Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Moin,
berndh hat geschrieben: Mi 17. Jun 2020, 11:11 Was mich gerade etwas irritiert ist die folgende Anmerkung: "In CAO-Faktura sind das unter anderem die Zahlmöglichkeiten Bar, Scheck, EC und Kreditkarte sowie Kassenfunktionen wie Kassenabschluss, manuelle Buchungen etc. Diese Funktionen müssen über eine TSE abgesichert sein , was technisch in CAO-Faktura nicht möglich sein wird." Mit was soll man dann den Kassenabschluss machen?
Vielleicht habe ich da nur etwas falsch verstanden?

Bitte um nähere Erläuterung! Danke!
Alle Barbewegungen müssen über eine TSE abgesichert werden. Dazu gehören auch die Abschlüsse. Wenn in CAO-Faktura weiterhin Barzahlungen, etc. möglich sind, gilt die Faktura als Kasse und muss auch genauso behandelt werden. Da das technisch so gut wie nicht umsetzbar ist, sind die Funktionen wie die bestimmte Zahlungsmethoden, Kassenabschlüsse, manuelle Buchungen etc. in CAO-Faktura nicht mehr möglich.
Alles was mit Kasse zu tun hat muss dann über die CAO-Kasse Pro ausgeführt werden.
bis dahin
Thoren
______________________________________________
Alles wird gut....:)
______________________________________________
Shopsysteme
Oxid CE mit COI-Modul

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Vor Monatsende muss es noch ein CAO und CAO-Kasse-Update geben und muß die bereits gelieferte TSE in Betrieb genommen werden. Könnt ihr ( @redone u.a.) abschätzen, welchen Aufwand das noch sich zieht. Sind IT-Kenntnisse dazu nötig?
Wann kommt das Update?
Win10 MariaDB 10.2 /HeidiSQL/ Admin 1.5.0.36 CAO 1.5.0.52 mit COI 6.17 für OXID eShop CE V6.2.2 gehostet bei All-inkl, KassePro 1.5.5.36 mit Epson U220PB Bondrucker + Kasse seriell - Stand 2021-11-18

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Moin,

abwarten. Es sind noch wenige Tage dann gibts ein Update und einen Leitfaden.
bis dahin
Thoren
______________________________________________
Alles wird gut....:)
______________________________________________
Shopsysteme
Oxid CE mit COI-Modul

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Moin,

das Update zur Kasse ist ab heute verfügbar. Dazu unbedingt den TSE-Leitfaden lesen und zusätzlich im Kassenhandbuch die detaillierten Angaben zur TSE und zum Anpassen des Bons beachten.
bis dahin
Thoren
______________________________________________
Alles wird gut....:)
______________________________________________
Shopsysteme
Oxid CE mit COI-Modul

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

redone hat geschrieben: Mi 9. Sep 2020, 14:33...
das Update zur Kasse ist ab heute verfügbar.....
CAO ist rechtzeitig fertig (Lob!) aber das BMF (Bundesministerium der Finanzen) bekommt mal wieder nichts auf die Reihe. Heutige Antwort auf eine Nachfrage zu den Möglichkeiten der erforderlichen Anmeldung des Kassensystems beim Finanzamt:
Finanzamt Tübingen (Baden-Württemberg): hat geschrieben:Davon unabhängig muss die Inbetriebnahme eines Kassensystems nach der Abgabenordnung mittles einer elektronischen Anmeldung erfolgen. Leider steht eine solche Möglichkeit derzeit noch nicht zur Verfügung. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben. Am Besten Sie kontaktieren Ihren Steuerberater, damit er Sie über den genauen Zeitpunkt informiert.

Eine formlose, schriftliche Anmeldung des Systems ist leider nicht zulässig.
Informationspflicht des Staates? Muss man sich jetzt einen Steuerberater zulegen oder das Bundessteuerblatt Teil I abonnieren? 😢😤
Ich wette, dass die Info aus dem Bundessteuerblatt sich hier im Forum sich schneller verbreiten wird, als unter den Finanzbehörden.
Win10 MariaDB 10.2 /HeidiSQL/ Admin 1.5.0.36 CAO 1.5.0.52 mit COI 6.17 für OXID eShop CE V6.2.2 gehostet bei All-inkl, KassePro 1.5.5.36 mit Epson U220PB Bondrucker + Kasse seriell - Stand 2021-11-18

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Die Antwort des Finanzamts zur TSE ist wieder mal ein Treppenwitz der Geschichte! Mein Steuerberater bekam folgende Antwort vom Finanzamt Rosenheim (Bayern) nach der informellen Registrierung.
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.9.2020, in der sie die Daten zu dem verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystem Ihrer Mandantin mitgeteilt haben. Mit der Mitteilung haben Sie teilweise der gesetzlichen Meldung nach §146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) vorweggegriffen. Die Mitteilungspflicht nach §146a Absatz 4 der AO ist erst zu erfüllen, wenn eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt ist. Hintergrund ist, dass die Übermittlung den 30-50 stelligen Zahlen- und Zifferncode der TSE-Zertifizierung beinhaltet, dessen manuelle Eingabe und Übertragung zu fehlerträchtig wäre. Der Zeitpunkt, ab dem die elektronische Übermittlungsmöglichkeit durch die Finanzverwaltung zur Verfügung steht, steht derzeit noch nicht fest und wird im Bundessteuerblatt Teil 1 zur gegebenen Zeit gesondert bekannt gegeben.
Ich bitte Sie daher, sobald die elektronischen Voraussetzungen zur Übermittlung seitens der Finanzverwaltung geschaffen sind, die Meldung erneut - dann auf dem neu geschaffenen elektronischen Wege - für Ihre Mandantin vorzunehmen. Ich danke für Ihr Verständnis.
Ich musste heute erst mal tief durchatmen, als ich das las. :evil:
Grüße, Jutta

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Moin,

ich empfehle eine Schachtel Weinbrand-Pralinen ;)
bis dahin
Thoren
______________________________________________
Alles wird gut....:)
______________________________________________
Shopsysteme
Oxid CE mit COI-Modul

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

Steuerberater schrieb :
seit einem Dreivierteljahr sind technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) für Kassen Pflicht – doch noch immer gibt es Lieferengpässe. Die bundesweit geltende Nichtbeanstandungsfrist endet am 30.09.2020, allerdings haben alle Bundesländer – außer Bremen – selbstständig eine verlängerte Frist bis 31.03.2021 festgelegt.

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

man sollte alles zitieren

Um diese verlängerte Frist nutzen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Die TSE muss bis zum 30.09.2020 verbindlich bestellt oder schriftlich in Auftrag gegeben worden sein (in Niedersachsen musste dies bereits bis zum 31.08.2020 geschehen)
Dokumentation der Bestellung
Neue Kassen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt angemeldet werden


In besonderen Härtefällen, wie einer finanziellen Notlage, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden.

Zu diesem Thema befindet sich nun auch auf unserer Website ein neues Infovideo, das Sie sich gerne angucken können:

Re: Ab 1.1.2020 -> erfüllt CAO Kasse die KassenSichV?

redone hat geschrieben: Do 24. Sep 2020, 12:30 Moin,

ich empfehle eine Schachtel Weinbrand-Pralinen ;)
:lol: ... leider sind alle Kundengeschenke aufgefressen...