Bürobedarf

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Bürobedarf

Hallo,
ich betreibe einen kleinen EDV-Handel.
Wie kann einen Eigenbedarf im Büro (z.B. Toner) in der CAO verbuchen, ohne eine Rechnung an mich selbst zu schreiben?
Ich muss den Toner ja irgendwie vom Lagerbestand bekommen.

Danke

Re: Bürobedarf

Hallo,

buchhalterisch richtig wäre eine Rechnung an dich, OHNE MwSt und Preis gleich Einkauf.
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....:)
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Re: Bürobedarf

Artikel bereits ins Lager gebucht

Rechnung an Dich selbst.

Artikel noch nicht im Lager, Lieferantenrechnung erhalten
- Artikel als "Lohn" anlegen mit z.B.

Artikelnummer: BK6815
Artikeltyp: Lohn
Kurzname: BK 6815 - Bürobedarf

Jetzt die EK-Rechnung erstellen, jedoch also Artikel den BK6815 verwenden und den EK-Preis eingeben.
So kann man über Skripte am Ende vom Jahr sogar die Einkäufe den korrekten Buchungskonten zuordnen.

Der BK6815 ist aus dem SKR04

Hier übrigens eine schöne Seite mit sämtlichen Konten mit guter Suchfunktion: http://www.buchungssaetze.de/konto/skr04/0.html

Re: Bürobedarf

redone hat geschrieben:Hallo,

buchhalterisch richtig wäre eine Rechnung an dich, OHNE MwSt und Preis gleich Einkauf.
Wenn ich den Artikel bereits eingelagert habe, dann...

stelle ich mir eine Rechnung mit USt.

2x ausdrucken
--> 1x als Einnahme
--> 1x als Ausgabe (hierzu muss noch zusätzlich ein Einkauf eingebucht werden mit dem entsprechendem Buchungskonto)

So war es Vorgabe vom Buchhaltungsbüro, bei dem ich das vor 2 Jahren mal machen habe lassen.

Re: Bürobedarf

Mal ein kleines Beispiel aus dem Werkstattbetrieb:

Es wird das Betriebseigene Fahrzeug repariert. Die Ersatzteile kommen aus dem Lager.
Die Ust ist schon mit der Bezahlung der Ersatzteile abgeführt.
Bei der Rechnungsstellung kann nicht an sich selbst Ust. berechnet werden, da ich diese ja schon abgeführt habe. Darum Rechnung an sich selbst ohne Ust.
stelle ich mir eine Rechnung mit USt.

2x ausdrucken
--> 1x als Einnahme
--> 1x als Ausgabe
Ist somit Unsinnig (auch wenn jetzt wieder gegenteiliges kommt)
bis dahin
Thoren
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Re: Bürobedarf

Mein Weg ist doppelt gemoppelt.
Ich berechne Umsatzsteuer in der Rechnung, die ich mir stelle.
Und berücksichtige die Umsatzsteuer dann auch wieder in der EK, die ich einbuche.

Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass man die Rechnung die man sich stellt auch als Einkauf einbucht.

Re: Bürobedarf

Danke für die Tipps. Ich dachte nur, es geht auch ohne Rechnung schreiben. Dann werden ich es mit der Nettorechnung machen. Danke noch mal.

Re: Bürobedarf

Kann man nicht buchhalterisch ein Konto einrichten mit Eigenbedarf?
Kenne ich von Navision. Dann wird es vom Lager dort verbucht - Papier, Verbrauchsmaterial ect.
Entschuldigt mein Deutsch - Die Tastatur ist aus Taiwan!
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