Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

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Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo,

Seit 1.1.2010 ist in Deutschland das auf EU-Ebene beschlossene Mehrwertsteuer-Paket in Kraft.
Unter anderem heißt es, dass ab 2010 sonstige Leistungen, die gegenüber einem Unternehmen erbracht wurden, dort ausgeführt werden, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Nur wenn es sich bei dem Empfänger um eine Privatperson handelt, ist weiterhin der Sitz des leistenden Unternehmens Ausführungsort.

Was bedeutet das für CAO?
Die Rechnungskommentare in den allgemeinen Einstellungen sollten entsprechend angepaßt werden.
Nach Rücksprache mit meiner Steuerberaterin empfielt Sie folgenden Text für Dienstleistungen im EG-Ausland und EG-Drittland:

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer nach §3a Abs 2 UstG (Reverse -Charge- Verfahren)

Die Texte für Warenlieferungen sind davon unberührt.

Ich würde jedem, der mit Dienstleistungen in der EU zu tun hat, empfehlen, seinen Steuerberater nach diesem Sachverhalt zu fragen, da ich kein Steuerexperte bin :!: .
bis dahin
Thoren
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

soweit ich gelesen habe müssen die zusammenfassenden Meldungen in digitaler Form und quartalsmässig / ab 01.04.2010 sogar monatlich abgegeben werden...

korrigiert mich, wenn ich falsch liege

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Tach Zusammen,

wenn ich an Privatpersonen im EU-Ausland liefere muss ich ja wohl die MwSt. des Ziellandes berechnen und abführen, z.B. 20% in Österreich. Wie kann ich die in CAO korrekt berechnen und ausweisen?

Danke für euer Hilfe

sun

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

du berechnest in D auch die USt. für D ab, oder führst Du die nach Österreich ab?
Gruß Guido

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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Deine Firma ist in D.
Daher berechnest Du...

Privatperson im Ausland = 19%
Geschäftskunde mit USt-ID im EU-Land = 0% mit Angabe von innergemeinschaftlichem Warenverkehr.

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hmm...mein Steuerberater meint dass ich bei Leistungen an Privatpersonen ohne europäische Steuernummer (z.B. nach AT) die dortige Steuer berechnen muss. Er schreibt:

> Handelt es sich um eine Privatperson mit Sitz im Ausland, liegt der Ort
> der sonstigen Leistung auch am Sitz des Leistungsempfängers und
> der Leistende hat das Recht dieses Staates anzuwenden (Sie müssen die
> ausländische Umsatzsteuer ausweisen und abführen). Das gilt auch für
> Privatpersonen mit Sitz im Gemeinschaftsgebiet.

Amazon (ist auch ein deutsches bzw. luxmemburgisches Unternehmen) macht das auch so. Wenn ich mit einer österreichischen Adresse bestelle zahle ich 20% MwSt.

Oder verstehe ich etwas falsch?

Viele Grüsse

sun

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo,

dieses Vorgehen wäre mir neu und ist ja fast nicht umsetzbar.
Frag mal deinen Steuerberater was das FA sagt, wenn du plötzlich 20% Steuer abführst ;)
Der Endkunde Zahlt die Steuer des Landes des Erstellers. Heißt du bist in D, dort gibts 19%, also zahlt der Kunde auch 19%.
Außer bei Gewerblichen Kunden.
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....:)
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

redone hat geschrieben:Hallo,
Frag mal deinen Steuerberater was das FA sagt, wenn du plötzlich 20% Steuer abführst ;)
Hab ich ja schon...er sagt ich muss die MwSt des Ziellandes an das dortige FA abführen, also 20% an das österreichische FA (in meinem Beispiel). Wie schon erwähnt, wenn du in AT bei Amazon (in D) bestellst werden auch 20% berechnet...gib einfach mal eine österreichische Lieferadresse bei Amazon an, dann siehst du es.

Viele Grüsse

sun

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

redone hat geschrieben: Unter anderem heißt es, dass ab 2010 sonstige Leistungen, die gegenüber einem Unternehmen erbracht wurden, dort ausgeführt werden, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Nur wenn es sich bei dem Empfänger um eine Privatperson handelt, ist weiterhin der Sitz des leistenden Unternehmens Ausführungsort.
Hallo,

also so ich das verstehe geht es hier um Reverse-Charge.
Ich kann das jetzt nur aus österreichischer Sicht erklären, aber da es eine EU-weite Regelung ist nehme ich an, dass in DE ähnliches gilt.
Reverse-Charge betrifft nur bestimmte Dienstleistungen im Bausektor und den Sekundärrohstoffhandel und sonstiges für uns Uninteressantes (glaube ich)
Siehe: http://portal.wko.at/wk/format_detail.w ... %2C-%2CFAQ

Bei Amazon hängt das mit dem Sitz der Landesgesellschaften zusammen.
Gruß
Willi

CAO - I like Computer Aided Office :)

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Hallo,
das Thema ist 8-)
schau´mal hier: http://www.hwk-flensburg.de/uploads/med ... uer_02.pdf folgend ein Auszug, der auch erklärt, warum AMAZON Dir bei einer Ösi-Anschrift 20% berechnet.

