Barzahlung

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Barzahlung

Hi,

warum kann ich eigentlich keine Rechnungen mehr auf "Barzahlung" ausstellen? Das Programm meckert wegen der Kassensicherheitsverordnung und bevormundet mich in meiner Nutzung. Dabei trifft die Kassensicherheitsverordnung auf mein Veranstaltungstechnikgewerbe nachweislich nicht zu. Eine Kasse und ein TSE Module wird erst Pflicht, wenn eine deutliche Anzahl an Belegen per Bareinnahme erfolgt. Wenn aber so wie bei uns 95% alles auf Rechnung läuft, sind die paar Belege die Bar eingenommen werden, nicht TSE pflichtig.

Offizielle Aussage des vom Finanzamt bestellen Steuerprüfers und ebenfalls die Aussage meines Steuerberaters, der dies bestätigt hat, als wir zu Dritt in der Runde saßen und darüber sprachen, ob ich mir ein TSE Module zulegen muss, für ca. 5-10 Barbelege pro Jahr. Er sagte hier ausdrücklich nein auf keinen Fall. Unter deser Pflicht falle ich nicht. Auch weil Nutzen und Aufwand in keiner Relation stehen.

Welche Möglichkeiten gibt es, diese Meldung zu deaktivieren und Bareinnahme wieder zu aktivieren? Muss ich dazu eine Kasse Lizenz kaufen auch wenn ich sie nicht brauche?

Kann ich eine neue Zahlart hinzufügen, die gleich oder so ähnlich heißt, um die interne Programmierlogik zu umgehen?
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Re: Barzahlung

Moin,

das hätte ich gerne Schriftlich, denn in der Anweisung heißt es sinngemäß; eine Warenwirtschaft die kassenänliche Funktionen bereitstellt, ist wie eine Kasse zu behandeln und mit eine TSE abzusichern. Darunter zählen Bar- oder EC-Zahlungen. Von einer Ausnahme oder Grenze was Warenwirtschaftsysteme betrifft ist da nichts zu lesen.
Das eine Barkasse für ein paar Buchungen im Jahr unsinnig ist, ist unbestritten, aber es ist gesetzlich nunmal geregelt und daran halten wir uns.
Man kann eine Zahlart anlegen, die man benennt wie man möchte und darüber seine Einnahme buchen, das bleibt jeden selbst überlassen. Aber wer darüber Bareinahmen verbucht muss sich im Klaren sein, dass das nicht rechtskomform ist.
bis dahin
Thoren
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Re: Barzahlung

redone hat geschrieben: Di 21. Mai 2024, 16:52 eine Warenwirtschaft die kassenänliche Funktionen bereitstellt, ist wie eine Kasse zu behandeln und mit eine TSE abzusichern
Ohne das Internet jetzt zeitaufwändig zu durchforsten, hast du dir die Antwort ja gerade selber gegeben.

Ich bin nicht verpflichtet ein Kassenbuch zu führen. Nicht verpflichtet eine Kasse anzuschaffen (somit auch nicht die Software CAO-Kasse) und die CAO-Wawi stellt keine kassenähnliche Funktionen bereit. Hier wird nur eine Rechnung gedruckt mit der Aufschrift "Barzahlung". Was mit dem Geld passiert, weiß CAO nicht und ein Tagesabschluss kann CAO auch nicht. Daher wundert mich die künstliche Beschränkung in der CAO-Wawi unter den Zahlungsarten. Denn die Verordnung trifft nur Kassensysteme. Und die muss nicht jeder verpflichtend nutzen. Ich denke du solltest den Punkt "Barzahlung" erst dann in der Wawi sperren, wenn die CAO-Kasse mit TSE Modul aktiviert wurde. Dies zu tun, obliegt ja dem Steuerpflichtigen und nicht dem Softwarehersteller, denn ohne TSE gibs für die die unter die Pflicht fallen sehr schnell eh Ärger.

Im Gespräch mit den zweien wurde ebenfalls bestätigt, dass es reicht auf die Rechnung drauf zu schreiben "Betrag dankend am xx erhalten".

Oder mit den Worten des Steuerprüfers: "Es muss für mich nachvollziehbar sein, wann und wie das Geld erhalten wurde, wenn ich eine Prüfung durchführe".


Ob das jetzt der richtige Text dazu ist, den ich hier spontan gefunden habe, auf den sich der Steuerprüfer bezog, weiß ich nicht, aber es würde für mein Unternehmen zu mindest passen:
https://www.wko.at/steuern/registrierka ... ngspflicht

Meine Bareinnahmen sind unter 7500 €.

