Hallo zusammen,
Mein Kunde verwendet die Kasse gar nicht, er verwendet nur die freie Version von CAO Faktura. Es handelt sich um einen KFZ Betrieb der auch die Fahrzeugverwaltung von CAO nutzt. Jetzt fragt er sich natürlich, ob er nur mit der freien Version von CAO Faktura gesetzeskonform ist oder ob er dazu noch ein anderes Programm (CAO-Faktura Kaufversion oder CAO Kasse Pro) benötigt.
Danke schonmal.
Registrierkassenpflicht
Re: Registrierkassenpflicht
Hallo,
sagen wir es mal so.
Sind 120€ für eine Faktura zu viel?
ICH weiss nicht ob die Freie Version AT Gesetzeskonform wird.
Die K Version definitiv.
Thoren ?
sagen wir es mal so.
Sind 120€ für eine Faktura zu viel?
ICH weiss nicht ob die Freie Version AT Gesetzeskonform wird.
Die K Version definitiv.
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Gruß Chris
"Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stören, der's gerade tut."
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Re: Registrierkassenpflicht
Hi Chris,
€ 120,00 sind absolut nicht zu viel, überhaupt wenn man den Funktionsumfang und den Preis vergleichbarer WAWIs berücksichtigt.
Mir ist allerdings nicht ganz klar welche Kombination benötigt wird um AT gesetzeskonform zu sein.
€ 120,00 sind absolut nicht zu viel, überhaupt wenn man den Funktionsumfang und den Preis vergleichbarer WAWIs berücksichtigt.
Mir ist allerdings nicht ganz klar welche Kombination benötigt wird um AT gesetzeskonform zu sein.
- Wenn ich die freie CAO Faktura habe, benötige ich dann die Kasse Pro und die K-Version von CAO Faktura oder nur eines der Beiden?
- Wenn ich alle Rechnungen mit CAO Faktura ausstelle und die Kasse gar nicht verwende, benötige ich dann die K-Version von CAO Faktura und benötige ich diese auf allen PCs oder nur auf dem "Haupt-PC".
- usw...
Re: Registrierkassenpflicht
Moin,
im moment ist noch garnicht klar, wie mit in der Faktura geschriebenen BAR-Rechnung umzugehen ist. Ist die Faktura auch als Kasse zu sehen? Was ist mit Rechnungen die nicht in Bar ausgestellt sind, vom Kunde später aber Bar bezahlt werden?
Alles Fragen, die das Gesetzt bisher nicht beantwortet?
Wenn endlich mal Klarheit über viele ungeklärte Fragen besteht, dann kann man auch eine konkrete Aussage treffen ob die F-Version angepaßt wird, bzw über ein Modul die Vorgaben erfüllt.
im moment ist noch garnicht klar, wie mit in der Faktura geschriebenen BAR-Rechnung umzugehen ist. Ist die Faktura auch als Kasse zu sehen? Was ist mit Rechnungen die nicht in Bar ausgestellt sind, vom Kunde später aber Bar bezahlt werden?
Alles Fragen, die das Gesetzt bisher nicht beantwortet?
Wenn endlich mal Klarheit über viele ungeklärte Fragen besteht, dann kann man auch eine konkrete Aussage treffen ob die F-Version angepaßt wird, bzw über ein Modul die Vorgaben erfüllt.
bis dahin
Thoren
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Re: Registrierkassenpflicht
Hi Thoren,
Danke für die schnelle Antwort. Ich werd dann halt mal abwarten und euch arbeiten lassen.
Danke für die schnelle Antwort. Ich werd dann halt mal abwarten und euch arbeiten lassen.
