Hallo,
gibt es dafür schon eine Lösung?
Die Mehrwert-/Umsatzsteuer muss bei E-Bundle-Produkten getrennt ausgewiesen werden
Bei so genannten E-Bundle-Produkten (gedruckte Verlagserzeugnisse, die zusammen mit elektronischen Produkten angeboten werden, wie z.B. E-Book-Inside-Ausgaben) müssen ab dem 01.01.2016 die unterschiedlichen MwSt./USt.-Sätze (7 % für das Printprodukt, 19 % für den elektronischen Dienstleistungsanteil) getrennt ausgewiesen und besteuert werden. Buchhändler, die ab dem kommenden Jahr Bundle-Produkte verkaufen, müssen also sicherstellen, dass Ihr Warenwirtschafts- und Kassensystem unterschiedliche Steuersätze abbilden kann. Andernfalls müssen die Rechnungen aufwändig per Hand erstellt bzw. nachbearbeitet werden.
MFG
Stephan
Die Mehrwert-/Umsatzsteuer bei E-Bundle-Produkten getrennt
Re: Die Mehrwert-/Umsatzsteuer bei E-Bundle-Produkten getren
Moin,
da wird man wohl mit unterschiedlichen Artikeln arbeiten müssen, die unterschiedliche MwSt-Sätze beinhalten. In CAO kann man das nicht anders abbilden.
da wird man wohl mit unterschiedlichen Artikeln arbeiten müssen, die unterschiedliche MwSt-Sätze beinhalten. In CAO kann man das nicht anders abbilden.
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....
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Shopsysteme
Oxid CE mit COI-Modul
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