Seit 1.1.2010 ist in Deutschland das auf EU-Ebene beschlossene Mehrwertsteuer-Paket in Kraft.
Unter anderem heißt es, dass ab 2010 sonstige Leistungen, die gegenüber einem Unternehmen erbracht wurden, dort ausgeführt werden, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Nur wenn es sich bei dem Empfänger um eine Privatperson handelt, ist weiterhin der Sitz des leistenden Unternehmens Ausführungsort.
Was bedeutet das für CAO?
Die Rechnungskommentare in den allgemeinen Einstellungen sollten entsprechend angepaßt werden.
Nach Rücksprache mit meiner Steuerberaterin empfielt Sie folgenden Text für Dienstleistungen im EG-Ausland und EG-Drittland:
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach §3a Abs 2 UstG (Reverse -Charge- Verfahren)
Die Texte für Warenlieferungen sind davon unberührt.
Ich würde jedem, der mit Dienstleistungen in der EU zu tun hat, empfehlen, seinen Steuerberater nach diesem Sachverhalt zu fragen, da ich kein Steuerexperte bin