Re: Registrierkassenpflicht
Hallo,
vielleicht kann ich mit einer kleiner Zusammenfassung aus einer Finanzamts-Schulung ein bisschen mehr Klarheit ins Geschehen bringen:
Ab 1.1.2016 gilt die Registrierkassenpflicht in Österreich. Konkret müssen die in den Paragraphen (Bundesabgabenordnung - BAO)
• § 131 Abs 1 (Z 2 (Einzelaufzeichnungspflicht) , Z 6 (Datenerfassungprotokoll, Unveränderlichbarkeit)
• § 131b Abs 1 (Z 3 (Barumsätze/Zielgeschäfte)
bis zum 1.1.2016 und
• § 131b Abs 2 (technische Sicherheitseinrichtung)
bis zum 1.1.2017
in den og. Kassenlösungen technisch realisiert sein.
Derzeit gibt es Forderungen/Gerüchte darüber, dass es "Übergangsfristen", z. T. mit Straffreiheit geben soll. Plan derzeit: Belehrung und Verwarnung bis 31.3.2016, dann Straffreiheit nur mehr, wenn nachweislich der Kassenlieferant nicht liefern kann. Sonst gilt das Gesetz aber jedenfalls; insb. die Regelungen ab 1.1.2016 sind an sich schon lange geltendes Recht.
Klar ist jedenfalls, dass sowohl
* Software- bzw. Computerkassen selbst
ALS AUCH
* Warenwirtschaften, mit denen kassiert wird
die rechtlichen Voraussetzungen, insb. die des Datenerfassungsprotokolles erfüllen MÜSSEN! Ein Eingriff in CAO ist mE daher unbedingt notwendig. Oder - man lässt keinen BAR-Kassiervorgang in der WaWi mehr zu, was ich systemtechnisch wahrscheinlich so lösen würde. Es ist ja immerhin ab 1.1.2017 auch notwendig, für jede Kassa bei der Finanzverwaltung eine Kassen-ID zu beantragen (soll ab 1.7.2017 möglich im Unternehmerportal möglich sein). Das müsste ja dann für jede CAO-Installation extra gemacht werden?!? Mein Rat nochmals: Keine Bar-Umsätze mehr in der WaWi und die Welt ist in Ordnung.
Hoffe, etwas geholfen zu haben.
vielleicht kann ich mit einer kleiner Zusammenfassung aus einer Finanzamts-Schulung ein bisschen mehr Klarheit ins Geschehen bringen:
Ab 1.1.2016 gilt die Registrierkassenpflicht in Österreich. Konkret müssen die in den Paragraphen (Bundesabgabenordnung - BAO)
• § 131 Abs 1 (Z 2 (Einzelaufzeichnungspflicht) , Z 6 (Datenerfassungprotokoll, Unveränderlichbarkeit)
• § 131b Abs 1 (Z 3 (Barumsätze/Zielgeschäfte)
bis zum 1.1.2016 und
• § 131b Abs 2 (technische Sicherheitseinrichtung)
bis zum 1.1.2017
in den og. Kassenlösungen technisch realisiert sein.
Derzeit gibt es Forderungen/Gerüchte darüber, dass es "Übergangsfristen", z. T. mit Straffreiheit geben soll. Plan derzeit: Belehrung und Verwarnung bis 31.3.2016, dann Straffreiheit nur mehr, wenn nachweislich der Kassenlieferant nicht liefern kann. Sonst gilt das Gesetz aber jedenfalls; insb. die Regelungen ab 1.1.2016 sind an sich schon lange geltendes Recht.
Klar ist jedenfalls, dass sowohl
* Software- bzw. Computerkassen selbst
ALS AUCH
* Warenwirtschaften, mit denen kassiert wird
die rechtlichen Voraussetzungen, insb. die des Datenerfassungsprotokolles erfüllen MÜSSEN! Ein Eingriff in CAO ist mE daher unbedingt notwendig. Oder - man lässt keinen BAR-Kassiervorgang in der WaWi mehr zu, was ich systemtechnisch wahrscheinlich so lösen würde. Es ist ja immerhin ab 1.1.2017 auch notwendig, für jede Kassa bei der Finanzverwaltung eine Kassen-ID zu beantragen (soll ab 1.7.2017 möglich im Unternehmerportal möglich sein). Das müsste ja dann für jede CAO-Installation extra gemacht werden?!? Mein Rat nochmals: Keine Bar-Umsätze mehr in der WaWi und die Welt ist in Ordnung.
