Einführung eRechnungs Fristen

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Einführung eRechnungs Fristen

Hallo Support,

bezugnehmend auf das Wachstumschancengesetzt gibt es neue Fristen

ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein eRechnungen zu empfangen
ab dem 01.01.2025 kann jedes Unternehmen eRechnungen versenden. Es entfällt der Vorrang der Papierrechnung. Andere Formate wie z.B. pdf dürfen nur mit Einwillung des Empfängers versendet werden
ab dem 01.01.2026 müssen alle Unternehmen im B2B Bereich mit einem Jahresumsatz von mehr als 800K€ eRechnungen versenden
ab dem 01.01.2027 müssen alle Unternehmen im B2B Bereich eRechnungen versenden

mit ZuGFeRD 2.0 & X-Rechnung gibt es bereits zwei Rechnungsformate die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen.

Nun gibt es für die CAO bereits ein Modul um eRechnungen im Format X-Rechnung erstellen zu können.

Gibt es eine Planung das Modul um einen Import zu erweitern oder wird es evtl. ein separates Modul geben ?

Perfekt wäre wenn die Software / das Modul direkt (in einem Vorgang) sowohl die Rechnung im PDF als auch im Format X-Rechnung erstellen könnte ...(also beide Dateien (PDF & XML) parallel im Emailanhang wären)

denn nach meinem derzeitigen Kenntnisstand sind Rechnungen im PDF-Format (welche lt. EU-Richtlinie 214/55/EU als digitalisierte bildhafte Rechnung bewertet werden) ab dem 01.01.2025 nicht mehr MwSt-Abzugsberechtigt (!) Dies würde praktisch alle Geschäftskunden hart treffen ...

Gruß
Christian

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Hallo,

ab dem 01.01.2026 müssen alle Unternehmen im B2B Bereich mit einem Jahresumsatz von mehr als 800K€ eRechnungen versenden
da bin ich mal gespannt, ich kenne einige Firmen die weit drüber sind von 1 mio € und die senden mir eine Papier-Rechnung zu.


ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in der Lage sein eRechnungen zu empfangen
Da gibt es keine min. Umsätze?
Wie macht denn der kleine Unternehmer von neben an,
der per Schreibmaschine die Belege schreibt?
Kann der zu machen?

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Lassen wir mal die Kirche im Dorf.
CAO wird sich schon an die "Richtlinien" halten. Zumindest was die Rechnungen angeht.
Wenn die EU oder Deutschland dann auch mal ein "Standard" Format für Bestellungen vorsieht, dann vielleicht auch einen Import hierfür.

Ich sehe kein Problem die XML Datei neben der "Bild" Datei zu versenden.

P.S Warum registriert man sich als Benutzer "342uizzuz" in einem Forum? Wer mit CEN Normen umsich schmeisst, von dem hätte ich mehr erwartet.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."

Re: Einführung eRechnungs Fristen

hh-cm hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 19:35 .... als Benutzer "342uizzuz" in einem Forum? Wer mit CEN Normen umsich schmeisst, von dem hätte ich mehr erwartet.
was hat denn mein Benutzername damit zu tun ? wenn jemand wissen will wer ich bin - dann frag't mich halt !

Re: Einführung eRechnungs Fristen

Hallo zusammen,

für alle anderen die es interessiert habe ich noch einen interessanten Beitrag gefuden

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebu ... 00636.html

hier ließt es sich nun so als ob es noch nicht 100% umgesetzt ist & wohl auf dem Weg zum entgültigen Gesetz noch die Zustimmung vom Bundesrat auf sich warten lässt.

Aber egal wie - dann ist es maximal aufgeschoben (sprich' um eine Zeit x verschoben - kommen wird es aber.

Gruß
Christian

Re: Einführung eRechnungs Fristen

nico hat geschrieben: Do 29. Feb 2024, 16:54 Wie macht denn der kleine Unternehmer von neben an,
der per Schreibmaschine die Belege schreibt?
es geht ja um den Belegaustausch im B2B Bereich ; sprich' expliziet nicht darum einem End(Privat)Kunden einen Rechnung zu schreiben. Das erstellen einer eRechnung beherscht CAO mit dem Modul. Und meine Frage zieht ja eher darauf ab - ob & wie ein Rechnungsimport in CAO realisiert wird bzw. überhaupt realisiert wird.

Ich weiss auch dass CAO keine Fibu ist - dennoch Buche ich bereits heute sämtliche Eingangsrechnungen in CAO (unter Einkauf) ein & genau darum geht es mir ... wenn ich den Gesetzestext korrekt interpretiere wären Eingangsrechnungen im PDF Format (also Rechnungen Deiner Lieferanten im PDF Format - bei mir sicher >95%) nicht mehr MwSt-Abzugsberechtigt ; im Umkehrschuss bedeutet dies dann - dass alle Lieferanten Ihre Rechnungen in einem elektronischen Format übermitteln werden - da ja jeder Geschäftskunden die Vorsteuer abziehen möchte


Re: Einführung eRechnungs Fristen

Immer noch sehr schwammig.

Auf einer Infoveranstaltung von Datev wurde kurz und knapp gesagt (nach vielen Stunden um den heissen Brei reden)

"Perspektivisch gesehen werden alle ausgehenden Rechnungen direkt an einen zentralen Finanzamt Server gesendet.
Von dort aus geht es dann zum Kunden.
Dadurch entfällt auch die Umsatzsteuermeldung"

Das roch ziemlich nach einer eigenen Suppe die Datev da kochen will.

Trotzdem heisst es nur. Jeder muss E-Rechnungen empfangen können. Was hindert mich als Unternehmer daran?
Von einer Pflicht, XML Dateien einlesen und automatisch verarbeiten zu können, lese ich NICHTS.

Selbst heute kann noch nicht jeder B2G Empfänger eine E-Rechnung einlesen. Also mal schön langsam.

CAO kann XRechnungen in der aktuellsten Version versenden.
Empfangen hat nichts mit CAO zu tun.
Einlesen wird durch 3 verschiedene Formate ein Nogo.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."