Wichtige Hinweise für die Nutzung der Kasse Pro in Verbindung mit der RKSV (AT)

14.03.2017

Änderung beim Bondruck

Die Registrierkassensicherheitsverordnung schreibt vor, dass Bons mit einem QR-Code versehen werden müssen.
Daher muss das Druckverfahren für die Bondrucker umgestellt werden, da zur Zeit keine Möglichkeit in der Kasse besteht, den QR-Code per ESC-Befehle direkt zum Bondrucker zu senden.
Bondrucker müssen daher als Windowsdrucker eingerichtet und über den Reportbortbuilder muss ein Formular erstellt werden. Dabei sollte der Bondrucker auf die höchste Baudrate, die möglich ist,eingestellt werden, da ansonsten der Ausdruck sehr langsam werden kann.
Druckvorlagen für Bon, Storno und Zahlbeleg sind im Download zur Verfügung gestellt.

Reihenfolge der MwSt-Sätze

Durch die RKSV ist die Reihenfolge der MwSt-Sätze strikt vorgeschrieben. Dise müssen gegebenenfalls in CAO-Faktura angepasst werden. Dabei gilt:

Standard = MwSt(1) in CAO-Faktura
Ermäßigt1 = MwSt(2) in CAO-Faktura
Ermäßigt2 = MwSt(3) in CAO-Faktura
Null = MwSt(0) in CAO-Faktura.

Sind die Steuersätze nicht in der Reihenfolge in CAO-Faktura angepasst, stimmt bei der Überprüfung kein Beleg.

Nutzung von Onlinedatenbanken

Wenn Sie die Kasse Pro in Verbindung einer Onlinedatenbank über das Internet nutzen, beachten Sie bitte das die Signierung der Belege eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, und dadurch nicht ausgeschlossen werden kann, dass Buchungen nicht korrekt abgelegt werden, wenn die Internetverbindung durch Störung unterbrochen wird. Es kann dafür keine Garantie übernommen werden, da durch Verbindungsabbrüche Fehler entstehen können. Wird das DEP durch Fehler falsch beschrieben, können die Verkettungen fehlerhaft sein.