Hoffe, etwas geholfen zu haben.
Re: Registrierkassenpflicht
Der letzte Beitrag lässt uns schon fast keine andere Wahl, als das Kassieren von Bar-Rechnungen in CAO-Faktura (ob K oder F) zu verbieten.
Zumindest für Österreich. Damit hat sich auch folgende Frage erledigt.
Wir lassen und das alles nochmal durch den Kopf gehen.
Eigentlich sagt das Gesetzt "RegistrierkassenPFLICHT" ja ohnehin schon einiges aus. Wenn Barumsätze erfasst werden, ist eine Kasse PFLICHT.
Willi ? Was hälst du davon ?
Zumindest für Österreich. Damit hat sich auch folgende Frage erledigt.
Es wird allerdings jeder selbst dafür verantwortlich sein, die Einstellung vorzunehmen.AkustikProjekt hat geschrieben:
- Wenn ich die freie CAO Faktura habe, benötige ich dann die Kasse Pro und die K-Version von CAO Faktura oder nur eines der Beiden?
- Wenn ich alle Rechnungen mit CAO Faktura ausstelle und die Kasse gar nicht verwende, benötige ich dann die K-Version von CAO Faktura und benötige ich diese auf allen PCs oder nur auf dem "Haupt-PC".
Ist vielleicht für andere österreichische Benutzer von CAO auch interessant.
- usw...
Wir lassen und das alles nochmal durch den Kopf gehen.
Eigentlich sagt das Gesetzt "RegistrierkassenPFLICHT" ja ohnehin schon einiges aus. Wenn Barumsätze erfasst werden, ist eine Kasse PFLICHT.
Willi ? Was hälst du davon ?
Gruß Chris
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Re: Registrierkassenpflicht
Ich will echt mal gerne wissen,
wie der kleine Budenbestizer das alles umsetzen will...
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Re: Registrierkassenpflicht
Kassenpflicht ist erst wenn ich mehr als 15.000,- Jahresumsatz mache UND davon mehr als 7.500,-- über Bar/Karte kassiere. Bis zu dieser Grenze könnte man ganz normal mit der Faktura und Bar-Rechnung arbeiten.hh-cm hat geschrieben: Es wird allerdings jeder selbst dafür verantwortlich sein, die Einstellung vorzunehmen.
Wir lassen und das alles nochmal durch den Kopf gehen.
Eigentlich sagt das Gesetzt "RegistrierkassenPFLICHT" ja ohnehin schon einiges aus. Wenn Barumsätze erfasst werden, ist eine Kasse PFLICHT.
Vielleicht könnte man das Problem dadurch lösen, dass eine Rechnung aus der Faktura bei Barzahlung in der Faktura automatisch storniert wird und in die Kasse verschoben wird? Kunde bekommt Rechnung geschickt, kommt mit der Rechnung ins Geschäft und möchte bezahlen. In der Kasse Rechnungnummer aus Faktura eingeben -> Kasse holt sich Daten von Faktura, druckt den Kassenbon (eventuell mit Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung und deren erfolgte Stornierung) und storniert die ursprüngliche Rechnung in der Faktura.
MfG
Martin
Re: Registrierkassenpflicht
Daher ja der Hinweis auf "Es wird jeder selbst dafür verantwortlich sein".mabo123 hat geschrieben:Kassenpflicht ist erst wenn ich mehr als 15.000,- Jahresumsatz mache UND davon mehr als 7.500,-- über Bar/Karte kassiere. Bis zu dieser Grenze könnte man ganz normal mit der Faktura und Bar-Rechnung arbeiten.hh-cm hat geschrieben: Es wird allerdings jeder selbst dafür verantwortlich sein, die Einstellung vorzunehmen.
Wir lassen und das alles nochmal durch den Kopf gehen.
Eigentlich sagt das Gesetzt "RegistrierkassenPFLICHT" ja ohnehin schon einiges aus. Wenn Barumsätze erfasst werden, ist eine Kasse PFLICHT.
