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ERechnung neu erstellen
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 12:54
von filfri
Hallo,
in der Version 1.5.22 konnte man E-Rechnungen im Journal neu erstellen. Die Zeile fehlt jetzt im Auswahlmenü. Wie kann man jetzt eine neue xml erzeugen?
Gruß
Steff
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 13:00
von hh-cm
Hallo.
Eigentlich war dieser Menüpunkt nur für Testzwecke gedacht. Wozu sollte man die XML erneut erstellen? An der Rechnung kann nichts verändert werden, also wird auch keine neue XML benötigt.
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Di 4. Feb 2025, 14:28
von filfri
Ein mögliches Szenario wäre, dass die auf einem Netzlaufwerk gespeichert wurde und dann versehentlich gelöscht wurde - warum auch immer. Bei Netzlaufwerken landen die gelöschten ja nicht im Papierkorb.
Gruß
Steff
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Mi 5. Feb 2025, 19:05
von hei-ta
Hallo,
Papierrechnungen können ja auch beliebig oft nachgedruckt werden. Weiteres Szenario:
- die erechnung wurde noch nicht erstellt und der Kunde möchte nun eine eRechnung haben
- Kunde möchte die eRechnung erneut bekommen und es gibt keinen Zugriff auf die gesendeten Dateien

Evtl. im Druckdialog das "Fax" eleminieren oder nach ganz unten schieben und stattdessen eine Auswahlmöglichkeit für die Erzeugung der eRechnung einfügen
Helmut
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Mi 5. Feb 2025, 19:43
von hh-cm
Das mit dem Verlust sehe ich noch ein.
Da die Erechnung eh als XML in der Datenbank gespeichert ist, können wir die Datei erneut aus diesem Datenbankfeld erstellen. Das wäre dann das unveränderte Original.
Das eine ERechnung im nachgang erstellt wird, weil vergessen oder der Kunde das plötzlich will, wird es nicht geben. Auch nicht mit 5x aber.
Wurde kein Erechnungsprofil beim erstellen angegeben, hilft nur Rechnung Stornieren und neu erstellen.
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Mi 5. Feb 2025, 23:50
von hei-ta
Dann halt ohne "aber", aber mit 10x !
ich sehe die Auseinandersetzungen mit den Kunden schon auf uns zukommen, warum ein elektronischer Ausdruck als XML im Nachgang nicht mehr möglich wäre. Dann legt bitte generell eine XML ab.
Nun aber doch noch ein erstes "!":
ich selbst bin ja erst am Anfang beim Thema eRechnung. Was passiert eigentlich, wenn der Kunde zwar auf eRechnung bsp. V2.2 gestellt ist und nun eine neue Rechnung bekommt, aber die XML-Version 2.2 gar nicht mehr gültig ist, "aber"

CAO nur noch XML-V3.x oder mehr unterstützt? Die Einstellung E-Rechnung wird ja automatisch deaktiviert, ein Hinweis kommt der user aber nicht. Somit wird keine eRechnung erstellt. Ich weiß jetzt schon, dass dies mehrmals im Jahr passieren wird. Auch dann ist kein Nachdruck mehr möglich? Es muss eine an sich richtig erstellte Rechnung storniert und neu erstellt werden?
Nun schon zum zweiten "!":
dann müsste zumindest im Register festgestellte Proble ein Warnhinweis kommen "Achtung: Kunde in Stammdaten auf eRechnung gestellt, aber kein gültiges Format ausgewählt". Diese Vorprüfung wäre auch schon beim Abschließen eines Auftrags interessant, um den Auftrag bereits eRechnungs-konform zur späteren Rechnungstellung zu erstellen. Dieser Umstand ist mit Sicherheit bei den Usern interssant, die mit Stapelbuchung hunderte Rechnungen raushauen, aber dann keine eRechnung bekommen und dieses auch nicht mehr nachdrucken können.... hunderte Rechnungen stornieren ...hunderte Rechnungen neu erstellen.
Solange eine eRechnung erstellt werden kann, weil im Hintergrund alles richtig eingegeben wurde was eine Erstellung verhindern würde, muss ein nachträgliches erstellen in diesem Format möglich sein, ohne wenn und "aber"

