Hallo Thoren,
URA = Urheberrechtsabgabe (gibts eh bei euch auch)
Die Urheberrechtsabgabe, früher Leerkassettenvergütung dann Festplattenabgabe ist im allg. Sprachgebrauch unter "Unrechtsabgabe" als Einnahmequelle für Beamtenversorgungsposten bekannt.
Für Artikel die also eine Kasette

, Festplatte etc. enthalten muss ein Obulus abgeführt werden.
Damit den Endkunde das auch weis muss dies auf der Rechnung gekennzeichnet werden.
Man kann dies allgemein auf dem Beleg machen wie folgt:
"Einige unserer Produkte enthalten eine Urheberrechtsabgabe.
Veröffentlichte Tarife auf
http://www.aume.at bzw.
http://www.literar.at"
oder dezitiert den Artikel kennzeichnen.
Das Problem ist, dass der allg. Text am Belegkopf oft vergessen wird und man sich somit im illegalen Bereich befindet.
Somit dachte ich die Artikelkennzeichnung im CAO wäre das richtige dafür.