Umsatzsteuerprüfung


Über die Umsatzsteuerprüfung lässt sich die Umsatzsteuer-ID über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt, nur in DE verfügbar) oder über die EU auf Gültigkeit abfragen.

Um die Anfrage durchführen zu können, muss die anzufragende Umsatzsteuer-Id in der Adresse angegeben sein. Bei der Abfrage über das BZSt muss die Zusammensetzung des Firmennamens - Name1, Name2, Name3 - angehakt werden sowie die eigene Umsatzsteuer-ID in den Firmendaten angegeben sein. Eine deutsche Umsatzsteuer-ID kann über das BZSt nicht abgefragt werden.
Bei beiden Abfragearten, BZSt oder EU, werden die Antwort sowie die Gültigkeit angezeigt. Die Antwort wird über den Schalter [Anfrage speichern] in der Datenbank abgelegt. Dabei ist zu beachten, dass in Deutschland die qualifizierte Abfrage akzeptiert, hingegen die EU-Abfrage ggf. nicht anerkannt wird.


Wurde die Antwort der Abfrage gespeichert, wird bei der Umsatzsteuer-ID der Status der Abfrage farblich gekennzeichnet. 

  • grün
    die Umsatzsteuer-ID ist gültig
  • gelb
    Fehler bei der Abfrage der Umsatzsteuer-ID
  • rot
    die Umsatzsteuer-ID ist ungültig


Entsprechend ist bei der offenen Rechnung die Umsatzsteuer-ID farblich gekennzeichnet.