Wenn eine "gewisse" Schwelle überschritten ist muss in CAO-Faktura irgendwo ein Haken gesetzt werden. "MANUELL"
Die Kasse wird in den nächsten Tagen soweit sein, dass man Rechnungen an der Kasse bezahlen kann.Vielleicht könnte man das Problem dadurch lösen, dass eine Rechnung aus der Faktura bei Barzahlung in der Faktura automatisch storniert wird und in die Kasse verschoben wird? Kunde bekommt Rechnung geschickt, kommt mit der Rechnung ins Geschäft und möchte bezahlen. In der Kasse Rechnungnummer aus Faktura eingeben -> Kasse holt sich Daten von Faktura, druckt den Kassenbon (eventuell mit Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung und deren erfolgte Stornierung) und storniert die ursprüngliche Rechnung in der Faktura.
Das ist der einzig sinnige Weg.
Hilfsmittel kann man einbauen. Das es Rechtssicher eingesetzt wird, dafür ist jeder selbst Verantwortlich !
Gruß Chris
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Re: Registrierkassenpflicht
Hallo zusammen, der Beitrag ist ja richtig aufgeblüht!!
So nun zu meiner Frage:
Es wurde ja angesprochen, dass Bar-Rechnung ev. in Fakura nicht mehr möglich sein werden.
Wie ist aktuell der Stand.
Sind Bar-Rechnungen nur mehr in der Kasse Pro verbuchbar oder geht es Gesetzeskonform in der Faktura auch noch?
Diese Antwort wäre sehr wichtig, da ich einen Kunden habe, der derzeit nur die Faktura einsetzt und dort auch alle Bar-Buchungen macht.
Besten Dank im Voraus
So nun zu meiner Frage:
Es wurde ja angesprochen, dass Bar-Rechnung ev. in Fakura nicht mehr möglich sein werden.
Wie ist aktuell der Stand.
Sind Bar-Rechnungen nur mehr in der Kasse Pro verbuchbar oder geht es Gesetzeskonform in der Faktura auch noch?
Diese Antwort wäre sehr wichtig, da ich einen Kunden habe, der derzeit nur die Faktura einsetzt und dort auch alle Bar-Buchungen macht.
Besten Dank im Voraus
Freundliche Grüße
Brunbaur Herbert
Brunbaur Herbert
Re: Registrierkassenpflicht
Moin,
wer in die Registriekassenpflicht rutsch, der muss zwingend eine Registrierkasse einsetzten. Heißt in dem Fall, CAO-Kasse Pro.
Bar- und EC-Rechnungen dürfen dann in CAO-Faktura nicht mehr erfaßt, bzw bezahlt werden. Rechnung muss dann über die Kasse laufen, also dort bezahlt werden.
Ablauf wäre dann z.B.:
Rechnung in CAO erstellen und abschließen, dem Kunden in die Hand drücken und zur Kasse schicken. An der Kasse wird die Rechnung dann bezahlt.
Wer in CAO-Faktura Barrechnungen erfaßt und Kassenpflichtig ist, der ist NICHT Gesetzeskomform. In CAO-Faktura den ganzen Kram einzubauen, ist ein riesiger Aufwand. Daher wird es in einer der nächsten Versionen (noch vor dem 1.1.2016) möglich sein, die Bezahlarten Bar, EC, und Scheck (gibts das eigentlich noch?) abzuschalten. Die Kasse Pro wird dann die Rechnungsbezahlung unterstützen. Daran Arbeiten wir aktuell noch.
wer in die Registriekassenpflicht rutsch, der muss zwingend eine Registrierkasse einsetzten. Heißt in dem Fall, CAO-Kasse Pro.
Bar- und EC-Rechnungen dürfen dann in CAO-Faktura nicht mehr erfaßt, bzw bezahlt werden. Rechnung muss dann über die Kasse laufen, also dort bezahlt werden.
Ablauf wäre dann z.B.:
Rechnung in CAO erstellen und abschließen, dem Kunden in die Hand drücken und zur Kasse schicken. An der Kasse wird die Rechnung dann bezahlt.
