Hallo,
habe eben von CAO 5.0.37 auf 5.0.42 aktualisiert. Nun kann ich keine Zahlungsart Bar und Kreditkarte mehr. Wir führen hier aber gar keine Kasse und ich bin mir auch nicht sicher, ob ich das muß. Wir haben hier vielleicht alle 4 Wochen mal einen Barabholer. Dazu möchte ich eigentlich keine Kasse führen. Warum betrifft das aber auch die Zahlungsart Kreditkarte? Die Zahlung kommt bei uns über einen externen Anbieter über den Webshop. Das ist für mich eine Zahlungsart wie Banküberweisung....
Workaround -> Barzahlung unter anderer ID nochmal anlegen?
Zahlungsart Bar bzw. Kreditkarte
Re: Zahlungsart Bar bzw. Kreditkarte
Hallo,
CAO selbst kann das nicht, wird es nie können. Daher geht das nur über ein Kassensystem.
P.S Das ist nicht auf unserem Mist gewachsen
Von "möchte" oder "will" ist da eigentlich keine Rede. Es ist eher ein "muss". Das sollte der Steuerberater wissen. (KassenSichV)Wir haben hier vielleicht alle 4 Wochen mal einen Barabholer. Dazu möchte ich eigentlich keine Kasse führen.
Wird eine Ware/Leistung - sofort gegen Geld/Kreditkarte/Gutschein getauscht - so muss das aufzeichnende System über eine TSE verfügen.Warum betrifft das aber auch die Zahlungsart Kreditkarte?
CAO selbst kann das nicht, wird es nie können. Daher geht das nur über ein Kassensystem.
P.S Das ist nicht auf unserem Mist gewachsen

Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."
Re: Zahlungsart Bar bzw. Kreditkarte
Aber Kreditkarte ist doch keine Barzahlung. Das ist doch jederzeit über die Abrechnung nachvollziehbar. Wir nutzen das nur in unserem Onlineshop
Bar kann ich ja gerade noch verstehen, vor allem, wenn ich mir so etwas durchlese:
https://www.counselor.de/gedanken/buchh ... ehrung.php
Bar kann ich ja gerade noch verstehen, vor allem, wenn ich mir so etwas durchlese:
https://www.counselor.de/gedanken/buchh ... ehrung.php
Re: Zahlungsart Bar bzw. Kreditkarte
Moin,
Eine Diskusion nach dem Prinzip, JA Aber, bringt nix. Es gibt das Kassengesetzt an das wir uns halten müssen, PUNKT
Zu dem elektronischen Zahlungsformen zählt die EC- und auch die Kreditkarte.Auszug DSFinV-K hat geschrieben: Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können.
Dies gilt auch für vergleichbare elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsformen (Elektronisches Geld wie z. B. Geldkarte, virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern) sowie an Geldes statt angenommener Gutscheine, Guthabenkarten, Bons und
dergleichen.
Eine Diskusion nach dem Prinzip, JA Aber, bringt nix. Es gibt das Kassengesetzt an das wir uns halten müssen, PUNKT
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....
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Shopsysteme
Oxid CE mit COI-Modul
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