Es ist letzten Endes das gleiche, als ob ich auf Papier drucke, ein PDF erstelle, in eine TIFF-Datei drucke oder .... ich kann den Beleg beliebig of nachdrucken, da sich die abgedruckten oder "enthaltenen" Daten nicht verändern.
Jetzt mache ich für heute Schluss mit dem Thema eRechnung. Irgendwie fängt dieses Thema gerade an, mich an die DSGVO-Debatte zu erinnern. Hier wurde auch extrem heiß gekocht und wen interssiert dies eigentlich Jahre später noch so wirklich im Netz?
Helmut
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Do 6. Feb 2025, 08:09
von thomasdoro
Hsallo
ja das mit dem nachdrucken wäre nicht schlecht.
Wir haben hin und wieder Kunden die ihre Firmen Anschrift ändern
und da haben wir es bis her so gemacht das wir die
Adresse geändert haben und die Rechnung neu geschickt.
Gruß
Thomas
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Do 6. Feb 2025, 08:19
von redone
Moin,
das Ganze hin und her und warum ist müßig und unnötig. Die XML wird in die Datenbank geschrieben und wenn man nochmal versenden muss, wird das aus der Datenbank bereitgestellt.
Und nachträglich ändern ist mit der E-Rechnung Geschichte.
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Do 6. Feb 2025, 08:50
von filfri
redone hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 08:19
Moin,
das Ganze hin und her und warum ist müßig und unnötig. Die XML wird in die Datenbank geschrieben und wenn man nochmal versenden muss, wird das aus der Datenbank bereitgestellt.
Und nachträglich ändern ist mit der E-Rechnung Geschichte.
Wie komme ich an die xml aus der Datenbank?
Gruß
Steff
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Do 6. Feb 2025, 09:08
von hh-cm
thomasdoro hat geschrieben: Do 6. Feb 2025, 08:09
...
und da haben wir es bis her so gemacht das wir die
Adresse geändert haben und die Rechnung neu geschickt.
Wie das?

Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Do 6. Feb 2025, 09:13
von nico
ich würde die letzten Themen/Aussagen/Fragen einfach löschen
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Do 6. Feb 2025, 09:16
von nico
hei-ta hat geschrieben: Mi 5. Feb 2025, 23:50
Dann .....äter noch so wirklich im Netz?
Helmut
Meine volle Zustimmung!
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Do 6. Feb 2025, 10:17
von thomasdoro
Hallo Chris
es gibt bei uns zwei wege einer ist oder war Adresse aufrufen und
da ändern z.B. von Meyer auf Meyer GmbH die Rchnung aufrufen und
nochmal Drucken, hat bis jetzt immer geklappt.
Gruß
Thomas
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Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Do 6. Feb 2025, 11:02
von hh-cm
Das würde ich lassen. Das Formular nutzt als Datenfeld bestimmt die Daten aus Erweitert_Adressen.
Das ist rechtlich gesehen nicht so prickelnd.
Eine Rechnung darf nach dem erstellen einfach nicht mehr geändert werden.
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 00:34
von janni68
Hallo Team,
die Aussage, das eine Rechnung nicht geändert werden darf ist so nicht richtig.
Da es hier immer wieder Äußerungen gibt, möchte ich hier mal ein Verweis zeigen auf die Hilfe bei Lexware:
https://office.lexware.de/lexikon/rechnungskorrektur/
oder besser noch noch § 31 Abs. 5 UStDV
https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__31.html
Also bevor es wieder großes gerede gibt, bitte lesen oder mit Steuerberater reden. (Die Aussagen sind eindeutig!)
MjG
Markus
Re: ERechnung neu erstellen
Verfasst: Fr 7. Feb 2025, 01:37
von hh-cm
Meine Aussage bezieht sich auf die gebuchte Rechnung in CAO. Diese darf und kann nicht editiert werden.
Eine Korrekturrechnung ist ein komplett anderes Thema.
Es müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben durch ein Dokument, das spezifisch und eindeutig auf die Rechnung bezogen ist, übermittelt werden.
Das bedeutet nicht, dass das Original verändert werden darf.
Somit ist meine Aussage sehr wohl richtig.