Wer in CAO-Faktura Barrechnungen erfaßt und Kassenpflichtig ist, der ist NICHT Gesetzeskomform. In CAO-Faktura den ganzen Kram einzubauen, ist ein riesiger Aufwand. Daher wird es in einer der nächsten Versionen (noch vor dem 1.1.2016) möglich sein, die Bezahlarten Bar, EC, und Scheck (gibts das eigentlich noch?) abzuschalten. Die Kasse Pro wird dann die Rechnungsbezahlung unterstützen. Daran Arbeiten wir aktuell noch.
bis dahin
Thoren
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Re: Registrierkassenpflicht
Danke mal für die Info.
Darf man erfahren, welche markanten Punkte eingebaut werden müssten, damit die Faktura für 2016 konform ist.
Mein Partner meint, dass die Fakura für 2016 bereits passt.
Danke
Darf man erfahren, welche markanten Punkte eingebaut werden müssten, damit die Faktura für 2016 konform ist.
Mein Partner meint, dass die Fakura für 2016 bereits passt.
Danke
Freundliche Grüße
Brunbaur Herbert
Brunbaur Herbert
Re: Registrierkassenpflicht
Moin,
wenn Ihr der Meinung seit, das CAO-Faktura die Kassenrichtlinie erfüllt, dann schaut euch mal genau die Verordnung an.
CAO-Faktura wird bei Barrechnung genauso behandelt wie eine Kasse, und mus demnach alle Vorraussetzungen erfüllen. Das wird spätestest dann ein Problem. wenn die Signatur zur Pflicht wird. Die Kasse ist dafür eingerichtet, CAO nicht!
Diskutionen warum, weshalb, wieso, erübrigen sich, da die Kasse die Vorrausetzungen erfüllen wird.
wenn Ihr der Meinung seit, das CAO-Faktura die Kassenrichtlinie erfüllt, dann schaut euch mal genau die Verordnung an.
CAO-Faktura wird bei Barrechnung genauso behandelt wie eine Kasse, und mus demnach alle Vorraussetzungen erfüllen. Das wird spätestest dann ein Problem. wenn die Signatur zur Pflicht wird. Die Kasse ist dafür eingerichtet, CAO nicht!
Diskutionen warum, weshalb, wieso, erübrigen sich, da die Kasse die Vorrausetzungen erfüllen wird.
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Re: Registrierkassenpflicht
Hallo,
für 2016 passt es noch, da ja nur die Belegerteilungspflicht kommt und CAO macht ja Belege.
Aber für 2017 wird CAO-Faktura nicht mehr passen, da die Signaturpflicht kommen wird, und diese in die CAO-Faktura nicht eingebaut werden wird, wie es aussieht.
Wenn nicht sowieso alles anders kommt ....
für 2016 passt es noch, da ja nur die Belegerteilungspflicht kommt und CAO macht ja Belege.
Aber für 2017 wird CAO-Faktura nicht mehr passen, da die Signaturpflicht kommen wird, und diese in die CAO-Faktura nicht eingebaut werden wird, wie es aussieht.
Wenn nicht sowieso alles anders kommt ....
Gruß
Willi
CAO - I like Computer Aided Office
Willi
CAO - I like Computer Aided Office

Re: Registrierkassenpflicht
Danke MrFoxdata, das ist eine Aussage, mit der man was anfangen kann. THX
Freundliche Grüße
Brunbaur Herbert
Brunbaur Herbert
Re: Registrierkassenpflicht
Mich betrifft die Registrierkassenpflicht ebenfalls.
Bei mir ist es so ich mache die Rechnungen mit CAO-Faktura, die Ware wird persönlich an den Kunden geliefert und dieser bezahlt bei Übergabe bar. Zahlungen buche ich nicht in CAO, da ich nur eine EAR mache in einem separaten Programm.
