Nichtbeanstandungs­frist endet am 31.03.2021

26.03.2021

Nichtbeanstandungsfrist für die TSE-Pflicht in Deutschland endet am 31.03.2021

Ab dem 01.04.2021 muss jede Kasse in Deutschland mit einer zertifitierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Es ist mit hoher Warscheinlichkeit damit zu rechnen, dass es ab dem 01.04.2021 zu ersten Kassenprüfungen in Verbindung mit der TSE kommen wird.

Wer es bisher versäumt hat die CAO-Kasse Pro mit einer TSE auszurüsten sollte unverzüglich Handeln. Nutzung der Kasse ohne zertifizierte TSE können zu empfindlichen Strafen führen.

Ab der Version 1.5.5.23 unterstütz die CAO-Kasse Pro das Arbeiten mit der TSE.
Die TSE können Sie über unseren Shop bestellen.

Hinweis

Die Kasse für die CAO-Faktura 1.4 wird nicht weiterentwickelt. Bei Weiterverwendung der Kasse muss zwingend auf die CAO-Faktura 1.5 umgestellt werden!