Wobei sich der Steuerprüfer auf ein Verhältnis zu den Anzahl Belegen bezog. Die genaue Zahl hab ich nicht mehr im Kopf. Aber er meinte halt, wenn der überwiegende Teil der Belege Rechnungen mit Überweisung/Lastschrift/etc sind und da ein paar Barbelege bei sind, besteht keine Kassenpflicht, selbst dann nicht wenn ein einzelner Barbeleg eine hohe Summe aufweist. Ansonsten müsste ein Unternehmen, das nie Bareinnahmen hat, bei einer Sondersituation, wo der Kunde z.b. drauf besteht, zuerst eine Kasse angeschafft werden, was natürlich keinen Sinn macht. Aber ja der Steuerprüfer sagt auch, es muss nachvollziehbar sein. Wann, warum, wieviel und wo sollte glaubwürdig dokumentiert sein, um es bei einer Prüfung adhoc vorlegen zu können.
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Re: Barzahlung

Ich bin nicht verpflichtet ein Kassenbuch zu führen. Nicht verpflichtet eine Kasse anzuschaffen
Wie wäre es dann mit einem Sigel SD 021 Quittungsblock - Ist dann nicht alles Ok ?

Der Link zur WKO gilt für Österreicht, nicht für Deutschland.
Offizielle Aussage des vom Finanzamt bestellen Steuerprüfers und ebenfalls die Aussage meines Steuerberaters...
Wie Thoren sagte: Schriftlich bitte.
Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."


Re: Barzahlung

Hallo,

es geht nicht um, brauche ich als Anwender ja nicht nutzen. Wenn die Software Bar-, EC-Zahlungen, Kassenbücher etc. zur Verfügung stellt und diese nutzbar sind, dann muss das über eine TSE abgesichert werden. Dabei ist nicht der Anwender in der Pflicht, sondern der Hersteller der Software und der ist auch haftbar. Das alles ist klar in der KassenSichV, AO, AEAO und DSFinV-K geregelt.
Zitat aus Anwendungserlasses zu § 146a AO hat geschrieben:Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können. Dies gilt auch für vergleichbare elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsformen (elektronisches Geld wie z. B. Geldkarte oder virtuelle (Kunden-)Konten) sowie an Geldes statt vor Ort angenommener Gutscheine, Guthabenkarten, Bons und dergleichen.
CAO-Faktura ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem.
Egal wie man das weiter diskutiert, die Zahlarten können in der Warenwirtschaft für DE nicht genutzt werden, außer die Gesetze ändern sich.

PS: Der Link zur WKO gilt für die RKSV in Österreich und dort ist das alles anders geregelt. Da gibt es Ausnahmen, nicht so in Deutschland.
bis dahin
Thoren
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Re: Barzahlung

Hallo, wir haben eine ähnliche Situation.
Laut unserem Steuerberater ist hier eine sogenannte "offene Ladenkasse" möglich.
Elektronische Belegerfassung nur nach der neuen Kassenverordnung.

Gruß Xante

Re: Barzahlung

hh-cm hat geschrieben: Di 21. Mai 2024, 18:45 Wie wäre es dann mit einem Sigel SD 021 Quittungsblock - Ist dann nicht alles Ok ?

Der Link zur WKO gilt für Österreicht, nicht für Deutschland.
Offizielle Aussage des vom Finanzamt bestellen Steuerprüfers und ebenfalls die Aussage meines Steuerberaters...
Wie Thoren sagte: Schriftlich bitte.
Nein ich möchte dass alles sauber im CAO drin ist. Um auch Rückwirkend mal zu sehen, was vermietet oder verkauft wurde. Auch bin ich nicht verpflichtet die Kasse über ein Kassenbuch zu führen, weils einfach zu wenig ist.

Das mit dem schriftlichen Nachweisen ist immer so eine Sache. Ich bin leie und es gibt kein Gesetz wo steht "Du musst das nicht machen".. sondern das ist ein Konglumerat aus gesetzlichen Abhängigkeiten, die dort hinführen. Auch wenn es verschiedene Gesetze gibt, die Regeln wie eine Kasse zu führen ist und wie innerhalb einer Software eine Kassenführung korrekt durchgeführt wird, heißt das ja noch nicht, dass ich als Gewerbetreibener auch Kassenpflichtig bin. Somit drehen sich die Regeln wieder.

Das kann ein Steuerberater viel besser erklären als ich kleiner Wicht. Ich möchte es aber trotzdem hier weiter geben. Leider ist meine Steuerberater derzeit überlastet (zu wenig Personal). Wenn sich die Gelegenheit ergibt, kann ich ihn nochmal fragen und fragen ob er schriftlich was dazu sagen kann.

Entschuldigung für den Link nach Österreich. Mein Fehler, hätte besser lesen müssen!
IT-Service und Veranstaltungstechnik Mandanten ohne Shop.

Re: Barzahlung

Warum erstellst du nicht einfach eine neue Zahlart: "Bar(Kasse)" ?

Re: Barzahlung

frogger1403 hat geschrieben: Fr 31. Mai 2024, 17:58 Warum erstellst du nicht einfach eine neue Zahlart: "Bar(Kasse)" ?
Ob das geht war ja auch eine meiner Fragen oben.

Habs jetzt einfach mal gemacht und scheint zu gehen :-)
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