Laut meinem Steuerberater, kann ich die Kasse am Abend im nachhinein daheim machen und dem Kunden den Bon dann per Email zusenden. Da der Kunde bereits eine komplett detaillierte Rechnung hat, brauche ich auf dem Bon auch keine detaillierten Artikel mehr aufführen, sondern nur Kundennr., Bonnr. gelieferte Ware als Position und einen Gesamtbetrag. Diesen Bon hänge ich dann zu der Rechnung aus CAO dazu und komme somit meiner Registrierkassenpflicht nach.
Meine Frage - geht das mit CAO Kassa - vorallem der Email-Versand im nachhinein? Schlepp den PC ja nicht zu dem Kunden mit. Alternativ wäre angedacht eine App fürs IPad mit Bondrucker. Funktioniert CAO Kassa auch auf einem IPad, Iphone etc.?
Vielen Dank im vorhinein
Sonja
Bei mir ist es so ich mache die Rechnungen mit CAO-Faktura, die Ware wird persönlich an den Kunden geliefert und dieser bezahlt bei Übergabe bar. Zahlungen buche ich nicht in CAO, da ich nur eine EAR mache in einem separaten Programm.
Laut meinem Steuerberater, kann ich die Kasse am Abend im nachhinein daheim machen und dem Kunden den Bon dann per Email zusenden. Da der Kunde bereits eine komplett detaillierte Rechnung hat, brauche ich auf dem Bon auch keine detaillierten Artikel mehr aufführen, sondern nur Kundennr., Bonnr. gelieferte Ware als Position und einen Gesamtbetrag. Diesen Bon hänge ich dann zu der Rechnung aus CAO dazu und komme somit meiner Registrierkassenpflicht nach.
Meine Frage - geht das mit CAO Kassa - vorallem der Email-Versand im nachhinein? Schlepp den PC ja nicht zu dem Kunden mit. Alternativ wäre angedacht eine App fürs IPad mit Bondrucker. Funktioniert CAO Kassa auch auf einem IPad, Iphone etc.?
Vielen Dank im vorhinein
Sonja
Re: Registrierkassenpflicht
Hallo,Tierbedarf hat geschrieben:Mich betrifft die Registrierkassenpflicht ebenfalls.
Bei mir ist es so ich mache die Rechnungen mit CAO-Faktura, die Ware wird persönlich an den Kunden geliefert und dieser bezahlt bei Übergabe bar. Zahlungen buche ich nicht in CAO, da ich nur eine EAR mache in einem separaten Programm.
Laut meinem Steuerberater, kann ich die Kasse am Abend im nachhinein daheim machen und dem Kunden den Bon dann per Email zusenden. Da der Kunde bereits eine komplett detaillierte Rechnung hat, brauche ich auf dem Bon auch keine detaillierten Artikel mehr aufführen, sondern nur Kundennr., Bonnr. gelieferte Ware als Position und einen Gesamtbetrag. Diesen Bon hänge ich dann zu der Rechnung aus CAO dazu und komme somit meiner Registrierkassenpflicht nach.
Meine Frage - geht das mit CAO Kassa - vorallem der Email-Versand im nachhinein? Schlepp den PC ja nicht zu dem Kunden mit. Alternativ wäre angedacht eine App fürs IPad mit Bondrucker. Funktioniert CAO Kassa auch auf einem IPad, Iphone etc.?
Vielen Dank im vorhinein
Sonja
ich habe in einem anderen Post bereits geantwortet, aber nicht mitbekommen, dass ihr eine CAO-Rechnung ausstellt, dann aber auswärts kassiert wird.
Ich würde nicht so sicher sein, ob kassieren, zuhaus einbuchen und dann den Barbeleg erst nachsenden gesetzeskonform ist.
Das Thema fällt eher unter die Regelung: Vorort Paragon ausstellen (oder auf der Rechnung die Bezahlung vermerken) und zu Hause einbuchen, fertig.
(glaub ich, also frag die WKO oder das Finanzamt oder den Steuerberater deines Vertrauens)
Gruß
Willi
CAO - I like Computer Aided Office
Willi
CAO - I like Computer Aided Office

Re: Registrierkassenpflicht
Moin,
in der Kasse Pro wird es möglich sein, Rechnungen die in CAO geschrieben wurden, zu übernehmen und diese dann zu bezahlen. Daran wird momentan noch gearbeitet.
