Wichtigste Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsystem

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Re: Wichtigste Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsy

Hallo,

unsere Gesetzeshüter hatten wohl mal wieder langeweile. Mal schauen was die sich noch alles einfallen lassen, damit den Shopbetreibern die Arbeit nicht ausgeht ;)
bis dahin
Thoren
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Alles wird gut....:)
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Shopsysteme
Oxid CE mit COI-Modul

Re: Wichtigste Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsy

a) Die Produktbeschreibung muss enthalten sein.
Es handelt sich dabei nicht um die Artikel(kurz)bezeichnung, wie sie bislang in den Onlineshop-Systemen ausgegeben wird, sondern regelmäßig um die Artikel-beschreibung.

--> und das soll dann übersichtlich sein, wenn jemand 2 Tintenpatronen kauft und statt der Kurzbezeichnung der Patrone sämtliche Informationen geliefert bekommt in der Bestellabschlußbestätigung???
Ich glaube die haben teilweise noch nie in einem OnlineShop bestellt unsere Herren Politiker

Re: Wichtigste Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsy

Auch der Button "Zahlungspflichtig bestellen" kann gar nicht rechtsgültig sein.

Ein Kunde ist nämlich NICHT verpflichtet zu Zahlen.
Die Beschriftung "kaufen" ist hier sinnvoller.

Re: Wichtigste Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsy

Es geht um Verträge und Abos
Gruß Guido

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DATENSICHERUNG !!!
SELECT * FROM Speisekarte WHERE Typ=”Getränk” ORDER BY Prozent_Alkohol DESC;

Re: Wichtigste Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsy

Es geht um "Verkäufe über OnlineShops"
Egal ob Vertrag/Abo (hier gelten noch weitere Änderungen) oder Warenverkauf.

Man muss dem Kunden jetzt "klarmachen", dass er Ware bezahlen muss, wenn sie bestellt.
Ein Knopf mit der Beschriftung "Bestellung absenden" ist dann auf der Ab"w"ahnliste.

Re: Wichtigste Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsy

Wenn ich es richtig sehe gilt das alles nur für "Endkundenshops" in denen Verbraucher einkaufen? Wir verkaufen nämlich ausschließlich an Gewerbekunden...

Viele Grüsse

sun

Re: Wichtigste Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsy

Gewerbekunden (B2B) ist eine ganz andere Schiene.
Dem B2B Kunden muss man z.B. auch kein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen.