CAO Faktura Änderung MwSt-Satz in 2021

16.12.2020

Änderung des Mehrwertsteuersatzes in Januar 2021

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpakets eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 beschlossen. Dabei wurde der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Im neuen Jahr heißt es, alles wieder zurück. Den Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent wieder auf 19 Prozent und für den ermäßigten Satz von 5 Prozent wieder auf 7 Prozent ändern.

In CAO-Faktura wird das über die allgemeinen Einstellungen angepasst.

Je nach dem, in welchem Feld die MwSt-Sätze angegeben sind, diese entsprechend ändern. Nach Anpassung und Speichern der Änderung wird nachgefragt, wie die Artikelpreise berechnet werden sollen.

Es besteht die Möglichkeit, die Bruttopreise aus den Nettopreisen oder die Nettopreise aus den Bruttopreisen zu berechnen. Nach Bestätigung werden die Artikelpreise neu berechnet. Ebenso werden Verträge, offene Lieferscheine, Angebote, Aufträge, Rechnungen, Gutschriften, Bestellungen und Einkaufsrechnungen angepasst.

Sofern noch nicht abgeschlossene Kassenbelege bestehen, muss vor dem Wechsel der MwSt. ein Kassenabschluss durchgeführt werden.

Da es durchaus sein kann, dass nicht alle Aufträge oder Lieferscheine im alten Jahr berechnet wurden, kann man den noch freien MwSt-Satz, z.B. MwSt (3), mit 16 Prozent belegen und bei der Rechnungsstellung den Steuersatz der Position auf 3 ändern. Dann wird diese Position mit 16 % berechnet.

Bestehen offene Vorgänge, die mit 16 % bzw 5 % MwSt eröffnet wurden, sollte in diesen Vorgängen ein Artikel hinzugefügt und danach wieder gelöscht werden, damit die Neuberechnung angestoßen wird. Es könnte ansonsten passieren, dass die Endsummen sich noch auf den ursprünglichen Steuersatz beziehen.
Wird ein abgeschlossener Vorgang mit 16 % und/oder 5 % kopiert, so sollte dieses Vorgehen ebenfalls angewandt werden.