Gutschrift vom (nicht zum) Kunden

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Gutschrift vom (nicht zum) Kunden

Moin an alle,
ein Kunde setzt im Transportgewerbe CAO ein. Er erhält von einem seiner "Kunden" (Subunternehmen)
eine Gutschrift für erfolgte Transportleistung. D.h., er schreibt selber keine Rechnung an den Subunternehmer.

Frage:
Wie kann dies verbucht werden?
Eine Idee, wäre eine EK-Rechnung mit Negativ-Menge. Ist das so korrekt?
gruss, achim
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Re: Gutschrift vom (nicht zum) Kunden

Ich würde eine Rechnung schreiben und dementsprechend die Referenznummern einpflegen...

So kann man auch mit Zahlungseingänge arbeiten und eventuell auch Mahnungen (hoffentlich nicht) nutzen,
denn sonst verlierste bestimmt ganz schnell den Überblick...

Re: Gutschrift vom (nicht zum) Kunden

hallo Nico,
ich könnte mir vorstellen, dass die dann von mir geschriebene Rechnung der vom Subunternehmer geschriebenen
Gutschrift zuwider steht. Das wäre ja so als wenn ich auf eine Rechnung meines Vorliefanten ihm eine Gutschrift schreibe.
Könnte mir vorstellen, dass dies finanztechnisch nicht richtig ist.
gruss, achim
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Re: Gutschrift vom (nicht zum) Kunden

Hallo zusammen,
wir haben ein gleichartig gelagertes Problem.
Wir erhalten von unserem Auftraggeber eine Gutschrift, die auch noch nach UStG §13b (Bauleistung) erstellt wird.
Bei uns haben wir das, nach Rücksprache mit dem FA, so "gelöst", dass wir eine "Proforma-Rechnung / Buchungsbeleg für Warenwirtschaft" erstellen.
Dieser Beleg ist ganz normal im Nummernkreis der Rechnungen enthalten, hat wohl ein separates
Feld, wo der Bezug zur eingegangenen Gutschrift im Proforma-Rechnungsdruck eindeutig festgehalten wird.
Da CAO das so nicht abbilden kann, missbrauchen wir dafür das Feld Trackingcode.
Diesen gedruckten Buchungsbeleg fügen wir der erhaltenen Gutschrift hinzu. Anders geht es unserer Meinung nach nicht.
Wichtig wäre noch, bei uns durch 13b sowieso erforderlich, den Beleg netto ohne MwSt/USt zu erstellen.
Da wir die Finanzbuchhaltung selber und mit einer anderen Software machen, und auf den Export für das
Steuerbüro nicht angewiesen sind, kommen wir damit zurecht.
Wichtig: entsprechend GoBD dokumentieren ;) .

Erforderlich für die "korrekte" Behandlung wäre eigentlich, dass die "Gutschrift" beim Verkauf in CAO richtigerweise in "Rechnungskorrektur" umbenannt würde, und ein zusätzlicher Punkt "Gutschrift" dieses Prozedere zur internen Verbuchung in CAO geschaffen würde. Mit "Verküpfung" zur erhaltenen Gutschrift des Auftraggebers.
Gruß,
Uwe