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Mehrwertsteuer auf Versandkosten bei Lieferung in nach CH

Verfasst: Fr 1. Apr 2011, 18:31
von Bernd.Auler
Hallo zusammen,

bei uns ist kürzlich folgendes Phänomän aufgetretten:
Ein Kunde hat im Januar online (OSCommerce) bestellt. Die Liefer- und Rechnungsadresse war Schweden.
Dies wurde im CAO alles korrekt importiert und auf der Rechnung inkl. Mehrwertsteuer ausgegeben (Versandkosten 4,90 brutto).
Nun hat der selbe Kunde vor einigen Tagen erneut bestellt. Diesmal mit Rechnungsanschrift Schweden und Lieferadresse Schweiz. Online ist dies alles ohne MWSt im OSCommerce eingetragen, weil die Lieferanschrift ausschlaggebend für die steuerliche Behandlung ist (hier: Schweiz = steuerfrei).
In CAO wird die neue Bestellung nun so behandelt, dass die Waren steuerfrei sind, die Versandkosten aber als steuerpflichtig mit 19% behandelt werden.
Obwohl vom OSCommerce die korrekten 4,12€ (netto) importiert wurden.
Im CAO Adressbuch ist beim Kunden das Häckchen für "steuerpflichtig" automatisch gesetzt worden, weil er aus Schweden kommt. Allerdings ist dort auch die Lieferadresse Schweiz hinterlegt.
Auf der Rechnung werden nun 4,12€ Versandkosten ausgegeben und bei der MWSt 0,66€.
Die Ware wird netto ausgegeben.

Habt ihr eine Idee was ich im CAO umstellen muss, damit hier beide Posten (Ware+Versandkosten) als netto behandelt werden?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Re: Mehrwertsteuer auf Versandkosten bei Lieferung in nach C

Verfasst: Mo 4. Apr 2011, 08:37
von redone
Hallo,

da wirst du den Haken MWST-Frei setzten müssen. Aber, ausschlaggebend ist die Rechnungsadresse und nicht die Lieferadresse. Ansonsten könnte man die Mehrwertsteuer ja elegant umgehen ;)

Re: Mehrwertsteuer auf Versandkosten bei Lieferung in nach C

Verfasst: Mo 4. Apr 2011, 13:12
von Benjamin.Fischer
Hi,

mein Steuerberater hat mir mal gesagt, dass der Warenweg und icht der Postweg der Rechnung zählt. D.h. die Lieferung in die Schweiz ist steuerfrei. Die Lieferanschrift sollte natürlich auf der Rechnung die Lieferanschrift stehen.
Ob weitere angaben nötig sind, was der Steuerberater deines Vertrauens.

Zu deinem "Problem" mit CAO kann ich leider nichts beitragen.

Gruß