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Eigenbedarf
Verfasst: Do 30. Mär 2017, 14:33
von FutureGrow
Hallo Leute!
Was für eine Möglichkeit gibt es den Eigenbedarf zu verbuchen und diesen aus dem Lagerstand zu bekommen?
Eine AR an mich selbst zu stellen ist NICHT RICHTIG, da ich somit meinen Umsatz (auch wenn ich nur den EK ohne Steuer nehme) verfälsche. Sagt auch mein Steuerberater.
So wie ich das sehe funktioniert das nur mit einer Auftragsbestätigung und Lieferschein drucken. Dann ist dieser zwar unberechnet, aber mein Lagerstand passt und mein Umsatz wird nicht verfälscht.
Die gesammelten AB bekommt dann Ende des Monats mein Steuerberater und die gesamte Summe wird vom Warenzukauf abgezogen.
Was sagt ihr dazu?
Liebe Grüße Marina
Re: Eigenbedarf
Verfasst: Do 30. Mär 2017, 15:04
von Sebastian.Herbig
Annahme für folgende Beispiele, dass Du vollhaftender Einzelunternehmer bist.
Eigenbedarf anhand eines Beispiels (Eigenbedarf der Firma)
Ich habe einen Kugelschreiber lagernd, als Artikel XYZ gebucht.
Ich benötige diesen im Büro.
Ich erstelle eine Rechnung "Empfänger" die eigene Firma, mit Artikel XYZ.
Ich erstelle eine Eingangsrechnung (EK), mit Artikel "BK6815 - Bürobedarf".
Somit stimmt Lager und auch mein Abschlusskonto.
Wenn Du an Dich privat verkaufst (Eigenbedarf privat)
Rechnung an Dich erstellen.
Umsatzsteuer muss mit ausgewiesen werden.
Du kannst Dir selbst z.B. zum EK Preis verkaufen. (Entnahmewert + USt.)
Re: Eigenbedarf
Verfasst: Do 30. Mär 2017, 21:18
von m3dfmc
Hi,
Somit stimmt Lager und auch mein Abschlusskonto.
Auf den Umsatz wirkt sich das aber trotzdem aus, auch wenn sich am Ende EK und VK aufheben:
Wenn der Kugelschreiber 1.000 Euro kostet und ich den an mich verkaufe, habe ich 1.000 Euro "umgesetzt". Dass ich den vorher für 1.000 Euro eingekauft habe ist für den hier besprochenen Umsatz nicht relevant. Ansonsten ließe sich ganz schnell ein Millionenumsatz generieren, um zB die Kreditwürdigkeit oder das Schufa Ranking zu beeinflussen

Re: Eigenbedarf
Verfasst: Fr 31. Mär 2017, 06:34
von hh-cm
Wieso nicht einfach den Lagerbestand händisch korrigieren und als Bemerkung "Eigenbedarf" angeben ?
Re: Eigenbedarf
Verfasst: Fr 31. Mär 2017, 07:50
von Sebastian.Herbig
Wenn der Jahresumsatz stimmen muss (wobei ja CAO eigentlich kein FiBu Programm ist), dann müsste man noch folgendes mit bedenken:
Artikel anlegen mit Konto "Eigenbedarf".
Dann den an sich privat verkauften Artikel wieder als EK einpflegen und anstelle wie in Beispiel 1 auf das Bürobedarf, dann z.B. auf den Artikel "Eigenbedarf" buchen.
Finanztechnisch wird das eigentlich über die Konten "Privatentnahme" und "Erlöse aus Privatentnahme" gemacht.
Nur kann ich in CAO die "Artikel" ja nur von einem Konto in das andere schieben, in dem ich eine Rechnung erstelle und dann bei der Eingangsrechnung den Artikel auf einen anderen Artikel (mit entsprechendem Konto) buche.
Privatentnahmen € 47,60
an Erlöse aus Privatentnahmen € 40,00
an Umsatzsteuer € 7,60