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Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 28. Aug 2019, 15:10
von berndh
Hallo,

gibt es schon Infos wann und wie CAO Kasse Pro die Anforderungen der KassenSichV ab dem 1.1.2020 erfüllt?
Welcher Weg wird für CAO Kasse Pro gegangen?
Welche Vorkehrungen müssen wir als Händler treffen, damit CAO Kasse den Anforderungen gerecht wird?

Danke und beste Grüße

Bernd Heiler

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Do 29. Aug 2019, 09:51
von redone
Hallo,

Infos dazu sind unter https://www.cao-faktura.de/news/cao-kas ... ssensichv/ zu finden.

Als Kassenbetreiber müssen die eingesetzten Kassen beim FA gemeldet werden und es besteht eine Belegausgabepflicht. Darüberhinaus sind noch weitere Dinge vorgeschrieben und zu beachten. Als Betreiber kommt man leider nicht drumherrum sich umfassend dazu zu informieren.

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV? /

Verfasst: Sa 18. Jan 2020, 20:31
von prmprm
Betr.: CAO-Kasse Pro und Kassensicherheitsverordnung und §146aAbs4AO
Hallo Thoren u.a.,
redone hat geschrieben:...Darüberhinaus sind noch weitere Dinge vorgeschrieben und zu beachten. Als Betreiber kommt man leider nicht drumherrum sich umfassend dazu zu informieren.
Also habe ich mal den entsprechenden AO-Anwendungserlass u.a. heruntergeladen und versucht zu verstehen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=5
Ich würde mich über eine aktualisierte und inhaltlichere Aussage der CAO-Entwickler (mehr als in https://www.cao-faktura.de/changelog/ca ... ensichv-2/) und Erfahungsberichte von Anwendern zum Thema freuen.
Von der Ausnahmeregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO (Anmerkung: Verlängerung der Nutzungserlaubis von nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafften, aber nicht aufrüstbare Registrierkassen bis zum 31.12.2022) sind PC-Kassensysteme nicht umfasst
Frage1: Gilt CAO als ein PC-Kassensystem? (ich meine ja)
Frage2: Seid ihr sicher, dass CAO zukünftig = ab 30.09.2020 die Anforderungen beanstandungsfrei erfüllen wird?
Frage3: Kommen extra Kosten auf die Anwender pro Kasse / pro CAO zu oder ist das in der Wartung enthalten? Einmalig/laufend? (Größenordnung reicht)
Frage4: Kommen zusätzliche Ausgaben für Hardware und/oder Dienstleistungen für die TSE auf uns Anwender zu?

Hinwies: zum Thema Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO? (siehe dazu https://dejure.org/gesetze/AO/146a.html) Laut dem folgenden Erlass ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit von einer Meldung ans Finanzamt abzusehen.
https://www.finanzamt.bayern.de/Informa ... ysteme.pdf
Danke, Martin

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV? /

Verfasst: So 19. Jan 2020, 18:12
von hh-cm
prmprm hat geschrieben: Frage1: Gilt CAO als ein PC-Kassensystem? (ich meine ja)
Ja.
prmprm hat geschrieben:Frage2: Seid ihr sicher, dass CAO zukünftig = ab 30.09.2020 die Anforderungen beanstandungsfrei erfüllen wird?
Wenn man die derzeitige Entwicklung der KassenSichV beobachtet, kann niemand sicher sein. Wenn die Behörden schon nicht wissen was "Beanstandungsfrei" ist, wie sollen wir das wissen?
prmprm hat geschrieben:Frage3: Kommen extra Kosten auf die Anwender pro Kasse / pro CAO zu oder ist das in der Wartung enthalten? Einmalig/laufend? (Größenordnung reicht)
Für die laufenden Lizenzen kommen keine Kosten für die CAO-Kasse dazu.
prmprm hat geschrieben:Frage4: Kommen zusätzliche Ausgaben für Hardware und/oder Dienstleistungen für die TSE auf uns Anwender zu?
Definitiv Ja. Ca. 300€ Pro Kasse. (Hardware) Das liegt nicht an uns.

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 12. Feb 2020, 14:21
von prmprm
Nun habe ich noch eine weitere Frage:
Wird ein älterer Bondrucker (Epson TM-U220B) an einer COM-Schnittstelle die Anforderungen erfüllen können?
Eigentlich meine ich ja, denn
Anforderung an den Beleg
5.1 Die erforderlichen Mindestangaben auf einem Beleg i.S.d. § 146a AO sind in § 6 KassenSichV geregelt. Alle Angaben müssen für jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar und auf dem Papierbeleg oder in dem elektronischen Beleg enthalten sein.
(Zitat aus dem BMF-Schreiben An­wen­dungs­er­lass zu § 146a AO), lesbar ohne maschinelle Unterstützung sind doch wohl nur Zeichen und Ziffern, jedenfalls keine QR-Code uä.
Gibt es hierzu schon Einschätzungen, Bestätigung, Widerspruch, Hinwiese aus der Entwicklung? Danke im Voraus.
Martin

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 12. Feb 2020, 14:48
von hh-cm
Der Drucker muss als Windowsdrucker installiert sein. Dabei ist es eigentlich unerheblich ob dieser Seriell oder per USB angeschlossen wird.
Die (ESC / POS Anbindung) unterstützt keinen QR-Code. Die Windowsvariante schon.
Da wir den QR-Code anbieten wollen benötigen wir somit den ReportBuilder.

