Differenzbesteuerung

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Differenzbesteuerung

Hallo,

ich habe, außer einen alten Beitrag aus dem KFZ Handel aus 2012, nichts zu dem Thema gefunden.

Szenario:
Wir verkaufen Neuware und nehmen dabei auch Ware vom Kunden in Zahlung. Diese buchen wir auf einen Sammelartikel als Einkauf vom Lieferanten Kunde ein.
Bisher haben wir immer die vollen 19% MwSt dafür abgeführt, das ist zwar nicht schön aber besser als dem Finanzamt zu wenig zu bezahlen - und so viele
Gebrauchte haben wir auch nicht.

In der Prüfung durch das FA wurde dies nun bemängelt.

Wir können wir mit CAO in diesem Szenario sinnreich eine Differenzbesteuerung verwirklichen?
beste Grüße
Frank

Re: Differenzbesteuerung

Hallo,
eine Differenzbesteuerung kann CAO noch nicht, aber in dem Thread sind so einige Möglichkeiten aufgeführt. Den Einkauf mit Mehrwertsteuer 0% und beim Verkauf ebenfalls mit 0% erfassen. Den Rechnungstext "Differenzbesteuerung gem. §25a..." über ein Variable ein und ausblenden lassen.
Sind das alles die selben Artikel, die Ihr von Euren Kunden einkauft? Legt Ihr jeden Artikel den Ihr einkauft im Artikelstamm an? Im Exportbereich kann man dann wiederum über Umwege den Einkauf und Verkauf verknüpfen und die Differenzbesteuerung ermitteln.
Gruß Thomas
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Re: Differenzbesteuerung

Hallo,

danke für das Feedback!

Die Artikel laufen alle über den selber CAO Artikel. Es sind unterschiedliche Waren die wir AN- und Verkaufen.
Ich muß aber ja dennoch später sicher nachweisen, welche Gewinne erzielt und besteuert wurden. Der reine Verkauf scheint nicht so schlimm, jedoch das Nachhalten. Wir verkaufen im Ladengeschäft in DE, also kein Export.
beste Grüße
Frank

Re: Differenzbesteuerung

Hallo,
mit Export meinte ich eigentlich die Gewinnermittlung über CAO/TOOLS/EXPORT .
Es gibt sicherlich Möglichkeit den Gewinn und somit die Besteuerung zu ermitteln. Beispielsweise könnte man ein zweites intern Rechnungsformular erstellen, was dann über Berechnungen den Gewinn und die Steuerbelastung anzeigt. Ds hängt aber auch alles davon ab, wie Ihr die Artikel in CAO pflegt, wie die Datenübermittlung an den Steuerberater erfolgt und was das Finanzamt im Detail nachvollziehen möchte.
Gruß Thomas
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