Guten Morgen!
Wenn sich bei uns in Österreich der %-Satz MWST ändert und ein Kunde eine Waren zurück gibt, wird die MWST von der ursprünlichen Rechnung rückverrechnet.
Jetzt höre ich, in D sollte das anders sein.
Wenn z..B. ein Kunde im Dezember Ware im Wert von 1.000,-- + 19% UST = 1190.-- kauft und im Jänner zurück bringt, wird die für Jänner gültiuge MWST rückverrechnet. Im Normalfall ist es gleich, wenn sich aber der Steuersdatz zum 1.1. für dieses Produkt ändert, was ist dann?
Danke für Hilfe,
lg Erika
Umsatzsteuer bei Warenrückgabe
Re: Umsatzsteuer bei Warenrückgabe
Hallo,
warum sollte sich bei uns mit 1 Jänner der Umsatzsteuersatz ändern? Die neue, alte Regierung hat sich doch gerade darauf geeinigt, dass sie miteinander plaudern. Wenn der Umsatzsteuersatz mit 1.1.2014 geändert werden würde, wäre das längst publik geworden.
Armin
warum sollte sich bei uns mit 1 Jänner der Umsatzsteuersatz ändern? Die neue, alte Regierung hat sich doch gerade darauf geeinigt, dass sie miteinander plaudern. Wenn der Umsatzsteuersatz mit 1.1.2014 geändert werden würde, wäre das längst publik geworden.
Armin
Re: Umsatzsteuer bei Warenrückgabe
In den sogenannten übergangsfristen werden mehrere Umsatzsteuer-Sätze verwendet.
Was wäre z.B. bei Ist-Versteuerung und Wareneinkauf am 31.12.2013 auf Rechnung und gezahlt wird erst im Januar.
In Deutschland war das auch so bei der Umstellung von 16% auf 19%.
Da es eine Rückabwicklung ist, werden dann auch die entsprechenden Umsatzsteuersätze (die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung galten) erstattet.
Sonst könnte ja lug und Betrug gemacht werden und mit dem Differenzbetrag Betrug gemacht werden.
Was wäre z.B. bei Ist-Versteuerung und Wareneinkauf am 31.12.2013 auf Rechnung und gezahlt wird erst im Januar.
In Deutschland war das auch so bei der Umstellung von 16% auf 19%.
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Re: Umsatzsteuer bei Warenrückgabe
Sebastian.Herbig hat geschrieben:In den sogenannten übergangsfristen werden mehrere Umsatzsteuer-Sätze verwendet.
Was wäre z.B. bei Ist-Versteuerung und Wareneinkauf am 31.12.2013 auf Rechnung und gezahlt wird erst im Januar.
In Deutschland war das auch so bei der Umstellung von 16% auf 19%.
Da es eine Rückabwicklung ist, werden dann auch die entsprechenden Umsatzsteuersätze (die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung galten) erstattet.
Sonst könnte ja lug und Betrug gemacht werden und mit dem Differenzbetrag Betrug gemacht werden.
Ich bin ich auch dieser Meinung, ein Geschäftspartner aus D teile mir aber mit, daß die UST mit dem zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Steuersatz rückverrechnet werden muss.
Jetzt kann ich davon ausgehen, dass diese Info einfach falsch war.
Vielen Dank!
Erika
Re: Umsatzsteuer bei Warenrückgabe
Für den Endverbraucher (der keine Umsatzsteuer zahl, wäre das ja die Möglichkeit)
Angenommen, die MwSt. ändern sich von 16% auf 20%.
Man kauft im Dezember Artikel für 1.000.000 EUR mit 16% MwSt.
Man gibt die Ware innerhalb 14 Tage zurück und erhält dann 1.000.000 EUR mit 20% MwSt.
Das wäre eine satte Rendite von 4% innerhalb 14 Tagen.
Angenommen, die MwSt. ändern sich von 16% auf 20%.
Man kauft im Dezember Artikel für 1.000.000 EUR mit 16% MwSt.
Man gibt die Ware innerhalb 14 Tage zurück und erhält dann 1.000.000 EUR mit 20% MwSt.
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