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 12. Feb 2020, 15:09
von prmprm
hh-cm hat geschrieben:Da wir den QR-Code anbieten wollen benötigen wir somit den ReportBuilder.
Ist das für jede CAO Installation verpflichtend (über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehend :twisted: ) oder kann man entscheiden, ob man einen QR-Code ausgeben möchte oder nicht?

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 12. Feb 2020, 15:17
von hh-cm
Die Daten des QRCodes werden wir bereitstellen. Wir geben auch ein komplettes Bon-Template raus. (Inkl. QR-Code)
Wenn jemand etwas löschen möchte, soll er es tun. Ist ja eh auf eigene Verantwortung.

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 12. Feb 2020, 15:23
von redone
Moin,

Auszug aus der DSFinV-K
Der QR-Code ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Enthält der Bon zusätzlich einen QR-Code, kann eine Kassennachschau u.U. bereits beendet sein, wenn die Belegverifikation funktioniert und die Integrität und Authentizität der Aufzeichnungen durch den beauftragten Amtsträger mit einzelnen Bons geprüft werden kann.
Mit anderen Worten: QR-Code muss nicht, kann aber die Prüfung beschleunigen.

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 12. Feb 2020, 15:41
von prmprm
Danke euch für die beiden Antworten. Würde nämlich schon aus Umweltgesichtspunkten den Bondrucker (mit Farbband und Normalpapier) im Einsatz belassen solange es geht.
Martin

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 13. Mai 2020, 20:48
von redcan
Gibt es neue Informationen wann CAO-Kasse Pro die Kassensicherheitsverordnung erfüllen wird?

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Do 14. Mai 2020, 09:41
von redone
Moin,

Nein. Es wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Do 4. Jun 2020, 08:49
von Jens_S
Seid ihr den zuversichtlich bis September fertig zu werden? Also ich habs jetzt nicht eilig, dass vor dem Stichtag umzusetzen. Wäre nur ganz gut, wenn ich wüsste, ob ich eine Übergangslösung brauche. Ich will euch da auch gar nicht festnageln, ein: "Wir arbeiten dran und sind zuversichtlich rechtzeitig fertig zu werden und falls es eng wird geben wir hier Bescheid." würde mir schon reichen....

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Do 4. Jun 2020, 08:52
von hh-cm
Wir arbeiten dran und sind zuversichtlich rechtzeitig fertig zu werden und falls es eng wird geben wir hier Bescheid. :mrgreen:

Selbst wenn wir morgen fertig wären, die Sicherheitseinrichtungen sind nicht so Lieferbar wie der Staat sich das vorstellt.

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Do 4. Jun 2020, 08:53
von Jens_S
Alles klar, das wollte ich hören. :D

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Di 16. Jun 2020, 19:20
von buerospezi
hh-cm hat geschrieben: Do 4. Jun 2020, 08:52 Selbst wenn wir morgen fertig wären, die Sicherheitseinrichtungen sind nicht so Lieferbar wie der Staat sich das vorstellt.
Die Lieferfähigkeit der TSE ( sowohl USB Stick als auch SD Karte ) ist aktuell sicher kein Problem mehr.

Mich würde aber mal interessieren ob die Kasse beide Variante unterstützen wird?

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 10:00
von hh-cm
Wir haben die SD Karte nicht getestet. Technisch sollte sich das ganze aber nicht vom USB Stick unterscheiden.

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 11:11
von berndh
Was mich gerade etwas irritiert ist die folgende Anmerkung: "In CAO-Faktura sind das unter anderem die Zahlmöglichkeiten Bar, Scheck, EC und Kreditkarte sowie Kassenfunktionen wie Kassenabschluss, manuelle Buchungen etc. Diese Funktionen müssen über eine TSE abgesichert sein , was technisch in CAO-Faktura nicht möglich sein wird." Mit was soll man dann den Kassenabschluss machen?
Vielleicht habe ich da nur etwas falsch verstanden?

Bitte um nähere Erläuterung! Danke!

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 11:15
von hh-cm
CAO-Faktura ist nicht gleich CAO-Kasse

Der Kassenabschluss kann nur in der CAO-Kasse gemacht werden.

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 08:58
von redone
Moin,
buerospezi hat geschrieben: Di 16. Jun 2020, 19:20 Mich würde aber mal interessieren ob die Kasse beide Variante unterstützen wird?
Es laufen beide Varianten. Ich habs mit einer Micro SD-Karte getestet, Christian mit einer USB-Variante.