CAO und Gebrauchtwagenhändler

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Re: CAO und Gebrauchtwagenhändler

thomas hat geschrieben:....Skript, EK und VK-Buchung) vielleicht freundlicher Weise der Allgemeinheit zur Verfügung stellen?
Hallo Thomas,
theoretisch gerne, praktisch fehlt mir gerade die Zeit für eine ausführliche Darstellung. Müsste mich auch erst wieder reindenken und außerdem ist vieles dabei schon sehr individuell. Ich würde das nicht so ohne weiteres jedem anderen empfehlen. Ich habe das für den Laden meiner Frau eingerichtet und da passt es. Aber sonst habe ich keine Erfahrung mit CAO, insbesondere nicht mit Shops und mit großen Artikelbeständen. Ich versuche mal trotzdem hier eine kurze Darstellung:

Differenzbesteuerung nach §25a UStG mit CAO:

Entscheidend ist m.E. die Auswahl des richtigen MwSt-Codes [MwSt-Code 0 (=keine)] bei jedem Artikel - sprich die Lösung ist sehr auf den einzelnen Artikel bezogen. Der Einkauf und der Verkauf (> 95% über Kasse) laufen ganz normal über CAO mit entsprechenden Formularen.

Manche Standard-Funktionalitäten von CAO bzw. berechnete MwSt-Felder in der Datenbank stimmen dann nicht (z.B. ist die Umsatzsteuer bei Differenzbesteuerung ja nicht 0, sie muss nur anders berechnet werden als normal. CAO zeigt aber für diesen Artikel keine Umsatzsteuer (z.B. in MwSt (1) im Kassenjournal).). Der Netto-Betrag ist aber (soweit ich weiß) immer richtig. Diesen Sachverhalt muss man bei Statistiken (z.B. Journale) und bei Exporten bedenken und darf das nicht CAO anlasten. Und damit muss man leben können oder man darf CAO nicht für Differenzbesteuerung verwenden.

CAO dient noch dazu, für jeden einzelnen Artikel die Kette vom Einkauf bis zu Verkauf nachzuvollziehen (falls mal jemand danach fragen sollte) .

Die CAO-Schnittstelle zur Fibu wird nicht genutzt, stattdessen ein eigener Export. In diesem Export wird die Berechnung der Differenzbesteuerung in Abhängigkeit vom MwSt-Code durchgeführt. Die exportierten Daten werden dann per Excel-Pivot-Tabelle zu einem Monatsbeleg verdichtet und dieser für die Buchung der Erlöse in der Buchhaltung verwendet.

Weiterer wesentlicher Bestandteil ist deshalb die Buchhaltung, in die aus CAO lediglich die Erlöse als Monatssummen und natürlich Barausgaben (händisch) eingehen. Der Rest kommt direkt aus Rechnungen oder Bankbelegen und hat mit CAO nicht direkt zu tun. Dabei müssen für die Differenzbesteuerung auch die "richtigen" Konten angesprochen werden! (Hinweise dazu siehe dort: https://www.collmex.de/einfuehrung_buch ... nz_Einkauf)

Soweit in aller Kürze. Wenn jemand wirklich dringenden Bedarf an weiteren Infos hat, bitte auf diesen Beitrag antworten. Sollte es mir langweilig werden, würde ich gerne mehr Input geben.
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Re: CAO und Gebrauchtwagenhändler

Hallo Martin,

vielen Dank für Deine Hilfe.
Wie hast Du die Kette/Beziehung von Einkauf zum Verkauf hinbekommen, denn in CAO gibt es ja bis jetzt keinen wirklichen zusammenhang?
prmprm hat geschrieben:CAO dient noch dazu, für jeden einzelnen Artikel die Kette vom Einkauf bis zu Verkauf nachzuvollziehen (falls mal jemand danach fragen sollte) .
Gruß Thomas
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Re: CAO und Gebrauchtwagenhändler

Hallo Thomas,
Wie hast Du die Kette/Beziehung von Einkauf zum Verkauf hinbekommen, denn in CAO gibt es ja bis jetzt keinen wirklichen zusammenhang?
Antwort: Indem es für jeden Artikel nur genau einen Lieferanten gibt. Die Stückzahl ist aber unbegrenzt.

Außerdem hat jeder Lieferant auch noch "seine" Warengruppe und diese sind so organisiert, dass die Warengruppen der differenzbesteuerten Lieferanten von den anderen Lieferanten per Nummernkreis getrennt sind. Das erleichtert die Übersicht.

Im Falles des Wechsels zur normalen Besteuerung wird eine neue Warengruppe angelegt, alle benötigten Artikel werden ebenfalls neu angelegt und alle zukünftigen Einkäufe von diesem Lieferanten gehen dann dort hin. Das Anlegen der neuen Artikelstammdaten geht relativ leicht über Export/Änderung z.B. in Excel/Import.

Zugegeben, die Lösung ist sehr auf die konkrete Situation zugeschnitten, wie Thoren ja auch schon schreib:
ohne sich da etwas zurecht zu biegen, kann CAO keine Differenzbesteuerung
Ein kleines Unbehagen bleibt deshalb bezüglich zukünftiger Entwicklungen von CAO. Wenn sich da viel ändert, muss ggf. die Lösung auch wieder angepasst werden - ich hoffe es wird gehen. Bisher jedenfalls hat uns CAO noch nie im Stich gelassen :D.
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