Was mich an deiner Aussage des Steuerberaters etwas iritiert, ist, dass du eine Bonnummer brauchst. Die Bonnummer wäre dann eine Rechnungsnummer, die es aber über die Rechnung schon gibt. Dann hätte man faktisch 2 Rechnungen. Eigentlich müßte ein Zahlbeleg zur Rechnung ausreichen, auf dem die zu bezahlende Rechnung ausgewiesen ist. Ob dazu die Positionen vorhanden sein müssen, kann ich allerdings nicht sagen. Aber wir werden das in der Kasse einstellbar machen, sofern es sich um einen Bon handelt, und nicht über einen normalen Drucker gedruckt wid. Da braucht es dann ein eigenes Formular.
in der Kasse Pro wird es möglich sein, Rechnungen die in CAO geschrieben wurden, zu übernehmen und diese dann zu bezahlen. Daran wird momentan noch gearbeitet.
Was mich an deiner Aussage des Steuerberaters etwas iritiert, ist, dass du eine Bonnummer brauchst. Die Bonnummer wäre dann eine Rechnungsnummer, die es aber über die Rechnung schon gibt. Dann hätte man faktisch 2 Rechnungen. Eigentlich müßte ein Zahlbeleg zur Rechnung ausreichen, auf dem die zu bezahlende Rechnung ausgewiesen ist. Ob dazu die Positionen vorhanden sein müssen, kann ich allerdings nicht sagen. Aber wir werden das in der Kasse einstellbar machen, sofern es sich um einen Bon handelt, und nicht über einen normalen Drucker gedruckt wid. Da braucht es dann ein eigenes Formular.
bis dahin
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Re: Registrierkassenpflicht
Hallo zusammen,
Gibts eigentlich für CAO Kasse Pro auch eine "E131" Beschreibung?
Auszug aus einem Schreiben der Wirtschaftkammer Österreich zum Thema Registierkassenpflicht:
Darüber hinaus sollte eine sogenannte „E131 Beschreibung“ verlangt werden. Das ist eine Stellungnahme, in der der Kassenhersteller oder –programmierer folgendes beschreibt:
Tiefgehend technische Beschreibungen der Einzelvorgänge (wie Erläuterungen in Programmsprache) sind nicht erforderlich. Diese E131 Beschreibung ist übrigens lt. Richtlinie auch bei unangekündigten Kontrollmaßnahmen durch die Finanzpolizei und im Rahmen von Betriebsprüfungen vorzulegen!
Gibts eigentlich für CAO Kasse Pro auch eine "E131" Beschreibung?
Auszug aus einem Schreiben der Wirtschaftkammer Österreich zum Thema Registierkassenpflicht:
Darüber hinaus sollte eine sogenannte „E131 Beschreibung“ verlangt werden. Das ist eine Stellungnahme, in der der Kassenhersteller oder –programmierer folgendes beschreibt:
- durch welche technischen und logischen Gegebenheiten wird die vollständig und richtige Erfassung und Wiedergabe aller Daten im Kassensystem sichergestellt (wieso können keine Daten verschwinden)
- wie wird dieser Nachweis geführt (z.B. durch eine Journalfunktion, die alle Bewegungen speichert)
- zu welchem Kassentyp gehört das Kassensystem (lt. Kassenrichtlinie gibt es 3 Grundtypen)
- welche zusätzlichen technischen Sicherheitsmaßnahmen gibt es (z.B. freiwillige Belegerteilung, Signaturen, etc.)
Tiefgehend technische Beschreibungen der Einzelvorgänge (wie Erläuterungen in Programmsprache) sind nicht erforderlich. Diese E131 Beschreibung ist übrigens lt. Richtlinie auch bei unangekündigten Kontrollmaßnahmen durch die Finanzpolizei und im Rahmen von Betriebsprüfungen vorzulegen!