CAO-Kasse Pro und die Nichtbeanstandungsregelung

14.09.2020

Nach einem Schreiben des BMF vom 11.09.2020, ist der 30.09.2020 weiterhin der Stichttag an dem eine Kasse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss. Die Nichtbeanstandung tritt nicht am 30. September 2020 außer Kraft.

Somit muss die CAO-Kasse Pro ab dem 01.10.2020 mit einer TSE ausgerüstet sein. Die TSE können Sie über unseren Shop bestellen. Das Nachrüsten der CAO-Kasse Pro ab der Version 1.5.5.23 ist durch einfaches Anstecken der TSE möglich.

Zu beachten ist, dass die CAO-Kasse Pro für CAO-Faktura 1.4 nicht weiterentwickelt wird. Bei Weiterverwendung der Kasse muss zwingend auf die CAO-Faktura 1.5 umgestellt werden!

Das Schreiben des BMF können Sie hier einsehen