Moin,
mal eine Frage an die Buchaltungsspezies. Wenn im Kassenbuch der Anfangsbestand ungleich des Endsaldo vom Jahresende eingegeben wird, muss dann die Differenz im Kassenbuch verbucht werden, also ersichtlich sein?
Angenommen, Ende 2015 ist der Endsaldo 1000,- EUR und man bucht einen Anfangsbestand in 2016 von 500,- EUR.
Was ist dann mit den fehlenden 500,- EUR ?
Kassebuch Anfangsbestand
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bis dahin
Thoren
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Re: Kassebuch Anfangsbestand
Hallo Thoren,
das darf nicht sein.
Auch ein plötzlicher Mehrbestand darf nicht sein.
Es muss ersichtlichtlich sein, wo das Geld aus der Kasse abgeblieben ist.
Das heißt in deinem Beispiel, das es eigentlich eine Buchung geben muss, wo die fehlenden 500 € hin sind,
z.B. Barentnahme oder Einzahlung Bank.
das darf nicht sein.
Auch ein plötzlicher Mehrbestand darf nicht sein.
Es muss ersichtlichtlich sein, wo das Geld aus der Kasse abgeblieben ist.
Das heißt in deinem Beispiel, das es eigentlich eine Buchung geben muss, wo die fehlenden 500 € hin sind,
z.B. Barentnahme oder Einzahlung Bank.
Gruss Christian
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Re: Kassebuch Anfangsbestand
Hallo,
ich schließe mich inhaltlich Christian an. Bei einer Betriebsprüfung wird das Kassenbuch penibelst vom Prüfer untersucht.
Ein Mehr- oder Minderbestand darf es im Kassenbuch nicht geben, wenn dann doch, dann wird vom Finanzamt Illegalität oder Vertuschung von Gewinnen unterstellt. Das hat wiederum strafrechtliche folgen.
Das Kassenbuch muss absolut lückenlos sein.
ich schließe mich inhaltlich Christian an. Bei einer Betriebsprüfung wird das Kassenbuch penibelst vom Prüfer untersucht.
Ein Mehr- oder Minderbestand darf es im Kassenbuch nicht geben, wenn dann doch, dann wird vom Finanzamt Illegalität oder Vertuschung von Gewinnen unterstellt. Das hat wiederum strafrechtliche folgen.
Das Kassenbuch muss absolut lückenlos sein.
Gruß Thomas
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Re: Kassebuch Anfangsbestand
Moin,
dann werd ich das mal anpassen, denn so wie es jetzt ist, paßt es nicht
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