Code: Alles auswählen

Umsatzsteuer bei Warenlieferung an Privatkunden
Prinzipiell gilt für die Lieferung von Waren an Privatkunden im europäischen Ausland das Umsatzsteuerrecht
des Landes, in dem die Beförderung der Ware beginnt.
Ausnahme 1: Der Gesamtbetrag Ihrer jährlichen Lieferungen in das Zielland überschreitet eine bestimmte Lieferschwelle.
Die Höhe der Lieferschwelle ist von Land zu Land unterschiedlich. Die einzelnen Lieferschwellen
lesen Sie nach auf der Internetpräsenz der Europäischen Union. Konsequenz: Sie müssen sich zur Umsatzsteuer
des Ziellandes registrieren und die Umsatzsteuer des Ziellandes berechnen.
Ausnahme 2: Der Gesamtbetrag der jährlichen Käufe des ausländischen Kunden aus Deutschland überschreitet
eine bestimmte Erwerbsschwelle. Die Höhe der Erwerbsschwelle ist von Land zu Land unterschiedlich. Die
einzelnen Schwellen lesen Sie nach auf der Internetpräsenz der EU. Konsequenz: Der Kunde muss sich im
Heimatland zur Umsatzsteuer registrieren lassen. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Ansonsten kann ich zu diesem Thema nur einen Tip geben. Mach es wie mit dem Ärzten, hole Dir mehrere Fachkundige Meinungen ein ;)
Gruß Thomas
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

MrFoxdata hat geschrieben:Bei Amazon hängt das mit dem Sitz der Landesgesellschaften zusammen.
das hatte ich noch vergessen, wenn z.B. amzon eine Betriebsstätte in Österreich hat und diese die Leistung/Lieferung erbringt, dann natürlich trifft das ein was, was MrFoxdata bereits gesagt hat, 20% Ust.
Gruß Thomas
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

man man, ist das alles eine Schei****e

Wo fängt der Schwellenwert an? Bei einem Autokauf?

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Amazon versendet und erstellt die Rechnungen im jeweiligen Land... daher auch die jeweiligen Steuern.
Aber was auf Amazon auf jeden Fall zutrifft: in jedem Land wird die Schwelle überschritten... und somit MUSS die MwSt. des jeweiligen Landes berechnet werden.

Hier mal ein paar Schwellen...

Deutschland: 100.000 EUR
Österreich: 35.000 EUR
Italien: 35.000 EUR

d.h., wenn ich mehr als 35.000 EUR an netto-Warenwert nach Österreich liefere, muss ich für diese Waren die MwSt. in Österreich abführen. Und zwar 20%.
Wenn ich 34.999 EUR an netto-Warenwert nach Österreich liefere, muss ich die MwSt. in Deutschland abführen... und zwar 19%.

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Sebastian.Herbig hat geschrieben: d.h., wenn ich mehr als 35.000 EUR an netto-Warenwert nach Österreich liefere, muss ich für diese Waren die MwSt. in Österreich abführen. Und zwar 20%.
Wenn ich 34.999 EUR an netto-Warenwert nach Österreich liefere, muss ich die MwSt. in Deutschland abführen... und zwar 19%.
Hallo,

das ist toll, und woher weis ich am 2.1. (erster Arbeitstag im Jahr) wieviel ich bis zum 31.12. verkaufen werde?
Gruß
Willi

CAO - I like Computer Aided Office :)

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

hallo,
MrFoxdata hat geschrieben:das ist toll, und woher weis ich am 2.1. (erster Arbeitstag im Jahr) wieviel ich bis zum 31.12. verkaufen werde?
na das ist doch ganz einfach: Nimm die Kugel ! :D
Gruß Thomas
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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

OK, es ist also kompliziert. Da wir uns ja hier im CAO-Forum befinden sollten wir vielleicht die steuerrechtliche Seite mal aussen vor lassen und uns auf CAO konzentrieren. Unter Umständen muss ich also in bestimmten Rechnungen einen anderen Steuersatz als 19% berechnen. Wie mache ich das in CAO? Das müsste dann ja wohl beim Kunden eingetragen werden, oder?

Viele Grüsse

sun

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

dann musst du unter allegemein den steuersatz hinterlegen und in der rechung diesen von hand bei jeder position hernehmen, oder artikel doppelt anlegen mit diesem steuersatz.
Gruß Guido

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Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

Verstehe...oder ich benutze MwSt-Satz drei und ändere den bei Bedarf ab, das müsste doch auch gehen?

Danke und viele Grüsse

sun

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

vom Vorjahr!
das Finanzamt kann dich ja auch nicht nachträglich dazu verpflichten, zu bilanzieren.

Genau Infos hierzu gibts da:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/0 ... atzsteuer/

Re: Neue Vorschrift grenzüberschreitender Dienstleistungen

sun37 hat geschrieben:Verstehe...oder ich benutze MwSt-Satz drei und ändere den bei Bedarf ab, das müsste doch auch gehen?

Danke und viele Grüsse

sun
das meinte ich :)
Gruß Guido

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