mir sagen wie ich das mache, ich habe leider überhaupt keinen Plan von diesen Dingen.
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Mi 1. Okt 2014, 17:02
von UweG01
Hallo Joachim,
ja die Zeile meine ich.
Besteht aus 3 Variablen. Könnte sein, dass man das zusammenfassen kann (bin kein Programmierer, alles learning by doing).
Nachstehend der Code, Felder sind unsichtbar wenn leer (im ReportBuilder - Reiter Entwurf -> Haken bei 'BlankwhenZero' setzen).
Code: Alles auswählen
procedure Variable4OnCalc(var Value: Variant);
begin
if KopfDaten['Summe Netto MwSt 0'] > '0' then
begin
Value := 'Umkehr der Steuerschuld n.§13b UStG bei Nettobetrag 0% - an das FA zu entrichtende Steuer'; //Text wenn MwSt 0 zu entrichten ist
end
else Value := '';
end;
procedure Variable5OnCalc(var Value: Variant);
begin
Value := KopfDaten['Summe Brutto MwSt 0']*'0,19'; //Berechnung der Mehrwertsteuer 0
end;
procedure Variable6OnCalc(var Value: Variant);
begin
if KopfDaten['Summe Netto MwSt 0'] > '0' then
begin
Value := KopfDaten['Währung']; //Variable mit Währungssymbol füllen, wenn MwST 0 nicht null
end
else Value := '';
end;
Ich hoffe, ich drücke mich verständlich genug aus? Sonst bitte nachfragen!
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 10:59
von jgwi11
Hallo Uwe,
vielen Dank. Hat etwas gedauert, weil ich der absolute Laie bin. Ich musste aber die ersten beiden Zeilen weglassen.
Hiermit hat es geklappt:
if KopfDaten['Summe Netto MwSt 0'] > '0' then
begin
Value := 'Nettobetrag 0 % = Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UstG'; //Text wenn MwSt 0 zu entrichten ist
end
else Value := '';
end;
Hiermit wir der entsprechende Text nur ausgegeben, wenn Artikel mit Steuersatz 0 vorhanden sind. Mehr brauche ich nicht.
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 12:18
von UweG01
Hallo Joachim,
freut mich, dass ich dir helfen konnte.
Du schreibst
Ich musste aber die ersten beiden Zeilen weglassen.
Das funktioniert bei dir ohne 'begin' vor der If-Anweisung?
Dann wird bei mir ein Kompilierungsfehler angezeigt.
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 12:28
von jgwi11
Hallo Uwe,
wenn "begin" in der ersten Zeile steht kommt bei mir folgende Fehlermeldung:
Fehler: Variable 10nCalc, Zeile 1: Erwartet `repeat´ oder `while´, stattdessen wurde ´begin´ gefunden.
Warum?, keine Ahnung, wie gesagt, ich bin absoluter Laie auf diesem Gebiet.
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 13:01
von UweG01
Hallo Joachim,
hast du den Code kopiert und mittels Rechtsklick auf die Variable und "Berechnungen" eingegeben?
Dann wäre das klar, der Reportbuilder setzt die jeweils erste Zeile und alles zwischen dem ersten 'begin' und dem letzten 'end;' automatisch.
Den kompletten Code kannst du im Tab Berechnungen -> Ereignisbehandlungen sehen.
Das doppelte 'end;' bewirkt nämlich keine Fehler.
Aber die Hauptsache ist, es funktioniert.
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 14:09
von jgwi11
Hallo Uwe,
ja ich habe mit Rechtsklick kopiert. So sieht das in den Berechnungen unter Summary aus:
Code: Alles auswählen
if KopfDaten['Summe Netto MwSt 0'] > '0' then
begin
Value := 'Nettobetrag 0 % = Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UstG'; //Text wenn MwSt 0 zu entrichten ist
end
else Value := '';
end;
Wenn die Abweichende MwSt. mal funktioniert habe ich noch folgendes vor zu probieren:
Unsere jetzigen Steuersätze sind: Steuer 1= 19 %, Steuer 2= 7 % (nutzen wir nicht), Steuer 3 =0 %
1) Den Steuersatz 3 auch auf 19 % setzen.
2) Allgemeine Einstellungen, abweichende MwSt., bei Deutschland den Steuersatz 1 auf 19 % und Steuersatz 3 auf 0 % setzen.
3) Allen Artikeln die bei Unternehmen nach Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet werden den Steuersatz 3 mit 19 % zuweisen.
4) Nun bei den entprechenden Unternehmer Kunden Haken bei abweichende MwSt. setzen. Nun sollten doch bei diesen Kunden die Artikel mit Steuersatz 3 ohne Mwst. fakturiert werden. Und bei Endkunden bleibts bei den 19 %.
Aber ich denke das es an den Berechnungen (Nettobetrag 0 %, Nettobetrag 19 %, Mwst. 19 %) im Summenblock und meinen Fähigkeiten scheitern wird.
Würde das aber so funktionieren wäre das die perfekte Lösung für uns. Bis dahin muss ich halt bei der Positionserfassung bei den entsprechenden Artikeln den Steuersatz händisch auf 0 setzen.
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 14:49
von UweG01
Hallo Joachim,
stimmt, aber nach meinem Kenntnisstand ändert sich ja die Zolltarifnummer, also die Grundlage für §13b
mit der Be-/Verarbeitung eines Halbzeugs. Wie hast du vor, dieses mit deiner Vorgehensweise abzufangen?
Der Artikel ist dann ja wieder mit MwSt in Rechnung zu stellen.
Zu diesem Punkt besteht ja selbst bei den Fachleuten noch Klärungsbedarf.
OffTopic - Ist ja auch lachhaft, dass ein Unternehmer gegen das UStG verstößt, wenn er beim Discounter
Alu-Folie kauft und es unterlässt, im Nachgang darauf nochmal die Mehrwertsteuer ans FA abzuführen. Die wird ja schon an der Kasse einbehalten.
Er kann zum Ausgleich natürlich beim Kauf an der Kasse eine Netto-(Be)Rechnung verlangen,
aber ob die Schlange hinter ihm die Diskussion an der Kasse so lustig finden wird.

Wir werden sehen, wo das noch hin geht und ob doch noch eine Bagatellgrenze wie bei der Bauleistung kommt.
...Allways look on the bright side of life...
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Do 2. Okt 2014, 20:09
von redone
Moin,
Wenn die Abweichende MwSt. mal funktioniert...
Kommt als Modul, wenn das nächste Update raus ist. Also noch etwas Geduld
Re: Reverse Charge nach § 13b USTG
Verfasst: Fr 3. Okt 2014, 19:41
von jgwi11
UweG01 hat geschrieben:Hallo Joachim,
stimmt, aber nach meinem Kenntnisstand ändert sich ja die Zolltarifnummer, also die Grundlage für §13b
mit der Be-/Verarbeitung eines Halbzeugs. Wie hast du vor, dieses mit deiner Vorgehensweise abzufangen?
Der Artikel ist dann ja wieder mit MwSt in Rechnung zu stellen.
Zu diesem Punkt besteht ja selbst bei den Fachleuten noch Klärungsbedarf.
Hallo Uwe,
da wir ein reiner Handelsbetrieb sind kommt das für uns nicht zum tragen. Bei Be-/Verarbeitung geht das dann wohl nur mit separaten Artikeln. Ich habe außerdem die Hoffnung, das noch eine Bagatellgrenze (wie z. B. wie bei Mobiltelefonen, 5.000,-- EUR) beschlossen wird. Ansonsten bekommen die ganzen Baustoffhändler/Baumärkte, die auch einige Artikel (und auch die Discounter mit der Alufolie) gemäß § 13b verkaufen, das nicht in den Griff. Ich denke auch das, so wie ich es beschrieben habe, es nicht funktionieren wird. Deshalb hoffe ich noch auf die Bagatellgrenze. Der Großteil unserer Einzelumsätze bewegt sich nämlich innerhalb dieser Grenze. Warten wir mal ab was da noch kommt.